StartArbeitsrechtAktuelles ArbeitsrechtToilettengang führt zur Gehaltskürzung?

Toilettengang führt zur Gehaltskürzung?

So mancher Richter wird sich schon oft gewundert haben, mit welchen Kuriositäten er sich befassen muss.
So wollte eine Kölner Rechtsanwaltssozietät (Beklagte) den Lohn eines seit wenigen Monaten bei ihr angestellten Rechtsanwaltes (Kläger) mit der Begründung kürzen, dieser habe vom 08.05.2009 bis zum 26.05.2009 insgesamt genau (!) 384 Minuten auf der Toilette verbracht, anstatt zu arbeiten.
Aus einer auf „minutiösen schriftlichen Aufzeichnungen“ beruhenden Hochrechnung ergebe sich, dass der Kläger nach Anrechnung der ihm zustehenden Pausen- und Toilettenzeiten seit seiner Anstellung 90 Stunden zu lang auf der Toilette gewesen sei. Daher kürzte die Beklagte den Lohn des Klägers um 682,40 €. Dieser wandte hingegen ein, er habe unter Verdauungsstörungen gelitten.
Das Arbeitsgericht Köln entschied mit Urteil vom 21.01.2010 zugunsten des Klägers, sodass dieser seinen vollen Lohnanspruch behielt. Das Arbeitsverhältnis zwischen Kläger und Beklagtem wurde allerdings bereits Mitte 2009 beendet…
von Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht, Wesseling (bei Köln/Bonn)

 

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