StartArbeitsrechtAktuelles ArbeitsrechtGammelfleisch im Supermarkt

Gammelfleisch im Supermarkt

Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass ein Metzgermeister einer Supermarktkette, der wiederholt industrieverpacktes Grillfleisch einen Tag vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums in Packungen des Supermarktes umverpackt und mit einem neuen, um drei Tage verlängerten Mindesthaltbarkeitsdatum versehen hat, außerordentlich fristlos gekündigt werden konnte (Urteil vom 19.01.2009, Az.: 5 Sa 1323/08).
Das LAG stützt seine Entscheidung unter anderem darauf, dass die Kunden getäuscht und in ihrer Gesundheit gefährdet wurden. Es müsse davon ausgegangen werden, dass dem Metzger jedes Verantwortungsgefühl fehle und zudem ein erheblicher Rufschaden für den Arbeitgeber bestand.

 

Standort

Wesseling (Köln/Bonn)   
Tel. 02236 39 47 88    »Info

Nächste Vorträge

Anerkennung einer Schwerbehinderung
Beginn: 22.05.2012, 20:00
Ort: Roisdorf Neues VHS-Gebäude; Mehrzweckraum, Alter Weiher 2, 53332 Bornheim

Anerkennung einer Schwerbehinderung
Beginn: 26.06.2012, 19:30
Ort: VHS Pulheim - Hackenbroicher Straße, 50259 Pulheim

Vorstellung bei SchülerInnen des KKG
Beginn: 28.06.2012, 11:30
Ort: KKG Wesseling


weitere ...
Zum Anfang