StartArbeitsrechtAktuelles ArbeitsrechtSachgrundlose Befristung und kirchliches Arbeitsrecht

Sachgrundlose Befristung und kirchliches Arbeitsrecht

Viele Arbeitnehmer sind heutzutage leider nur noch befristet angestellt. Eine Befristung ist
gemäß § 14 I 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) nur zulässig, wenn ein sachlicher Grund
für sie besteht. Allerdings ist eine sachlich ungerechtfertigte kalendermäßige Befristung bis zur
Dauer von zwei Jahren gleichwohl statthaft (s. § 14 II 1 TzBfG). Erlaubt ist es ferner, diese
Zweijahresfrist tarifvertraglich zu verlängern, §§ 22 I, 14 II 3 TzBfG).
Eine von § 14 II 1 TzBfG abweichende Verlängerung der kalendermäßigen, sachlich unbegründeten
Befristung durch kirchliche Arbeitsrechtsregelungen ist nach einem Urteil des BAG vom 25.03.2009
(Az.: 7 AZR 710/07) jedoch unzulässig.
Die Entscheidung betraf eine Regelung, die von einer Arbeitsrechtlichen Kommission einer
evangelischen Organisation erlassen worden war, und die eine sachgrundlose Befristung bis zur
Dauer von drei Jahren ermöglichte.
Das BAG entschied, dass diese kirchliche Arbeitsrechtsregelung nicht als Tarifvertrag im Sinne
von § 14 II 3 TzBfG anzusehen sei. Denn die Kirchen haben zwar ein verfassungsrechtlich
garantiertes Selbstverwaltungs- und Selbstbestimmungsrecht (Art. 140 GG, Art. 137 III WRV), aber
dieses umfasse nicht zugleich das Recht, von der nach § 14 II 1 TzBfG zulässigen
Höchstbefristungsdauer zulasten ihrer Arbeitnehmer abzuweichen.
Beschäftigungsverhältnisse, die mit Kirchen geschlossen werden, dürfen ohne sachlichen Grund
daher nicht länger als für die Dauer von zwei Jahren befristet werden. Eine längere Befristung
führt nach dem genannten Urteil zu deren Unwirksamkeit, sodass das Arbeitsverhältnis gemäß § 16
TzBfG als auf unbestimmte Zeit geschlossen gilt.

 

Standort

Wesseling (Köln/Bonn)   
Tel. 02236 39 47 88    »Info

Nächste Vorträge

Anerkennung einer Schwerbehinderung
Beginn: 22.05.2012, 20:00
Ort: Roisdorf Neues VHS-Gebäude; Mehrzweckraum, Alter Weiher 2, 53332 Bornheim

Anerkennung einer Schwerbehinderung
Beginn: 26.06.2012, 19:30
Ort: VHS Pulheim - Hackenbroicher Straße, 50259 Pulheim

Vorstellung bei SchülerInnen des KKG
Beginn: 28.06.2012, 11:30
Ort: KKG Wesseling


weitere ...
Zum Anfang