Schon seit mehr als 20 Jahren bin ich in Einrichtungen der Erwachsenenbildung mit meinem Vortrag “Anerkennung einer Schwerbehinderung – GdB leicht gemacht” unterwegs.

An dem Vortrag können Sie nun schon seit einigen Wochen als “Online-Vortrag” (“Webinar”)  teilnehmen – und das mehrmals pro Woche. Die Ankündigung des Online-Vortrages mitsamt einem Einführungsvideo finden Sie hier.

In rund 90  Minuten erfahren Sie alles, was Sie rund um die Anerkennung einer Schwerbehinderung wissen müssen. Ich freue mich, wenn Sie mit dabei sind.

Schwerbehinderung - Rechtsanwalt Sauerborn hilft

Bei dem Stichwort “Mittelmeer” fiel mir bisher spontan die “mediterrane Küche” ein – gut, ich esse eben gerne. Eine schlimme Krankheit, der ich in meiner Anwaltstätigkeit begegnen musste, trägt leider auch das “Mittelmeer” im Namen. Es ist “familiäres Mittelmeerfieber”. Da sich diese Erkrankung nicht im VMG, wiederfindet, sind im Rahmen einer Analogie ihre gesundheitlichen Folgen mit denen anderer Funktionsbeeinträchtigungen zu vergleichen. Meine Informationsseite www.schwerbehinderung-gdb.de hat sich des Themas angenommen.

Lesen Sie mehr hier: GdB für „familiäres Mittelmeerfieber“    

 

Ratgeber Anerkennung einer Schwerbehinderung - GdB leicht gemacht

Mein Ratgeber „Anerkennung einer Schwerbehinderung – GdB leicht gemacht“ erscheint nun in erster Auflage – kostenlos, für Abonnenten meines Newsletter Schwerbehinderung-GdB.

Mit diesem Leitfaden werden die drängendsten Fragen beantwortet, mit denen ich in all den Jahren als Rechts- und Fachanwalt konfrontiert worden bin. Die Nachfrage und das Bedürfnis der Menschen, die ihre Schwerbehinderung anerkannt haben wollen, sind riesig. Das Informationsangebot im Buchhandel und im Internet ist überschaubar.

Ratgeber ohne Juristendeutsch und “Arztsprech”

Deshalb möchte ich allen Interessierten diesen Ratgeber an die Hand geben, der konsequent und verständlich den Weg zum Erfolg erschließt.

Dieser Ratgeber ist allen zugänglich – er steht im Internet zum Download bereit. Er zeigt auf, welche Chancen und Risiken im Verfahren um die Anerkennung einer Schwerbehinderung bestehen. Er gibt Tipps, was Sie bereits bei Antragsstellung tun können, um das Verfahren auf einen guten Weg zu bringen. Weiterlesen

Merkzeichen aG

Rücknahme bestehender Bewilligungen zu befürchten

Durch das Gesetz zur Stärkung und Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) sind die Voraussetzungen für die Erlangung des Merkzeichen aG für Schwerbehinderte verschärft worden. Auch diejenigen, denen bereits das „aG“ zuerkannt ist, müssen jetzt eine Aberkennung fürchten.
Zum 1. Januar 2017 ist dem § 146 SGB IX ein neuer dritter Absatz hinzugefügt worden, die bisherige Regelung im Straßenverkehrsgesetz entfällt. Zudem weicht die neue Regelung von Teil D 3 der Versorgungsmedizinischen Grundsätze ab, der Verwaltungsvorschrift, die bislang zu beachten war. Weiterlesen

In der vergangenen Woche habe ich bei der Selbsthilfegruppe Migräne Düren in der Deutschen Migräneliga Vortrag zum Thema “Anerkennung einer Schwerbehinderung” gehalten. Gerade bei Schmerzpatienten ist es besonders wichtig, ein “Tagebuch” zu führen, in dem Sie u.a. Stärke und Intensität der Schmerzen, deren Dauer und Häufigkeit dokumentieren. Es war ein lebhafter und angenehmer Vortragsabend. Ich danke für die Einladung.

Vorträge zu diversen Rechtsthemen mit mir finden Sie unter Vorträge,

Selbsthilfegruppen oder andere Interessenten können mich gerne auch zu einem Vortrags- und Diskussionsabend buchen. Nehmen Sie gerne Kontakt auf.
Fotos © SHG Migräne Düren – mit freundlicher Genehmigung

D-54-16-507D-54-16-502

Ratgeber Anerkennung einer Schwerbehinderung - GdB leicht gemacht

Wenn Sie wissen möchten, wie man den Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung – Neuantrag / Änderungsantrag (Verschlimmerungsantrag) “richtig” stellt,
wenn Sie zu denjenigen gehören, deren Antrag abgelehnt worden ist oder
wenn Ihnen der Schwerbehindertenausweis nach Heilungsbewährung entzogen werden soll,

dann ist vielleicht meine neue Informationsseite

www.schwerbehinderung-gdb.de

etwas für Sie.

schwerbehinderung-gdb-300x62

 

 

 

Neben aktuelles Urteilen und Tipps finden Sie dort meinen neuen Ratgeber

“Anerkennung einer Schwerbehinderung – GdB leicht gemacht”

Das Buch kann in Kürze über den Buchhandel käuflich zum Preis von 19,90 Euro erworben werden.

Wer keine gedruckte Ausgabe benötigt, kann die pdf-Version des Ratgebers nach Erscheinen kostenlos downloaden.

Ratgeber Anerkennung einer Schwerbehinderung - GdB leicht gemacht

 

 

 

 

 

Nach § 82 S. 2 SGB IX hat ein öffentlicher Arbeitgeber einen schwerbehinderten Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, es sei denn, er ist für die Stelle offensichtlich nicht geeignet. Wird er nicht eingeladen, so stellt dies eine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dar. Der Bewerber kann Entschädigung nach § 15 AGG verlangen.

Der Sachverhalt

Im vorliegenden Fall hatte sich der schwerbehinderte Kläger bei der Beklagten auf eine Stelle als „Pförtner/Wächter“ beworben. In seiner Bewerbung wies er auf seinen Grad der Behinderung von 60 hin. Als der Kläger dann nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurde, sieht er sich aufgrund seiner Behinderung benachteiligt und verlangt von der Beklagten Entschädigung in Höhe von 5.723, 28 EUR.

Die Entscheidung

Das Landesarbeitsgericht hat die Beklagte zur Zahlung einer Entschädigung von 2.700 EUR verurteilt. Damit war die Beklagte nicht einverstanden und ging zum Bundesarbeitsgericht. Aber auch hier blieb die Klage erfolglos.

Im Ergebnis hätte also die Beklagte den schwerbehinderten Kläger zu einem Vorstellungsgespräch einladen müssen. Weil dies aber nicht gemacht wurde, ist die Vermutung naheliegend, dass der Kläger aufgrund seiner Behinderung benachteiligt wurde.

FAZIT: Schwerbehinderten Bewerber haben also grundsätzlich einen Entschädigungsanspruch nach dem AGG, wenn sie nicht zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen werden.

AUSNAHME: Bewerber eignet sich überhaupt nicht für diese Stelle. Dies muss aber vom Arbeitgeber nachgewiesen werden, § 22 AGG.

BAG, Urteil vom 16.02.2012 – 8 AZR 697/10 –

Schwerbehinderung - Rechtsanwalt Sauerborn hilft

Am 20.09.2012 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass der Einbau eines Aufzugs im elterlichen Haus für ein behindertes Kind keine privilegierte Eingliederungsmaßnahme nach § 92 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 SGB XII darstellt und damit nicht vom Sozialhilfeträger übernommen werden muss.

Im Februar 2005 beantragten die Eltern für Ihr behindertes 3-jähriges Kind, jetzt mittlerweile 10 Jahre (Kläger) eine Kostenübernahme für den Einbau eines Aufzugs beim beklagten Sozialhilfeträger. Durch die Einbaumaßnahme sollte dem behinderten Kind die Bewegung innerhalb des Hauses bzw. das Verlassen des Hauses erleichtert werden. Die Kosten beliefen sie dabei auf 37.000,00 EUR. Eine Eingliederungsmaßnahme wurde aber wegen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern abgelehnt, weil der Vater des Klägers nach eigenen Angaben über 37.000,00 EUR Vermögen und mehrere Ländereien besitze. Weiterlesen