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Arzthaftungsrecht

Niemand ist ohne Fehler. Die meisten Ärzte sind "gute" Ärzte. Dennoch passieren manchen Ärzten immer wieder Fehler, nämlich durch Erheben falscher Diagnosen oder durch falsche Behandlungen. In allen medizinischen Fachbereichen können Ärzten Fehler unterlaufen, nicht nur bei Operationen, sondern auch in der ambulanten hausärztlichen Versorgung oder bei Geburten.
Ein zunehmend auch von der Öffentlichkeit wahrgenommener Bereich, in dem ärztliche Fehler meist auch sofort nach außen sichtbar sind, ist das Gebiet der Schönheitsoperationen.
Ärzte sind gegen ärztliche Behandlungsfehler haftpflichtversichert. Wird ihnen ein Behandlungsfehler nachgewiesen, muss die Arzthaftpflichtversicherung Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen.

Der Nachweis eines ärztlichen Behandlungsfehlers beginnt im Rahmen unserer Mandatsbearbeitung mit der Auswertung der Krankenakte. Was so einfach klingt, setzt auf unserer Seite umfassende medizinische Kenntnisse voraus, damit beurteilt werden kann, was im konkreten Behandlungsfall passiert ist, aber auch was gerade nicht passiert ist.

Rechtsanwalt Sauerborn verfügt über langjährige, bundesweite und instanzenübergreifende Erfahrungen. Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn ist seit 1995 im Bereich des Medizinrechts und vor allem des Arzthaftungsrechts tätig.
Die richtige und manchmal mühsame Vorbereitung einer Arzthaftungsangelegenheit ist wichtig, denn der Patient muss den Behandlungsfehler nachweisen. Er trägt die sog. Beweislast. Gibt es begründete Zweifel an der Korrektheit einer ärztlichen Behandlung, schöpft Rechtsanwalt Sauerborn alle machbaren Möglichkeiten aus, um dem Patienten zu helfen, von der außergerichtlichen Einigung bis hin zum Arzthaftpflichtprozess.

Im Bereich des Arzthaftungsrechts ist die Kanzlei Sauerborn bundesweit tätig. Gerichtstermine werden grundsätzlich selbst wahrgenommen, da wir wissen, dass einem Mandanten daran gelegen ist, vom Anwalt seines Vertrauens auch im Prozess persönlich begleitet zu werden.
Die Kanzlei berät und vertritt Patienten sowohl in Geburtsschadensangelegenheiten und bei Schädel-Hirnverletzung, aber auch nach misslungenen Schönheitsoperationen, im Falle eines Dekubitus etc.
Die Kanzlei bietet die "gesundheitsrechtliche Rundum-Betreuung".

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# Beitragstitel Zugriffe
1 Risiken bei Schönheitsoperationen 1217
2 Patientenrechte 1310
3 Patientengespräch 1125
4 Ärztliche Kunstfehler 1336
5 Einsicht in die Krankenunterlagen 964
6 Haftung von Arzt und Krankenhausträger 1278
7 Fettabsaugen (Liposuktion) 1330
8 Faltenunterspritzung 1210
9 Dokumentationspflicht 1035
10 Diagnosefehler 1234
11 Brustimplantate 1026
12 Nachwirkende Behandlungspflichten 1031
13 Behandlungsfehlertypen 1311
14 Aufklärungspflichten 1369
15 Anforderungen an das ärztliche Aufklärungsgespräch 1265

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Sauerborn - Rechtsanwalt - Flach-Fengler-Str. 68 - 50389 Wesseling (bei Köln)
Telefon: 02236 / 39 47 88 - Telefax: 02236 / 39 47 89

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