StartMedizinrechtArzthaftungsrecht A-ZFettabsaugen (Liposuktion)

Fettabsaugen (Liposuktion)

I. Methoden:

Bei der Liposuktion werden Fettzellen durch ein langes Röhrchen, das in das Unterhautfettgewebe eingeführt wird, abgesaugt. Um das Absaugen zu ermöglichen, wird vorher eine Flüssigkeit in das Gewebe gespritzt. Es handelt sich hierbei um die Kleinsche Lösung bestehend aus Kochsalzlöung, einem gefäßverengenden Mittel und einem lokalen Betäubungsmittel. So wird das Fettgewebe auf die Absaugung vorbereitet und gleichzeitig die Blutungsneigung sowie das Schmerzempfinden verringert (Tumeszenztechnik). Für die Fettabsaugung werden neben der Tumeszenztechnik, die als Standardmethode an zusehen ist auch noch andere Techniken angewandt, wie die Ultraschallabsaugung oder das Lipopulsing (hochfrequente elektromagnetische Spannungsimpulse) lösen die Fettzellen auf. Als weitere Methode sei noch die Wasserstrahl-Liposuction erwähnt. Die Liposuktion erfolgt entweder in Vollnarkose oder in lokaler Betäubung.

II. Indikation:

Das Fettabsaugen ist keine Methode zur Gewichtsreduktion! Sinn und Zweck der Fettabsaugung ist die Modellierung bestimmter Körperregionen in die gewünschte Form zu bringen. Der Eingriff sollte nur dann vorgenommen werden, wenn feststeht, dass das gewünschte Ergebnis nicht mit einer Diät und mit gezielter Bewegung erreicht werden kann.

III. Risiken:

Auch wenn das Fettabsaugen immer als harmloser Eingriff bezeichnet wird, so handelt es sich um einen operativen Eingriff mit all seinen Risiken, inklusive den Problemen einer Vollnarkose. Wissenswert in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass trotz des kleinen Schnitts in die Haut, die Wundfläche unter der Haut die gesamte Fläche umfasst, von der das Fett abgesaugt werden soll. Dies kann z.B. im Bereich der gesamten Bauchdecke zu einer unerwünschten Narbenbildung mit Unregelmäßigkeiten führen. Lokale Blutungen und Infektionen sowie Störungen des Lymphabflusses sind Komplikationen über die aufgeklärt werden muss. Das Risiko einer Thrombose oder einer Lungenembolie besteht auch hier gleichermaßen wie bei anderen operativen Eingriffen, vor allem wenn dieser unter Vollnarkose erfolgt.

 

Standort

Wesseling (Köln/Bonn)   
Tel. 02236 39 47 88    »Info

Nächste Vorträge

Anerkennung einer Schwerbehinderung
Beginn: 22.05.2012, 20:00
Ort: Roisdorf Neues VHS-Gebäude; Mehrzweckraum, Alter Weiher 2, 53332 Bornheim

Anerkennung einer Schwerbehinderung
Beginn: 26.06.2012, 19:30
Ort: VHS Pulheim - Hackenbroicher Straße, 50259 Pulheim

Vorstellung bei SchülerInnen des KKG
Beginn: 28.06.2012, 11:30
Ort: KKG Wesseling


weitere ...

Formulare Behandlungsfehler

kostenlose Online-Anfrage

→ kostenlose Deckungsanfrage

Bundesweite Vertretung Ihrer Interessen

Wir vertreten bundesweit ausschließlich geschädigte Patienten.

Foto (c) ikksuepselonzet - fotolia.com

Zum Anfang