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Risiken bei Schönheitsoperationen

Häufige Schönheits-Operationen und ihre Risiken

Der Trend in Deutschland sich einer Schönheitsoperation zu unterziehen nimmt stetig zu und damit auch die in diesem Zusammenhang stehenden Komplikationen.

Die häufigsten vorgenommenen Operationen sind das „Fettabsaugen“, die Brustvergrößerung, sowie die Brustverkleinerung, Nasenkorrekturen und das Facelifting sowie der Einsatz von Botulinumtoxin-A („Botox“) zur Faltenunterspritzung.
Die Kosten einer Operation bewegen sich je nach Operationsmethode und Operateur zwischen 500 bis 10.000 Euro.

Aufgrund der mit einer Operation verbundenen Risiken sollte man sich immer an einen ausgebildeten Facharzt wenden. Aber hier liegt bereits das erste Problem. „Schönheitschirurg“ oder „Gesichtsoperateur“ kann sich jeder nennen, da bei Eingriffen am Gesunden kein Medizinstudium erforderlich ist. Nur die Facharztausbildung zum „plastischen Chirurgen“ gibt es derzeit in Deutschland. Diese Facharztbezeichnung kann nur von Medizinern geführt werden. Daher sollte die Wahl entweder auf einen Facharzt für plastische Chirurgie oder auf einen Arzt mit Zusatzausbildung in plastischer Chirurgie fallen.

Bei der Vornahme von Schönheitsoperationen sind diese meist nicht medizinisch indiziert. Gerade deswegen muss der Patient von dem Arzt besonders auf die Risiken und Komplikationen einer Operation hingewiesen werden. Die Anforderungen an die Aufklärungspflicht sind hier besonders hoch. Wird diese Pflicht verletzt, so kann darin unter Umständen ein grober Behandlungsfehler zu sehen sein. Voraussetzung ist aber das die fehlende oder unzureichende Aufklärung ursächlich für den durch den Eingriff entstandenen Schaden geworden ist. Mit von der Behandlung umfasst ist auch eine fachmännische Nachsorge, wobei auch hier Aufklärungsmängel zu haftungsauslösenden Behandlungsfehlern führen können.

Die Aufgaben des Rechtsanwalts

Die Aufgaben des Rechtsanwalts im Bereich der Arzthaftung sind im Besonderen durch eine umfassende Sachverhaltserfassung und –analyse geprägt. Nicht nur für den Bereich der Schönheitsoperationen gilt, dass zunächst sämtliche Behandlungsunterlagen, auch die der vor- und nachbehandelten Ärzte zusammen zu tragen sind. Oftmals ist eine Fertigung eines zeitnahen Gedächtnisprotokolls über den Behandlungsverlauf durch den Patienten unerlässlich, da im Laufe der Jahre dem Patienten wichtige Details nicht mehr erinnerlich sind. Dies gilt gleichermaßen für Zeugenberichte. Erst dann kann mit der Prüfung begonnen werden, ob möglicherweise ein Behandlungsfehler vorliegt, der einen Schadensersatzanspruch des Patienten gegenüber dem Arzt auslösen kann. Ergibt sich aus der Prüfung, dass die Möglichkeit eines Behandlungsfehlers gegeben ist, wird in aller Regel eine Beurteilung hierüber durch einen Sachverständigen unausweichlich sein. Die Vielfältigkeit der Schadensersatzansprüche und der Schmerzensgeldansprüche ist immens und wird durch eine einzelfallbezogene Rechtsprechung geprägt. Es ist deshalb schwer und auch nervlich stark belastend, als Patient das Dickicht an fachspezifischen Informationen zu durchdringen. Wir möchten Ihnen dabei helfen, dass Sie Ihre Ansprüche gezielt und umfassend durchsetzen können.

 

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Wesseling (Köln/Bonn)   
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