Mandatsverlauf Medizinrecht
Mandanten sind für mich kein "Aktenzeichen". Ich habe mir als Ziel gesetzt, jeden Mandanten individuell zu betreuen, vom persönlichen Gespräch über die Beratung bis zur rechtlichen Vertretung. Ich will nicht nur Sie verstehen, sondern ich will auch, dass Sie verstehen, was in Ihrem Schadenfall passiert.
Stark in der Sache - gemäßigt in der Art ...
* Ich kläre für Sie, ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht.
* Ich beschaffe sämtliche Krankenunterlagen und übersetze das "Mediziner-Deutsch".
* Ich erkläre Ihnen die Behandlungsfehler.
* Ich kläre mit Ihnen die Kosten, denn nicht jeder ist rechtsschutzversichert.
* Ich setze mich in Ihrem Fall mit der Krankenkasse und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen in Verbindung und führe für Sie die Besprechungen.
* Ich bespreche Ihren Fall mit Fachärzten, die mich beraten und schalte gegebenenfalls ärztliche Sachverständige ein.
* Ich prüfe, welche Schadenersatzansprüche Sie geltend machen können, auch dann, wenn wie im Falle von Berufsunfähigkeit oder Pflegeaufwendungen schwerwiegend finanzielle Folgen vorliegen.
* Ich versuche für Sie die möglichst schnelle außergerichtliche Einigung mit Arzthaftpflichtversicherern, ohne dass Sie jahrelange Prozesse duchlaufen müssen, begleite Sie aber auch, wenn nötig, durch alle Instanzen.
Durchsetzung finanzieller Ansprüche
Ärztliche Behandlungsfehler können zu schwerwiegenden finanziellen Folgen führen, so dass Sie eine finanzielle Absicherung benötigen.
* Schmerzensgeld
* Verdienstausfallschaden
* Schadenersatz für behinderungsbedingten Pflegemehraufwand
* Unterhaltsschaden
* medizinische, soziale und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen
* Leistungen aus der Sozialversicherung
* Leistungen aus der Krankenversicherung (z.B. Heilbehandlungskosten, Krankengeld, Haushaltshilfe, Frühförderung etc.)
* Leistungen aus der Rentenversicherung (z.B. Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente)
* Pflegegeld
* etc.
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