Medizinrecht-info.de
Auf diesen Seiten finden Sie Beiträge und Informationen rund um das Recht des Arztes und Patienten von Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn, Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht.
RA Sauerborn ist seit 1996 auf dem Gebiet des gesamten Medizinrechts tätig, sowohl beratend, als auch in gerichtlicher Vertretung.
Top-News Medizinrecht
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In der Zeit zwischen Samstag, 31.10.2009 und Dienstag, 3.11.2009 führen wir einen Umzug unserer Domains auf dem Server durch. Dadurch kann es sein, dass unserer Seiten vorübergehend nicht erreichbar sind. Betroffen sind vorauss. nur unsere "Info-Co-Domains", z.B. Arbeitsrecht-info.de, Medizinrecht-info.de usw. Die Erreichbarkeit der Seite www.sauerborn.de sollte nicht beeinträchtigt sein, ebenso wenig die Mailadressen der Kanzlei. Ich danke für Ihr Verständnis. J. Sauerborn Rechtsanwalt |
Aktuelles Medizinrecht
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![]() | Krankenkassen und Rabattverträge |
Die Krankenversicherungen sind in den letzten Jahren verstärkt dazu übergegangen, Rabattverträge für Medikamente auszuschreiben bzw. abzuschließen. Das hat dazu geführt, dass Patienten in der Regel nicht mehr genau das Präparat erhalten, das ihnen ihr Arzt verschrieben hat, sondern ein anderes mit demselben Wirkstoff. Noch dazu erhalten sie bei chronischen Erkrankungen häufig jedes Mal ein anderes Medikament, was bei manchen Patienten zu erheblichem Unmut und Unsicherheit geführt hat. Dieser häufige Wechsel kann einerseits mit dem Abschluss neuerer Rabattverträge, andererseits aber auch mit einem Abschluss mit mehreren Anbietern zusammenhängen. ... | |
![]() | Klinik muss Fenstersprung verhindern |
Psychiatrische Klinik muss Fenstersprung verhindern In jedem Schuldverhältnis besteht die Pflicht der Vertragspartner, auf die jeweiligen Interessen des anderen Teils Rücksicht zu nehmen und dessen Rechtsgüter zu schützen (vgl. § 241 II BGB). Eine Verletzung dieser Sorgfalts- oder Schutzpflichten kann gemäß §§ 280 I, 249 I BGB zu Schadensersatzansprüchen führen. Hierauf basierend entschied das LG München I durch Urteil vom 02.09.2009 (Az.: 9 O 23635/06), dass eine psychiatrische Klinik dann ihre Sorgfaltspflichten gegenüber einem Patienten verletzt, wenn sie ihn ohne Überwachung in einem Zimmer mit nicht verriegeltem Fenster unterbringt und er diesen Umstand später zu einem Sprung aus dem Fenster nutzt. Die Klinik müsse dann wegen der erlittenen Verletzungen haften. | |
![]() | Anti-Baby-Pille gegen Akne? |
Ein Gynäkologe (Kläger) hatte einer Patientin die Anti-Baby-Pille nicht als Verhütungsmittel, sondern ausschließlich zur Behandlung ihrer Akne verschrieben. Als ihn die Krankenversicherung der Patientin wegen dieses Vorgehens in Regress nehmen wollte, wandte sich der Kläger an das zuständige Sozialgericht. Allerdings ohne Erfolg
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![]() | Unsachgemäßes Befüllen einer Schmerzmittelpumpe |
Unsachgemäßes Befüllen einer Schmerzmittelpumpe begründet Schadenersatzanspruch Patienten, die unter chronischen Schmerzen leiden, kann in bestimmten Fällen eine sog. Schmerzmittelpumpe unter der Haut eingesetzt werden, die kontinuierlich Medikamente gegen den Schmerz in den Körper ausschüttet. Befüllt bzw. nachgefüllt wird eine solche Pumpe mittels einer speziellen Kanüle, die zunächst durch die Haut und dann durch ein Septum eingeführt wird. Dieses Septum ist wiederum mit einer Silikonschicht verschlossen, die die Funktionstüchtigkeit der Schmerzmittelpumpe gewährleisten und eine ungebremste Abgabe des Schmerzmedikaments vermeiden soll. Da das Silikon aber bei jedem Nachfüllvorgang durchstochen werden muss, kann die Schmerzmittelpumpe nicht dauerhaft im Körper verbleiben, sondern muss nach ca. 2.000 Füllungen ausgetauscht werden. Bis zum Austauschzeitpunkt ist das Silikon jedoch grundsätzlich in der Lage, trotz vieler kleiner Löcher eine geschlossene Schutzschicht zu bilden. Schon auf Grund dieser Beschreibung dürfte jedoch einleuchten, dass jedes Nachfüllen ein gewisses Fingerspitzengefühl und die Wahl der richtigen, möglichst feinen Kanüle verlangt. Noch weniger verwundert es daher, dass es auf diesem Gebiet zu Behandlungsfehlern und Arzthaftungsprozessen kommt. ... |
Medizinrecht - was ist das?
Unter dem Begriff des Medizin- und Arztrechts lediglich die Bereiche "Kunstfehler" oder "Ärztepfusch" verstehen zu wollen, greift zu kurz. Vielmehr umfasst das Arzt- und Medizinrecht die Rechtsbeziehungen von Ärzten und Zahnärzten zu Dritten. So bietet ein Rechtsanwalt, der den Schwerpunkt Medizinrecht hat oder Fachanwalt für Medizinrecht ist, in der Regel ein Rundum-Sorglos-Paket der Beratungsleistungen an.
Die Bandbreite des Medizinrechts ist weit: Sie reicht von der Bewerbung um einen Studienplatz über die Ausbildung bis hin zur Berufstätigkeit. Im Rahmen der Berufstätigkeit des Arztes spaltet sie sich weiter auf in die Regelungsbereiche der Rechtsbeziehungen von Krankenhäusern oder niedergelassenen Ärzten in einer freien Praxis. Schließlich spielen Arzthaftungsangelegenheiten rund um den Behandlungsfehler eine Rolle, die vor allem von den Medien beachtet werden.
Der Bereich des Arzt- und Medizinrechts ist nicht allumfassend gesetzlich geregelt. Insbesondere im Bereich der Arzthaftungsangelegenheiten, die Berührungspunkte sowohl zum zivil- wie zum strafrechtlichen Bereich aufweisen, handelt es sich um ein Recht, das seine herrschende Meinung aus zahllosen, unüberschaubaren Fällen herleitet. Vielfach herrscht auf Seiten der Mediziner gegenüber den Juristen auch ein gewisses Unverständnis. Dies liegt nicht zuletzt darin begründet, dass die medizinische Heilbehandlung nach wie vor strafrechtlich eine tatbestandsmäßige Körperverletzung darstellt, die der Einwilligung des Patienten als Rechtfertigungsgrund bedarf, damit es nicht zu einer strafrechtlichen Verurteilung kommen kann.
Medizin- und Gesundheitsrecht ist bis auf wenige Ausnahmen bislang nicht hinreichend studierbar. Vielmehr sind Juristen gefragt, die tiefgehende und weitreichende Kenntnisse in vielerlei Gebieten des Rechts, bei denen Anknüpfungspunkte zum Arzt und seinen Rechtsbeziehungen bestehen, gefragt sind. Rechtsbereiche, die den Arzt betreffen, sind insbesondere das Arbeitsrecht, Arzneimittelrecht, Arzthaftungsrecht, Berufs- und Standesrecht, Berufsgenossenschaftsrecht, Betäubungsmittelgesetz, Medizingeräteverordnung, Medizinproduktgesetz, Prozess- und Verfahrensrecht, Röntgenverordnung, Strafrecht, Umwelt- und Emissionsschutzrecht, Vertragsrecht, Vertragszahnarzt- und Vertragsarztrecht (Sozialrecht), Zivilrecht und Zulassungsrecht. Einige Anwälte und manche Gerichte haben sich in dieser Rechtsmaterie spezialisiert. Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn hat bereits frühzeitig an dem - 2005 neu eingeführten - Lehrgang zum Fachanwalt für Medizinrecht teilgenommen.
Da das gesamte Arzt- und Medizinrecht sehr umfangreich geworden ist, haben sich wiederum einige Spezialisten auf bestimmte Teilbereiche spezialisiert. Neben dem Verständnis für die medizinische Seite eines Falls ist
bei Anwälten zwingend erforderlich, dass sie ein Gespür dafür entwickeln, welche Problemlösung aus wirtschaftlicher Sicht für den Arzt am günstigsten ist.
Die Kanzlei Sauerborn ist sehr häufig in Arzthaftungsfällen und bei Vertragsgestaltungen im ärztlichen Bereich (Praxisverträge, Praxis(ver)kauf, Chefarztverträge) sowie im ärztlichen Arbeitsrecht tätig.
Schwerpunkt Medizinrecht
z.B. Arzthaftungsrecht, Chefarztvertrag, Belegarztvertrag, ärztliches Berufsrecht, Arztstrafrecht, Praxisgründung, Praxiskauf, Praxisverkauf, Gebührenrecht, Ärztliche Kooperationen, Vertragsgestaltung, Arbeitsrecht in Praxis und Krankenhaus, Kassenarztrecht/Vertragsarztrecht, Patiententestament, Seminare und Schulungen, Arzthonorar, Behandlungsfehler, Honorarkürzung, Wirtschaftlichkeitsprüfung, Arzneimittelregress, Berufsgerichtsverfahren, Vergabe von Praxisarztsitzen, Praxiskaufvertrag, Niederlassungsrecht, Auseinandersetzungen in Gemeinschaftspraxis und Praxisgemeinschaft, Patientenrechte, Arzthaftung, Pflegehaftung, Schmerzensgeld, Schadensersatz, Patientenverfügung, Krankenhausrecht, EBM, GOÄ, GOZ, Zulassung, ärztliches Berufsrecht, Arztstrafrecht, Praxisgründung, Ärztliche Kooperationen, Vertragsgestaltung, Arbeitsrecht in Praxis und Krankenhaus, Kassenarztrecht/Vertragsarztrecht, Gemeinschaftspraxisvertrag, Praxisgemeinschaft, MVZ, Seminare und Schulungen
Bundesweite Vertretungsbereitschaft
Die Kanzlei für Arbeit, Gesundheit & Soziales ist bundesweit vertretungsbereit.

