Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
Rechtsfreundinnen und Rechtsfreunde!
Willkommen auf der Seite Rechtskunde-am-KKG.Sauerborn.de
Ich bin Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn aus Wesseling. Ich selbst habe 1988 am KKG Abitur gemacht. Näheres über mich erfahren Sie hier
Nunmehr zum fünften Mal in Folge unterrichte ich Rechtskunde am KKG (Käthe-Kollwitz-Gymnasium) in Wesseling. Die offizielle Seite der Schule finden Sie hier.
Der Rechtskundeunterricht wird in Form einer Arbeitsgemeinschaft für die Klasse 9 im ersten Schulhalbjahr 2011/2012 unter meiner Leitung stattfinden.
Recht ist keine „trockene Materie“ – was es zu beweisen gilt!
Der Rechtskundeunterricht hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern aus ausgewählten Rechtsgebieten, die ihre Interessen und ihren Erfahrungsbereich berühren, elementare Kenntnisse der Rechtsordnung zu vermitteln. Mithilfe des Rechts werden Staat und Gesellschaft gestaltet, der soziale Frieden gesichert.
In den 12 Doppelstunden, die der Rechtskundeunterricht umfassen wird, werden wir uns mit dem Strafrecht als staatlichem Ordnungssystem befassen, klären, warum strafrechtliche Maßnahmen notwendig sind und wozu sie dienen. In diesem Rahmen werden wir auch eine Hauptverhandlung vor einem Strafgericht besuchen und die Gelegenheit zur Diskussion mit Staatsanwalt, Richter und Verteidiger nutzen können.
In einem zweiten Unterrichtsabschnitt, der sich mit dem Zivilrecht befasst, wird anhand von Fällen und Beispielen aus dem Lebens- und Interessenbereich der Schülerinnen und Schüler unter anderem erkennbar werden, dass zwischen Altersgrenzen und rechtsrelevantem Handeln eine Beziehung besteht. Weiterhin werden wir uns mit den Rechtsbeziehungen innerhalb der Familie und der Erbfolge beschäftigen.
Im dritten Unterrichtsabschnitt werden wir uns mit Abschluss und Beendigung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses sowie dem „Berufsleben“ befassen.
Ein letzter Abschnitt widmet sich dem Staats- und Verwaltungsrecht, dem Umgang mit Behörden und dem Schulrecht etc.
Wegen der wenigen zur Verfügung stehenden Stunden kann der Rechtskundeunterricht nur versuchen, Systematik zu vermitteln; dies wird durch aktive Beteiligung der Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines Dialogs, angereichert durch „Fälle“ auf Video in kurzweiliger Form geschehen.
Vorgesehen ist die AG für max. 25 Teilnehmer, so dass die Schule wahrscheinlich eine Auswahl wird treffen müssen, wer teilnehmen kann. Schüler/innen, die ein besonderes Interesse an der Materie belegen (etwa beabsichtigtes Jurastudium o.ä.), mögen dies bitte umgehend schriftlich mitteilen.
Ich freue mich auf neue Gesichter und angeregte Diskussionen und bin
mit freundlichen Grüßen
(Jürgen Sauerborn)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
| < Zurück |
|---|