Häufig gestellte Fragen (FAQ):
Was muss ich tun, wenn ich nur etwas zu den Erfolgsaussichten wissen möchte?
Können Sie mir vor Mandatserteilung sagen, ob meine Angelegenheit überhaupt Aussicht auf Erfolg hat?
In Schwerbehindertensachen zum Beispiel gehen wir gemeinsam – “von den Haarspitzen bis zu den Fußnägeln”- sämtliche “Funktionsbereiche” Ihres Körpers durch, damit ich mir ein Bild davon machen kann, welche Beeinträchtigungen Sie haben. Arztberichte interessieren mich in diesem Moment nur zweitrangig, denn dort finden sich “nur” Diagnosen, während es für die Anerkennung einer Schwerbehinderung auf die Beeinträchtigungen im sozialen/gesellschaftlichen Bereich ankommt.
In manchen Angelegenheiten – vor allem gegen die Berufsgenossenschaften – lässt sich oft erst nach Akteneinsicht (in die Verwaltungsakten) feststellen, ob Erfolgsaussichten bestehen.
Kostet es denn bereits Geld, wenn Sie mir eben kurz die Frage nach den Erfolgsaussichten beantworten?
Und was kostet es, wenn ich Ihnen ein Mandat erteile?
Zahlt denn meine Rechtsschutzversicherung?
Im Zweifel können Sie oder kann ich bei der Versicherung nachfragen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt jedenfalls aber nicht mehr als die gesetzlichen Gebühren. Wenn eine Vergütungsvereinbarung geschlossen wurde, muss der Mandant den die gesetzlichen Gebühren überschießenden Betrag selbst tragen – dennoch kann es sich im Zweifel um eine beachtliche Ersparnis handeln.
Wie läuft denn ein Verfahren so ab?
Manches Mal wird auch dem Widerspruch sofort abgeholfen, dann bedarf es natürlich keines Klageverfahrens.
Mehr zum Verfahrensablauf in sozialrechtlichen Sachen finden Sie hier.
Wie lange dauert in etwa das Verfahren?
Es macht Sinn, den erfahrenen Rechtsanwalt im Sozialrecht bereits im Widerspruchsverfahren einzuschalten. Es geschieht nicht selten, dass Behörden dann bereits einlenken, wenn ihnen klar aufgezeigt wird, wo die Fehler der Entscheidung lagen. Es kann also schnell gehen. Dies ist aber nicht immer so. Für ein Widerspruchsverfahren in einer Renten- oder Schwerbehindertensache sollten Sie 1/2 – 1 Jahr kalkulieren, für ein sich anschließendes erstinstanzliches Verfahren vor dem Sozialgericht 1-3 Jahre. Das hängt sehr vom Verfahrenszweig ab (Rente oder Krankenkasse, BG oder Versorgungsverwaltung) und auch von den Sozialgerichten, ja sogar von den einzelnen Kammern. Natürlich hängt es im “medizinischen Sozialrecht” auch davon ab, wie viele ärztliche Sachverständigengutachten eingeholt werden usw.
Muss ich Sie persönlich aufsuchen, um Ihnen einen Auftrag zu erteilen?
Etwa 40% meiner Mandanten bekomme ich nie persönlich zu Gesicht. Wenn Sie es wünschen, besuche ich Sie auch gerne an Ihrem Wohnort, allerdings geht dann im Zweifel ein ganzer Arbeitstag verloren, und das ist dann einigermaßen teuer.
Können Sie denn überhaupt mein Verfahren übernehmen? Sie sitzen doch in Köln, ich aber in Hamburg/Stuttgart/München/Berlin ...
Haben Sie denn die nötigen Erfahrungen, mich in meinem Verfahren mit seinen speziellen Problemen zu beraten / zu vertreten?
Ich verfüge jedenfalls über die Erfahrung mehrerer Tausend abgeschlossener Verfahren.
