StartSozialrechtAktuelles SozialrechtAußergewöhnliches Schmerzsyndrom bei Knieschäden rechtfertigt höheren GdB

Außergewöhnliches Schmerzsyndrom bei Knieschäden rechtfertigt höheren GdB

Ein außergewöhnliches Schmerzsyndrom kann bei Knieschäden einen höheren GdB als wegen der reinen Bewegungseinschränkungen und damit auch den Nachteilsausgleich "G" rechtfertigen. Die bloße Einnahme von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten und Salben wie Ibuprofen und Voltaren zur Schmerzlinderung genügt nicht. Das gleiche gilt für Medikamente zur Behandlung von Gelenkarthrosen mit knorpelschützenden und knorpelerhaltenden (chondroprotektiven) Medikamenten, wie etwa Dona 200 (S). Dies ergibt sich aus aus einem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg - L 13 SB 161/10 - Urteil vom 18.08.2011.

 

Standort

Wesseling (Köln/Bonn)   
Tel. 02236 39 47 88    »Info

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Beginn: 22.05.2012, 20:00
Ort: Roisdorf Neues VHS-Gebäude; Mehrzweckraum, Alter Weiher 2, 53332 Bornheim

Anerkennung einer Schwerbehinderung
Beginn: 26.06.2012, 19:30
Ort: VHS Pulheim - Hackenbroicher Straße, 50259 Pulheim

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Beginn: 28.06.2012, 11:30
Ort: KKG Wesseling


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