StartSozialrechtAktuelles SozialrechtHepatitis als Berufskrankheit nach BK 3101

Hepatitis als Berufskrankheit nach BK 3101

Die Berufskrankheitenverordnung (BKV) enthält in BK 3101 folgenden Tatbestand: "Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war". Es richtet sich, so das Bundessozialgericht - B 2 U 22/10 R - Urteil vom 15.09.2011, nach dem Grad der Durchseuchung des versicherten Tätigkeitsbereiches und dem Übertragungsrisiko der im Gefahrenbereich vorgenommenen Verrichtungen, ob "Einwirkungen" im Sinne einer erhöhten Infektionsgefahr vorliegen oder nicht.

 

Standort

Wesseling (Köln/Bonn)   
Tel. 02236 39 47 88    »Info

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