Anwalt für Arbeitsrecht in Köln

Kanzlei Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln – Wesseling

Herzlich willkommen auf der Internetseite der Kanzlei Rechtsanwalt Sauerborn.

Die Rechtsanwaltskanzlei hat ihren Schwerpunkt im Arbeitsrecht in und um Köln. Neben der arbeitsrechtlichen Ausrichtung der Kanzlei sind wir darüber hinaus im Sozialrecht für Arbeitnehmer beschäftigt.
Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn ist auch Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln – Wesseling.
Wir beraten und vertreten Mandanten in arbeitsrechtlichen Fragen rund um Köln, aber auch bundesweit.
Als Anwalt für Arbeitsrecht in Köln – Wesseling liegt der  Schwerpunkt der Tätigkeit in der Vertretung von Mandanten im Bereich des Arbeitsrechts, sei es als ArbeitnehmerFührungskraft oder Betriebsrat.
Nach unserer Erfahrung muss es in einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit nicht um jeden Preis zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen.  Wenn außergerichtlich eine zügige Lösung erzielt werden kann, dann versuchen wir das auch. Denn es kommt den arbeitsrechtlichen Mandanten zugute, dass wir bemüht sind, kostspielige und lange dauernde Gerichtsverfahren zu vermeiden. Wenn es sein muss, führt Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Sauerborn mit Ihnen aber auch einen Prozess vor dem Arbeitsgericht Köln oder jedem anderen Arbeitsgericht in Deutschland.
Unsere Leistungen im Arbeitsrecht finden Sie hier, erste Informationen finden Sie in unserem Lexikon Arbeitsrecht von A-Z. Darüber hinaus finden Sie hier unser Aktuelles Arbeitsrecht.
Möchten Sie mehr über die Kanzlei und Rechtsanwalt Sauerborn erfahren? Dann klicken Sie bitte hier.
In unserer Kanzlei in Köln – Wesseling beschäftigt sich Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn, Fachanwalt für Arbeitsrecht, unter anderem mit den nachfolgenden arbeitsrechtlichen Themen:
  • Kündigungsschutzklagen

    Sie haben eine Kündigung erhalten? Dann müssen Sie schnell handeln!

  • Abfindungen

    Warum viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit Zahlung einer Abfindung beendet werden, obwohl das gesetzlich nicht vorgesehen ist. Hier ist guter Rat durch einen versierten Rechtsanwalt erforderlich!

  • Lohn und Gehalt

    Der Arbeitgeber zahlt den Arbeitslohn oder das Gehalt nicht – was ist zu tun?

  • Prüfung, Beratung und Gestaltung von Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis und Aufhebungsvertrag

Kündigungsschutzklage

Wenn Sie eine Kündigung Ihres Arbeitgebers erhalten haben, müssen Sie schnell handeln, denn im Arbeitsrecht gelten häufig kurze Fristen! Die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht beträgt 3 Wochen nach Zugang der Kündigung. Möchten Sie vor Gericht gegen die Kündigung vorgehen, muss die Kündigungsschutzklage innerhalb dieser Frist eingereicht werden. Erheben Sie in dieser Zeit keine Klage, dann wird die Kündigung rechtskräftig, sei sie auch noch so fehlerhaft und ungültig. Und eine Kündigung kann aus diversen Gründen unwirksam sein, so dass sich die umgehende Kontaktaufnahme mit einem erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht dringend empfiehlt. Häufig relevante Fragestellungen sind:

  • Unterliegt das Arbeitsverhältnis dem Kündigungsschutz des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG)? Das ist dann der Fall, wenn Sie mindestens 6 Monate bei Ihrem Arbeitgeber gearbeitet haben (Wartezeit, häufig, aber nicht zwingend deckungsgleich mit Probezeit) und in dem Betrieb mindestens 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind. Liegt danach Kündigungsschutz vor, so kann der Arbeitgeber nicht mehr “einfach so” kündigen, sondern muss sich auf Kündigungsgründe beziehen. So kann die Kündigung betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt sein. Bei der betriebsbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber eine Sozialauswahl durchzuführen.
    Aber auch dann, wenn das Kündigunsschutzgesetz keine Anwendung findet, kann eine Kündigung unwirksam sein – lassen Sie sich beraten und wahren Sie Ihre Rechte.
  • Eine außerordentliche “fristlose” Kündigung kommt bei besonders schwerem Fehlverhalten des Arbeitnehmers in Betracht. In letzter Zeit häufen sich Kündigungen wegen vermeintlicher Unterschlagung, aber auch Beleidigungsfälle u.ä. kommen hier in Betracht. Das scharfe Schwert der fristlosen Kündigung wird von Arbeitgebern häufig zu Unrecht eingesetzt, um sich eines Mitarbeiters zu entledigen. Haben Sie eine solche Kündigung erhalten, so sollten Sie schnellst möglich einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Köln aufsuchen.

Abfindung nach Kündigung oder Kampf um den Arbeitsplatz?

Viele Menschen, die eine Kündigung erhalten haben, glauben, einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung zu haben. Dem ist jedoch nicht so. Abgesehen von Sonderfällen (z.B. Abfindungsregelung im Sozialplan) kennt das Arbeitsrecht keinen automatischen Anspruch auf eine Abfindung.

Dennoch werden viele Verfahren vor dem Arbeitsgericht durch Zahlung einer Abfindung beendet. Das liegt daran, dass der Arbeitgeber jedenfalls dann, wenn die Kündigung auf rechtlich wackligen Beinen steht, nicht selten zu einer vergleichsweisen Einigung zu bewegen sein wird – spätestens im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht. Denn dem Arbeitgeber droht, wird der Kündigungsschutzprozess durch den Arbeitnehmer gewonnen, den Lohn für die gesamte Prozessdauer nachzahlen zu müssen (sog. Annahmeverzug) – ein nicht zu verkennendes Risiko, gerade dann, wenn man weiß, dass eine Prozessdauer vor dem Arbeitsgericht Köln durchaus einmal ein Jahr betragen kann. Allein aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus kauft sich ein Arbeitgeber von dem Risiko des Prozessverlust (und der Lohnzahlung) durch Zahlung einer Abfindung “frei kaufen”.

Ein erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln wird Ihnen darstellen können, wie gut Ihre Chancen auf Aushandeln einer Abfindung stehen. Die Höhe der auszuhandelnden Abfindung hängt von diversen Rahmenumständen ab, z.B. wie hoch waren die Abfindungen des Unternehmens am Standort Köln in der Vergangenheit, aber auch die Prozessaussichten spielen eine entscheidende Rolle.

Je nach Alter und Betriebszugehörigkeit des Mandanten kann es manchmal aber auch klüger sein, um den Erhalt des Arbeitsplatzes zu kämpfen. Diese Strategie besprechen wir stets in einem ersten Gespräch und passen Sie ggf. im Laufe des Prozesses den Gegebenheiten an.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn

Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn

Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn

Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Medizinrecht. Seit ihrer Gründung 2002 hat die Kanzlei SAUERBORN-Rechtsanwalt zahllose arbeitsrechtliche Mandate vor dem Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht in Köln erfolgreich und zur Zufriedenheit der Mandanten bearbeitet. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bildet sich Rechtsanwalt Sauerborn ständig im Arbeitsrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten fort. Mandate werden durch die langjährige Erfahrung routiniert und mit Bedacht unter Berücksichtigung der sich ständig entwickelnden Rechtsprechung der Gerichte bearbeitet.
Hilfe erfahren Mandanten vor allem auch im Sozialrecht für Arbeitnehmer, etwa durch anwaltliche Unterstützung bei der Beantragung einer Schwerbehinderung (GdB), Erwerbsminderungsrente, bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit sowie bei Streitigkeiten wegen Krankengeld.

Lohn und Gehalt

Die meisten Menschen arbeiten nicht aus “Spass an d’r Freud”, wie der Kölner so schön sagt, sondern um mit der Hände oder des Kopfes Arbeit Geld zu verdienen, um den Lebensunterhalt zu sichern. Zahlt dann der Arbeitgeber nicht, der Jurist sagt: er gerät in Verzug, sollten Sie umgehend durch einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob für die Geltendmachung des Arbeitsentgelts Ausschlussfristen zu beachten sind. Denn häufig ist es so, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nur innerhalb einer kurzen Frist von wenigen Monaten geltend gemacht werden müssen, manchmal muss dann auch innerhalb bestimmter Fristen geklagt werden, da die Ansprüche ansonsten verfallen und Sie nichts mehr bekommen.
Je nach Dauer des bereits eingetretenen Verzugs bestehen unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten: Aufforderung zur Zahlung mit Fristsetzung bis zur Klageerhebung. Manches Mal macht es Sinn, mit Hilfe des Schreibens eines Anwalts für Arbeitsrecht den Druck auf den Arbeitgeber zu erhöhen. Oft deutet sich bei Nichtzahlung des Arbeitslohns auch die bevorstehende Arbeitgeberinsolvenz an – der erfahrene Fachanwalt für Arbeitsrecht wird Ihnen auch in diesem Falle mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag, Zeugnis und mehr

Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt Sie nicht nur, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, sondern wird auch vorbeugend tätig. So macht es Sinn, bei Stellen- oder Arbeitgeberwechsel den neuen Arbeitsvertrag vom auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Eine derartige Prüfung bieten wir zum Pauschalpreis an – sprechen Sie uns gerne an.

Sie wundern sich, dass Sie bei Bewerbungen nur Absagen erhalten? Vielleicht liegt es an Ihrem letzten Zeugnis?
Der juristische Laie überblickt häufig nicht die versteckten Zeugniscodes, mit denen der Arbeitgeber seine Unzufriedenheit mit Ihrer Leistung zum Ausdruck gebracht hat. Daher auch hier der Rat vom Fachanwalt für Arbeitsrecht: lassen Sie Ihr Zeugnis rechtzeitig überprüfen, damit ggf. Frist gerecht Ansprüche auf Zeugnisberichtigung geltend gemacht werden können.

Besondere Vorsicht ist bei Aufhebungsverträgen geboten! Einmal unterzeichnet, werden Sie sich von den negativen Folgen, die er haben kann, kaum noch lösen können. Der erfahrene Spezialist im Arbeitsrecht in Köln hilft auch in diesen Fällen und berät Sie qualifiziert.

Haben Sie Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Herzliche Grüße
Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht
Anwalt für Arbeitsrecht in Köln – Wesseling
Jürgen Sauerborn

Fachanwalt Arbeitsrecht

(02236) 39 47 88

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Arbeitsrecht für Köln: Büro in Köln-Wesseling

Kenntnis der namhaften Arbeitgeber im Raum Köln – Bonn

Schnelle Terminvergabe: in aller Regel binnen 24 Stunden, auch samstags

Ratenzahlung: ab 50 Euro pro Monat n.V.

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