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	<title>Allgemein Archives - Sauerborn-Rechtsanwalt</title>
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	<description>Sauerborn.de - Fachanwalt für Arbeitsrecht und Medizinrecht &#124; Sozialrecht, Wesseling (zw. Köln&#124;Bonn) &#124; Daun</description>
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		<title>Verabschiedung von Frau Hagenhoff</title>
		<link>https://www.sauerborn.de/kanzlei/interna/verabschiedung-von-frau-hagenhoff/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Apr 2021 23:39:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Interna]]></category>
		<category><![CDATA[Kanzlei]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sie sind die &#8222;guten Geister&#8220; der Kanzlei, die Mitarbeiterinnen in meinem Anwaltssekretariat, Petra Hagenhoff und Brigitte Sauerborn. Sie sind freundliche und verbindliche Stimmen am Telefon, erste Ansprechpartner für Mandantinnen und Mandanten. Frau Hagenhoff ist Rechtsanwaltsgehilfin und seit fast 12 Jahren bei uns. Ihr obliegen alle berufstypischen Aufgaben im Anwaltssekretariat, von A wie Anrufannahme bis Z [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Sie sind die &#8222;guten Geister&#8220; der Kanzlei, die Mitarbeiterinnen in meinem Anwaltssekretariat, Petra Hagenhoff und Brigitte Sauerborn.<br />
Sie sind freundliche und verbindliche Stimmen am Telefon, erste Ansprechpartner für Mandantinnen und Mandanten.<br />
Frau Hagenhoff ist Rechtsanwaltsgehilfin und seit fast 12 Jahren bei uns. Ihr obliegen alle berufstypischen Aufgaben im Anwaltssekretariat, von A wie Anrufannahme bis Z wie Zwangsvollstreckung.<br />
12 Jahre sind eine lange Zeit mit vielen schönen, amüsanten und auch dramatischen Erinnerungen.<br />
Und diese Zeit geht nun heute zu Ende, denn Frau Hagenhoff wird sich künftig ihren Enkelkindern widmen und uns verlassen. Das macht mich traurig, da ich mit ihr eine Stütze der Kanzlei, auf die ich mich immer voll und ganz verlassen konnte, verliere. Es freut mich aber zugleich, dass sie nun ganz für die jungen Erdenbürger:innen ihrer Familie da sein kann.<br />
Im Namen der übrigen Mitglieder des Teams wünsche ich Frau Hagenhoff auch auf diesem Wege alles Gute und eine schöne Zeit und danke ihr für die schöne Zeit!</p>
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		<title>Ratgeber &#8222;Anerkennung einer Schwerbehinderung &#8211; GdB leicht gemacht&#8220; erschienen</title>
		<link>https://www.sauerborn.de/rechtsanwalt-sozialrecht-koeln-wesseling-erftstadt-daun/schwerbehinderung/ratgeber-anerkennung-einer-schwerbehinderung-gdb-leicht-gemacht-erschienen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Feb 2018 15:21:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Schwerbehinderung]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mein Ratgeber „Anerkennung einer Schwerbehinderung – GdB leicht gemacht“ erscheint nun in erster Auflage &#8211; kostenlos, für Abonnenten meines Newsletter Schwerbehinderung-GdB. Mit diesem Leitfaden werden die drängendsten Fragen beantwortet, mit denen ich in all den Jahren als Rechts- und Fachanwalt konfrontiert worden bin. Die Nachfrage und das Bedürfnis der Menschen, die ihre Schwerbehinderung anerkannt haben [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mein Ratgeber „Anerkennung einer Schwerbehinderung – GdB leicht gemacht“ erscheint nun in erster Auflage &#8211; kostenlos, für Abonnenten meines <a href="http://www.schwerbehinderung-gdb.de">Newsletter Schwerbehinderung-GdB</a>.</p>
<p>Mit diesem Leitfaden werden die drängendsten Fragen beantwortet, mit denen ich in all den Jahren als Rechts- und Fachanwalt konfrontiert worden bin. Die Nachfrage und das Bedürfnis der Menschen, die ihre Schwerbehinderung anerkannt haben wollen, sind riesig. Das Informationsangebot im Buchhandel und im Internet ist überschaubar.</p>
<h2>Ratgeber ohne Juristendeutsch und &#8222;Arztsprech&#8220;</h2>
<p>Deshalb möchte ich allen Interessierten diesen Ratgeber an die Hand geben, der konsequent und verständlich den Weg zum Erfolg erschließt.</p>
<p>Dieser Ratgeber ist allen zugänglich &#8211; er steht im Internet zum Download bereit. Er zeigt auf, welche Chancen und Risiken im Verfahren um die Anerkennung einer Schwerbehinderung bestehen. Er gibt Tipps, was Sie bereits bei Antragsstellung tun können, um das Verfahren auf einen guten Weg zu bringen.<span id="more-7615"></span></p>
<p>Dieser Ratgeber soll und wird sich weiterentwickeln er lebt von den Reaktionen der Leserinnen und Leser – von ihrer Mithilfe: Lob und Kritik sind dabei genauso hilfreich wie Hinweise auf neue Fragen und Antworten.</p>
<p>Ziel dieses Werks ist es zum einen Antwort zu geben auf all die Fragen, die meine Mandanten und die Hörer meiner Vorträge stellen. Es ist im besten Sinn ein Nachschlagewerk, anhand dessen die Leser sich selbst informieren. Und selbstverständlich verliere ich auch die Kosten des Verfahrens nicht aus dem Blick.</p>
<p>Zum anderen dient dieser Ratgeber dazu, die Spreu vom Weizen zu trennen: Das Schwerbehindertenrecht, der Kampf um die Anerkennung einer Schwerbehinderung, ist für viele Anwälte eine „Nische“, die „nebenbei“ bearbeitet wird. Umso wichtiger ist es für Sie, einen Rechtsanwalt zu finden, der forensische Erfahrung im Schwerbehindertenrecht nachweisen kann.</p>
<p>Stets aktuelle Informationen rund um die Schwerbehinderung erhalten Sie im Internet auf meiner Themenseite <a href="https://www.schwerbehinderung-gdb.de">www.schwerbehinderung-gdb.de</a> oder über meinen „<a href="https://www.schwerbehinderung-gdb.de"><strong>Newsletter Schwerbehinderung-GdB</strong></a>“.</p>
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		<title>Voraussetzungen des Merkzeichen aG geändert</title>
		<link>https://www.sauerborn.de/rechtsanwalt-sozialrecht-koeln-wesseling-erftstadt-daun/schwerbehinderung/voraussetzungen-des-merkzeichen-ag-geaendert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 05 Mar 2017 15:28:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Schwerbehinderung]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
		<category><![CDATA[AG]]></category>
		<category><![CDATA[außergewöhnliche Gehbehinderung]]></category>
		<category><![CDATA[Behinderte]]></category>
		<category><![CDATA[Behinderung]]></category>
		<category><![CDATA[GdB]]></category>
		<category><![CDATA[Merkzeichen]]></category>
		<category><![CDATA[Nachteilsausgleich]]></category>
		<category><![CDATA[Schwerbehindertenausweis]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Rücknahme bestehender Bewilligungen zu befürchten Durch das Gesetz zur Stärkung und Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz &#8211; BTHG) sind die Voraussetzungen für die Erlangung des Merkzeichen aG für Schwerbehinderte verschärft worden. Auch diejenigen, denen bereits das „aG“ zuerkannt ist, müssen jetzt eine Aberkennung fürchten. Zum 1. Januar 2017 ist dem § 146 [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Rücknahme bestehender Bewilligungen zu befürchten</h2>
<p>Durch das Gesetz zur Stärkung und Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz &#8211; BTHG) sind die Voraussetzungen für die Erlangung des Merkzeichen aG für Schwerbehinderte verschärft worden. Auch diejenigen, denen bereits das „aG“ zuerkannt ist, müssen jetzt eine Aberkennung fürchten.<br />
Zum 1. Januar 2017 ist dem <a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/146.html" target="_blank" title="&sect; 146 SGB IX: Periodizit&auml;t und Berichtszeitraum">§ 146 SGB IX</a> ein neuer dritter Absatz hinzugefügt worden, die bisherige Regelung im Straßenverkehrsgesetz entfällt. Zudem weicht die neue Regelung von Teil D 3 der Versorgungsmedizinischen Grundsätze ab, der Verwaltungsvorschrift, die bislang zu beachten war.<span id="more-7456"></span></p>
<blockquote>
<h3>Die (alte) Regelung in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen Teil D: 3. Außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen aG)</h3>
<p>Für die Gewährung von Parkerleichterungen für schwer behinderte Menschen nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist die Frage zu beurteilen, ob eine außergewöhnliche Gehbehinderung vorliegt. Auch bei Säuglingen und Kleinkindern ist die gutachtliche Beurteilung einer außergewöhnlichen Gehbehinderung erforderlich. Für die Beurteilung sind dieselben Kriterien wie bei Erwachsenen mit gleichen Gesundheitsstörungen maßgebend. Es ist nicht zu prüfen, ob tatsächlich diesbezügliche behinderungsbedingte Nachteile vorliegen oder behinderungsbedingte Mehraufwendungen entstehen.<br />
Als schwer behinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Hierzu zählen Querschnittgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelamputierte, Hüftexartikulierte und einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu tragen, oder nur eine Beckenkorbprothese tragen können oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind, sowie andere schwerbehinderte Menschen, die nach versorgungsärztlicher Feststellung, auch aufgrund von Erkrankungen, dem vorstehend aufgeführten Personenkreis gleichzustellen sind.</p>
<p>Die Annahme einer außergewöhnlichen Gehbehinderung darf nur auf eine Einschränkung der Gehfähigkeit und nicht auf Bewegungsbehinderungen anderer Art bezogen werden. Bei der Frage der Gleichstellung von behinderten Menschen mit Schäden an den unteren Gliedmaßen ist zu beachten, dass das Gehvermögen auf das Schwerste eingeschränkt sein muss und deshalb als Vergleichsmaßstab am ehesten das Gehvermögen eines Doppeloberschenkelamputierten heranzuziehen ist. Dies gilt auch, wenn Gehbehinderte einen Rollstuhl benutzen: Es genügt nicht, dass ein solcher verordnet wurde; die Betroffenen müssen vielmehr ständig auf den Rollstuhl angewiesen sein, weil sie sich sonst nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung fortbewegen können. Als Erkrankungen der inneren Organe, die eine solche Gleichstellung rechtfertigen, sind beispielsweise Herzschäden mit schweren Dekompensationserscheinungen oder Ruheinsuffizienz sowie Krankheiten der Atmungsorgane mit Einschränkung der Lungenfunktion schweren Grades anzusehen.</p></blockquote>
<p>Aufgrund dessen, dass nunmehr der Regelungsgegenstand von einem Gesetz erfasst wird, wird die Vorschrift in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen ungültig, weil die gesetzliche Regelung der Verwaltungsvorschrift vorgeht.</p>
<blockquote>
<h3>Der neue <a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/146.html" target="_blank" title="&sect; 146 SGB IX: Periodizit&auml;t und Berichtszeitraum">§ 146 Abs. 3 SGB IX</a> lautet:</h3>
<p>(3) Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind Personen mit einer erheblichen mobilitätsbezogenen Teilhabebeeinträchtigung, die einem Grad der Behinderung von mindestens 80 entspricht. Eine erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung liegt vor, wenn sich die schwerbehinderten Menschen wegen der Schwere ihrer Beeinträchtigung dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können.<br />
Hierzu zählen insbesondere schwerbehinderte Menschen, die auf Grund der Beeinträchtigung der Gehfähigkeit und Fortbewegung &#8211; dauerhaft auch für sehr kurze Entfernungen &#8211; aus medizinischer Notwendigkeit auf die Verwendung eines Rollstuhls angewiesen sind. Verschiedenste Gesundheitsstörungen (insbesondere Störungen bewegungsbezogener, neuromuskulärer oder mentaler Funktionen, Störungen des kardiovaskulären oder Atmungssystems) können die Gehfähigkeit erheblich beeinträchtigen. Diese sind als außergewöhnliche Gehbehinderung anzusehen, wenn nach versorgungsärztlicher Feststellung die Auswirkung der Gesundheitsstörungen sowie deren Kombination auf die Gehfähigkeit dauerhaft so schwer ist, dass sie der unter Satz 1 genannten Beeinträchtigung gleich kommt.</p></blockquote>
<h2>Was ändert sich nun?</h2>
<p>&#8211; Voraussetzung für die Zuerkennung des Merkzeichens „aG“ ist künftig, dass ein Gesamt-GdB von 80 für eine „mobilitätsbezogene Behinderung“ vorliegt. Auf eine Prüfung der „Gehfähigkeit“ kommt es grundsätzlich nicht mehr an.<br />
Es muss demnach künftig ein Gesamt-GdB von mindestens 80 vorliegen, der sich aus mobilitätsbezogenen Behinderungen zusammensetzt.<br />
&#8211; Im Gegensatz zur bisherigen Regelung wird dem Personenkreis, der bisher im StVG und in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen aufgeführt wurde, wie etwa die neidseitig Amputierten und Querschnittgelähmten, nicht mehr automatisch das Merkzeichen aG zuerkannt. Auch bei diesem Personenkreis wird künftig zu prüfen sein, ob eine entsprechende Beeinträchtigung der Gehfähigkeit vorliegt. Es steht zu vermuten, dass diese Regelung neugefasst wurde, weil die moderne Prothesentechnik zum Teil so gute Ergebnisse erzielt, dass nicht mehr stets eine „mobilitätsbezogene Behinderung“ vorliegt.<br />
&#8211; Zum Vergleich herangezogen werden künftig Personen, die auch „für sehr kurze Entfernungen“ einen Rollstuhl benötigen.</p>
<h2>Welche Auswirkungen sind zu erwarten? Droht der Entzug des Merkzeichen aG?</h2>
<p>Die Gesetzesänderung macht sich nicht nur in neuen Verfahren bemerkbar, sondern auch in laufenden Antrags- und Gerichtsverfahren ist die neue Vorschrift wohl anzuwenden. Zwar ist im Gesetz selbst keine Rückwirkung der Vorschrift auf noch laufenden Verfahren vor dem 1.1.2017 vorgesehen. Allerdings stellt die Gesetzesänderung eine „wesentliche Änderung“ nach <a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_X/48.html" target="_blank" title="&sect; 48 SGB X: Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei &Auml;nderung der Verh&auml;ltnisse">§ 48 SGB X</a> dar, so dass die Versorgungsämter bestehende Bewilligungen aufheben und zurücknehmen könnte. Ich gehe davon aus, dass die Versorgungsämter unter Berufung auf diese „wesentliche Änderung“ auch bei bereits bestehenden und bestandskräftigen Bewilligungen von „aG“ eine Prüfung ansetzen werden und das Merkzeichen entziehen, wenn nach deren Meinung die Voraussetzungen des <a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/146.html" target="_blank" title="&sect; 146 SGB IX: Periodizit&auml;t und Berichtszeitraum">§ 146 Abs. 3 SGB IX</a> nicht mehr vorliegen.</p>
<p>In einem solchen Fall empfiehlt sich nach anwaltlicher Prüfung der Widerspruch, der aufschiebende Wirkung hat. Solange das Verfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, steht dem Merkzeicheninhaber das „aG“ dann nämlich weiterhin zu.<br />
Die Überprüfung, ob Ihnen das Merkzeichen aG zu Unrecht entzogen werden soll, biete ich zum günstigen Pauschalpreis an.<br />
Sprechen Sie mich gerne an.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Foto © vege – Fotolia.com</em></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Frohes Fest und ein Tipp zur Weihnachtslektüre</title>
		<link>https://www.sauerborn.de/allgemein/frohes-fest-und-ein-tipp-zur-weihnachtslektuere/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Dec 2014 11:26:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Interna]]></category>
		<category><![CDATA[Kanzlei]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Es ist schon wieder so weit: ein Jahr nähert sich dem Ende, Weihnachten steht vor der Tür. An dieser Stelle vielen herzlichen Dank für all die guten Weihnacht- und Neujahrswünsche, die ich gerne ebenso herzlich erwidere, und all die Mandantengeschenke, die mir zeigen, dass ich wohl vieles im abgelaufenen Jahr richtig gemacht habe. Weihnachten ist [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.sauerborn.de/allgemein/frohes-fest-und-ein-tipp-zur-weihnachtslektuere/">Frohes Fest und ein Tipp zur Weihnachtslektüre</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.sauerborn.de">Sauerborn-Rechtsanwalt</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist schon wieder so weit: ein Jahr nähert sich dem Ende, Weihnachten steht vor der Tür. An dieser Stelle vielen herzlichen Dank für all die guten Weihnacht- und Neujahrswünsche, die ich gerne ebenso herzlich erwidere, und all die Mandantengeschenke, die mir zeigen, dass ich wohl vieles im abgelaufenen Jahr richtig gemacht habe.</p>
<p>Weihnachten ist das Fest der Familie, das Fest der Ruhe. Zeit für eine schöne Lektüre. Ich habe da was für Sie:</p>
<p>Wer gerne von fremden Ländern, Menschen und Abenteuern träumt, dem empfehle ich als Weihnachtslektüre das als pdf-Datei erschienene Buch des Reisenden, <strong>Albert Klütsch</strong> (siehe Beitrags-Foto), &nbsp;&#8222;<strong>Auf der Suche nach dem Mythos Mekong &#8211; Eine Reise gegen die Zeit</strong>&#8222;, das hier zum Download steht.</p>
<p><span id="more-6672"></span>Albert Klütsch, mittlerweile 70 Lenze jung, ist kein professioneller Reisebuchautor, sondern&nbsp;Rechtsanwalt und (ehemaliger) Fachanwalt für Arbeitsrecht, Richter am Arbeitsgericht a.D. und Mitglied des Landtags a.D., mein arbeitsrechtlicher Lehrmeister und Freund.</p>
<p>Nicht erst mit seinem Rückzug aus dem aktiven Anwaltsgeschäft vor einigen Jahren hat ihn die Reiselust gepackt. Ich entsinne mich gut daran, ich werde wohl Referendar bei ihm gewesen sein, als er mir eines Tages sagte: &#8222;Jürgen, ab morgen bin ich 5 Wochen auf Wanderschaft in Neuseeland. Mach Du mal den Termin in Sachen X und Y, hier liegt eine Berufung, die noch begründet werden muss. Und mach mal schön die Mandantentermine. Wenn Du Hilfe oder Unterschriften brauchst, melde Dich beim Kollegen XY&#8220; &#8211; Klassischer Fall von in&#8217;s kalte Wasser geworfen. Aber das war gut! :-)</p>
<p>Es faszinierte mich, wie er immer &#8211; lange vor HaPe Kerkeling &#8211; sagte, &#8222;Ich bin dann mal weg&#8220;, sein Glück in den Weiten der Welt suchte und in grenzenlosem Vertrauen die Dinge hier ihren Gang gehen ließ. Und es ging gut.</p>
<p>Die Klütsch&#8217;sche Reiselust hält an. Und er lässt uns an seinen Reisen teilhaben. So an seiner Abenteuerreise aus dem Jahr 2010, einmal quer durch Fernost.</p>
<p>In seinem schön, aber leider zu gering bebilderten Büchlein führt Klütsch uns durch Malaysia, Borneo, Thailand, Laos, Vietnam, China und Tibet. Er lässt uns teilhaben an den Ritualen des Thaipusamfestes in Malaysia, berichtet von der Katzenstadt in Borneo, von Hahnenkämpfen, dem malayischen Urwald und der Einsamkeit, bevor er in das muntere Treiben Thailands eintaucht, den Bangkok Express besteigt, die Brücke am Kwai quert und in Laos über den Mekong schippert. Wer von der alten Kaiserstadt Hué träumt, im Land der grollenden Drachen, quer durch China reisen möchte oder Lhasa, der Stadt der Götter einen Besuch abstatten möchte, der wird in dem Reisebericht gut auf seine Kosten kommen.</p>
<p>Viel Freude bei der Weihnachtslektüre und nochmals besinnliche Festtage und ein entspanntes und gesundes neues Jahr.<br />
Ihr<br />
Jürgen Sauerborn<br />
Rechtsanwalt<br />
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Medizinrecht</p>
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