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	<title>Arzthaftungsrecht Archives - Sauerborn-Rechtsanwalt</title>
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	<description>Sauerborn.de - Fachanwalt für Arbeitsrecht und Medizinrecht &#124; Sozialrecht, Wesseling (zw. Köln&#124;Bonn) &#124; Daun</description>
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		<title>Sachverständigenhaftung &#8211; wenn der Gutachter einen Fehler macht &#8230;</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Nov 2015 07:54:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arzthaftungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Haftung eines gerichtlichen Sachverständigen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein gerichtlicher Sachverständiger ist auch nur ein Mensch. Und Menschen machen gelegentlich Fehler. Das Oberlandesgericht Koblenz hat jetzt aber mit Beschluss vom 3. März 2015 – 5 U 2/15 – zur Sachverständigenhaftung entschieden, dass ein gerichtlicher Sachverständiger für eine falsche Begutachtung haften kann. Dies allerdings nur dann, wenn die von ihm mitgeteilten Erkenntnisse Grundlage einer [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein gerichtlicher Sachverständiger ist auch nur ein Mensch. Und Menschen machen gelegentlich Fehler. Das Oberlandesgericht Koblenz hat jetzt aber mit Beschluss vom 3. März 2015 – <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=5%20U%202/15" target="_blank" title="5 U 2/15 (4 zugeordnete Entscheidungen)">5 U 2/15</a> – zur Sachverständigenhaftung entschieden, dass ein gerichtlicher Sachverständiger für eine falsche Begutachtung haften kann. Dies allerdings nur dann, wenn die von ihm mitgeteilten Erkenntnisse Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung geworden sind. Dies ist nichts grundsätzlich Neues, regelt doch <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/839a.html" target="_blank" title="&sect; 839a BGB: Haftung des gerichtlichen Sachverst&auml;ndigen">§ 839a BGB</a> die Haftung des gerichtlichen Sachverständigen. In dessen Abs. 1 heißt es: „Erstattet ein vom Gericht ernannter Sachverständiger vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtiges Gutachten, so ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der einem Verfahrensbeteiligten durch eine gerichtliche Entscheidung entsteht, die auf diesem Gutachten beruht.“<span id="more-7247"></span><br />
Diese gesetzliche Regelung scheidet allerdings mangels einer Regelungslücke auch dann aus, wenn unter dem Druck eines ungünstigen Falschgutachtens ein später als unangemessen empfundener Vergleich geschlossen wird. In einem solchen Fall sei, so das OLG Koblenz, eine Schadensersatzpflicht des Gerichtsgutachters allenfalls unter den engen Voraussetzungen von <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/826.html" target="_blank" title="&sect; 826 BGB: Sittenwidrige vors&auml;tzliche Sch&auml;digung">§ 826 BGB</a> denkbar. <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/826.html" target="_blank" title="&sect; 826 BGB: Sittenwidrige vors&auml;tzliche Sch&auml;digung">§ 826 BGB</a> regelt die sittenwidrige vorsätzliche Schädigung.<br />
Wenn der gerichtliche Sachverständige in Vorbereitung seines medizinischen Sachverständigengutachtens den Verfahrensbeteiligten körperlich untersucht, dann soll er nach Auffassung der Richter weder bei der Befunderhebung noch bei den daran anknüpfenden Schlussfolgerungen verpflichtet sein, Behandlungerfordernisse aufzuzeigen oder Therapieempfehlungen zu geben. Entsprechende Versäumnisse in diesem Bereich führen ebenfalls nicht zur Schadensersatzhaftung des Gutachters.</p>
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		<title>Geplante Änderung des Sachverständigenrechts</title>
		<link>https://www.sauerborn.de/rechtsanwalt-sozialrecht-koeln-wesseling-erftstadt-daun/geplante-aenderung-des-sachverstaendigenrechts/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Nov 2015 07:36:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arzthaftungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzesänderung]]></category>
		<category><![CDATA[Gutachten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat bereits vor einigen Wochen einen Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ vorgestellt. Dieser Gesetzentwurf enthält einige Änderungen des Sachverständigenrechts, die nicht nur im Zivilverfahren, sondern auch im sozialgerichtlichen Verfahren [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.sauerborn.de/rechtsanwalt-sozialrecht-koeln-wesseling-erftstadt-daun/geplante-aenderung-des-sachverstaendigenrechts/">Geplante Änderung des Sachverständigenrechts</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.sauerborn.de">Sauerborn-Rechtsanwalt</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat bereits vor einigen Wochen einen Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ vorgestellt. Dieser Gesetzentwurf enthält einige Änderungen des Sachverständigenrechts, die nicht nur im Zivilverfahren, sondern auch im sozialgerichtlichen Verfahren relevant werden sollen.<br />
Den Parteien des Streitverfahrens soll bei der Auswahl von Sachverständigen mehr Mitsprache und Einfluss zuerkannt werden. Weiterhin soll die Unabhängigkeit von Sachverständigen gestärkt werden und die Gutachtenerstattung beschleunigt.<span id="more-7245"></span><br />
Dazu sollen die Parteien vor der Ernennung zur Person des Sachverständigen angehört werden. Weiterhin hat der Sachverständige unverzüglich zu prüfen, ob ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen. Ist dies der Fall, so hat der Sachverständige dem Gericht solche Gründe unverzüglich mitzuteilen.<br />
Zur Beschleunigung der Gutachtenerstattung soll das Gericht künftig den Sachverständigen eine Frist zur Erstellung des Gutachtens setzen. Versäumt ein Sachverständiger diese Frist, so soll (!) – nicht muss – gegen ihn ein Ordnungsgeld festgesetzt werden, das zuvor unter Setzen einer Nachfrist angedroht werden muss und 5000 € nicht übersteigen soll. Der Gutachter soll künftig zu dem dem Gericht mitteilen müssen, ob er dieses Gutachten in der gesetzten Frist erstatten kann.<br />
Der Deutsche Richterbund hat hierzu positiv Stellung genommen, was nicht nachvollziehbar ist. Im Ergebnis dürfte es durch die geplante Neuregelung eher zu Verzögerungen im gerichtlichen Verfahren kommen, wie auch das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einer Erklärung vom 5.11.2015 ausgeführt hat. Die Präsidenten der Landessozialgerichte kritisieren vor allem die geplante verpflichtende Anhörung der Beteiligten zur Person eines Sachverständigen vor Erteilung des Gutachtenauftrags.<br />
In der Tat ist es gerade im sozialgerichtlichen Verfahren so, dass die Parteien mit der Übersendung des schriftlichen Gutachtenauftrages den Namen des beauftragten Sachverständigen so rechtzeitig erfahren, dass hinreichende Gelegenheit besteht, Einwendungen zu erheben oder einen Ablehnungsantrag (&#8222;Befangenheit&#8220;) zu stellen. In der Sozialgerichtsbarkeit gibt es zudem die Besonderheit der Gutachtenerstellung nach <a href="https://dejure.org/gesetze/SGG/109.html" target="_blank" title="&sect; 109 SGG">§ 109</a> Sozialgerichtsgesetz (SGG). <a href="https://dejure.org/gesetze/SGG/109.html" target="_blank" title="&sect; 109 SGG">§ 109 SGG</a> regelt die Gutachtenerstellung durch einen Sachverständigen des Vertrauens. Zumindest in sozialrechtlichen Verfahren, in denen medizinische Sachverständigengutachten einzuholen sind, geht es nicht selten für die Mandantin um existenzielle Leistungen, etwa den Bezug einer Erwerbsminderungsrente oder einer Verletztenrente. Ziel einer Gesetzgebung müsste die Verkürzung dieser ohnehin schon recht lange dauernden Verfahren sein, nicht aber deren Verlängerung. Insofern gibt die geplante Änderung des Sachverständigenrechts dem Rechtsuchenden Steine statt Brot.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.sauerborn.de/rechtsanwalt-sozialrecht-koeln-wesseling-erftstadt-daun/geplante-aenderung-des-sachverstaendigenrechts/">Geplante Änderung des Sachverständigenrechts</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.sauerborn.de">Sauerborn-Rechtsanwalt</a>.</p>
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