<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Bewerbung Archives - Sauerborn-Rechtsanwalt</title>
	<atom:link href="https://www.sauerborn.de/tag/bewerbung/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.sauerborn.de/tag/bewerbung/</link>
	<description>Sauerborn.de - Fachanwalt für Arbeitsrecht und Medizinrecht &#124; Sozialrecht, Wesseling (zw. Köln&#124;Bonn) &#124; Daun</description>
	<lastBuildDate>Sun, 21 Oct 2012 19:52:25 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.8.2</generator>
	<item>
		<title>Keine Einladung zum Vorstellungsgespräch: Welche Ansprüche hat ein schwerbehinderter Bewerber?</title>
		<link>https://www.sauerborn.de/rechtsanwalt-sozialrecht-koeln-wesseling-erftstadt-daun/schwerbehinderung/keine-einladung-zum-vorstellungsgespraech-welche-ansprueche-hat-ein-schwerbehinderter-bewerber/</link>
					<comments>https://www.sauerborn.de/rechtsanwalt-sozialrecht-koeln-wesseling-erftstadt-daun/schwerbehinderung/keine-einladung-zum-vorstellungsgespraech-welche-ansprueche-hat-ein-schwerbehinderter-bewerber/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Oct 2012 19:49:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[AGG / Antidiskriminierung]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Schwerbehinderung]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
		<category><![CDATA[AGG]]></category>
		<category><![CDATA[Behinderte]]></category>
		<category><![CDATA[Behinderung]]></category>
		<category><![CDATA[Benachteiligungsverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Bewerbung]]></category>
		<category><![CDATA[Einstellungs-gespräch]]></category>
		<category><![CDATA[Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[Schwerbehinderter]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.sauerborn.de/?p=5236</guid>

					<description><![CDATA[<p>Nach § 82 S. 2 SGB IX hat ein öffentlicher Arbeitgeber einen schwerbehinderten Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, es sei denn, er ist für die Stelle offensichtlich nicht geeignet. Wird er nicht eingeladen, so stellt dies eine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dar. Der Bewerber kann Entschädigung nach § 15 AGG verlangen. Der Sachverhalt [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.sauerborn.de/rechtsanwalt-sozialrecht-koeln-wesseling-erftstadt-daun/schwerbehinderung/keine-einladung-zum-vorstellungsgespraech-welche-ansprueche-hat-ein-schwerbehinderter-bewerber/">Keine Einladung zum Vorstellungsgespräch: Welche Ansprüche hat ein schwerbehinderter Bewerber?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.sauerborn.de">Sauerborn-Rechtsanwalt</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Nach <a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/82.html" target="_blank" title="&sect; 82 SGB IX: Leistungen zur F&ouml;rderung der Verst&auml;ndigung">§ 82 S. 2 SGB IX</a> hat ein öffentlicher Arbeitgeber einen schwerbehinderten Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, es sei denn, er ist für die Stelle offensichtlich nicht geeignet. Wird er nicht eingeladen, so stellt dies eine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dar. Der Bewerber kann Entschädigung nach <a href="https://dejure.org/gesetze/AGG/15.html" target="_blank" title="&sect; 15 AGG: Entsch&auml;digung und Schadensersatz">§ 15 AGG</a> verlangen.</p>
<p><strong>Der Sachverhalt</strong></p>
<p>Im vorliegenden Fall hatte sich der schwerbehinderte Kläger bei der Beklagten auf eine Stelle als „Pförtner/Wächter“ beworben. In seiner Bewerbung wies er auf seinen Grad der Behinderung von 60 hin. Als der Kläger dann nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurde, sieht er sich aufgrund seiner Behinderung benachteiligt und verlangt von der Beklagten Entschädigung in Höhe von 5.723, 28 EUR.</p>
<p><strong>Die Entscheidung</strong></p>
<p>Das Landesarbeitsgericht hat die Beklagte zur Zahlung einer Entschädigung von 2.700 EUR verurteilt. Damit war die Beklagte nicht einverstanden und ging zum Bundesarbeitsgericht. Aber auch hier blieb die Klage erfolglos.</p>
<p>Im Ergebnis hätte also die Beklagte den schwerbehinderten Kläger zu einem Vorstellungsgespräch einladen müssen. Weil dies aber nicht gemacht wurde, ist die Vermutung naheliegend, dass der Kläger aufgrund seiner Behinderung benachteiligt wurde.</p>
<p><strong>FAZIT</strong>: Schwerbehinderten Bewerber haben also grundsätzlich einen Entschädigungsanspruch nach dem AGG, wenn sie nicht zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen werden.</p>
<p><strong>AUSNAHME</strong>: Bewerber eignet sich überhaupt nicht für diese Stelle. Dies muss aber vom Arbeitgeber nachgewiesen werden, <a href="https://dejure.org/gesetze/AGG/22.html" target="_blank" title="&sect; 22 AGG: Beweislast">§ 22 AGG</a>.</p>
<p>BAG, Urteil vom 16.02.2012 &#8211; <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=8%20AZR%20697/10" target="_blank" title="BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10: Entsch&auml;digungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - &ouml;ffe...">8 AZR 697/10</a> &#8211;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.sauerborn.de/rechtsanwalt-sozialrecht-koeln-wesseling-erftstadt-daun/schwerbehinderung/keine-einladung-zum-vorstellungsgespraech-welche-ansprueche-hat-ein-schwerbehinderter-bewerber/">Keine Einladung zum Vorstellungsgespräch: Welche Ansprüche hat ein schwerbehinderter Bewerber?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.sauerborn.de">Sauerborn-Rechtsanwalt</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.sauerborn.de/rechtsanwalt-sozialrecht-koeln-wesseling-erftstadt-daun/schwerbehinderung/keine-einladung-zum-vorstellungsgespraech-welche-ansprueche-hat-ein-schwerbehinderter-bewerber/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Entschädigungsanspruch des Bewerbers wegen einer Benachteiligung aufgrund des Alters, auch wenn kein Mitbewerber eingestellt wurde</title>
		<link>https://www.sauerborn.de/fachanwalt-arbeitsrecht-koeln-wesseling-erftstadt-daun/agg-antidiskriminierung/entschaedigungsanspruch-des-bewerbers-wegen-einer-benachteiligung-aufgrund-des-alters-auch-wenn-kein-mitbewerber-eingestellt-wurde/</link>
					<comments>https://www.sauerborn.de/fachanwalt-arbeitsrecht-koeln-wesseling-erftstadt-daun/agg-antidiskriminierung/entschaedigungsanspruch-des-bewerbers-wegen-einer-benachteiligung-aufgrund-des-alters-auch-wenn-kein-mitbewerber-eingestellt-wurde/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Sep 2012 20:41:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[AGG / Antidiskriminierung]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[AGG]]></category>
		<category><![CDATA[Alter]]></category>
		<category><![CDATA[Anti-Diskriminierung]]></category>
		<category><![CDATA[Bewerbung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.sauerborn.de/?p=1567</guid>

					<description><![CDATA[<p>Wird in einer Stellenausschreibung ein Mitarbeiter eines bestimmten Alters gesucht, so scheitert der Anspruch eines nicht eingestellten älteren Bewerbers auf eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht allein daran, dass der Arbeitgeber keinen anderen neuen Mitarbeiter eingestellt hat. In einem jetzt vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Rechtsstreit hatte die Beklagte im Juni 2009 mittels einer Stellenausschreibung [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.sauerborn.de/fachanwalt-arbeitsrecht-koeln-wesseling-erftstadt-daun/agg-antidiskriminierung/entschaedigungsanspruch-des-bewerbers-wegen-einer-benachteiligung-aufgrund-des-alters-auch-wenn-kein-mitbewerber-eingestellt-wurde/">Entschädigungsanspruch des Bewerbers wegen einer Benachteiligung aufgrund des Alters, auch wenn kein Mitbewerber eingestellt wurde</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.sauerborn.de">Sauerborn-Rechtsanwalt</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wird in einer Stellenausschreibung ein Mitarbeiter eines bestimmten Alters gesucht, so scheitert der Anspruch eines nicht eingestellten älteren Bewerbers auf eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht allein daran, dass der Arbeitgeber keinen anderen neuen Mitarbeiter eingestellt hat.</p>
<p>In einem jetzt vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Rechtsstreit hatte die Beklagte im Juni 2009 mittels einer Stellenausschreibung zwei Mitarbeiter im Alter zwischen 25 und 35 Jahren gesucht. Der 1956 geborene Kläger bewarb sich um eine Stelle, wurde aber nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Obwohl solche durchgeführt worden waren, stellte die Beklagte keinen anderen Bewerber ein. Der Kläger macht geltend, er sei wegen seines Alters unzulässig benachteiligt worden und verlangt von der Beklagten eine Entschädigung nach dem AGG.<span id="more-1567"></span></p>
<p>In der Berufungsinstanz hatte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Entschädigungsklage des Beklagten mit der Begründung abgewiesen, dass ein Verstoß der Beklagten gegen das Benachteiligungsverbot des <a href="https://dejure.org/gesetze/AGG/7.html" target="_blank" title="&sect; 7 AGG: Benachteiligungsverbot">§ 7 Abs. 1 AGG</a> nicht vorliege, weil sie keinen anderen Bewerber eingestellt habe. Dies sah der Achte Senat des BAG anders, er hat deshalb die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Dieser wird bei seiner Entscheidung über das Bestehen des geltend gemachten Entschädigungsanspruchs u.a. zu prüfen haben, ob der Kläger für die ausgeschriebene Stelle objektiv geeignet war und ob eine Einstellung wegen seines Alters unterblieben ist. (AK)</p>
<p>QUELLE: Pressemitteilung Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. August 2012 &#8211; <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=8%20AZR%20285/11" target="_blank" title="BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 285/11: Bewerber - Benachteiligung - Alter">8 AZR 285/11</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.sauerborn.de/fachanwalt-arbeitsrecht-koeln-wesseling-erftstadt-daun/agg-antidiskriminierung/entschaedigungsanspruch-des-bewerbers-wegen-einer-benachteiligung-aufgrund-des-alters-auch-wenn-kein-mitbewerber-eingestellt-wurde/">Entschädigungsanspruch des Bewerbers wegen einer Benachteiligung aufgrund des Alters, auch wenn kein Mitbewerber eingestellt wurde</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.sauerborn.de">Sauerborn-Rechtsanwalt</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.sauerborn.de/fachanwalt-arbeitsrecht-koeln-wesseling-erftstadt-daun/agg-antidiskriminierung/entschaedigungsanspruch-des-bewerbers-wegen-einer-benachteiligung-aufgrund-des-alters-auch-wenn-kein-mitbewerber-eingestellt-wurde/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
