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	<title>Unfall Archives - Sauerborn-Rechtsanwalt</title>
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	<description>Sauerborn.de - Fachanwalt für Arbeitsrecht und Medizinrecht &#124; Sozialrecht, Wesseling (zw. Köln&#124;Bonn) &#124; Daun</description>
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		<title>Hilfe von der Familie beim Hausbau &#8211; Greift die gesetzliche Unfallversicherung?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Nov 2012 22:12:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Unfallversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Eltern]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gesetzlich unfallversichert sind Arbeitnehmer während ihrer Arbeit. Dies gilt auch für Personen, die wie Arbeitnehmer tätig sind. Allerdings fallen darunter nicht die Hilfen von Familienangehörigen. Hilft der Sohn seinen Eltern bei Eigenbauarbeiten, so handelt es sich um eine übliche und zu erwartende Gefälligkeitsleistung, die nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt. Dies hat das [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Gesetzlich unfallversichert sind Arbeitnehmer während ihrer Arbeit. Dies gilt auch für Personen, die wie Arbeitnehmer tätig sind. Allerdings fallen darunter nicht die Hilfen von Familienangehörigen.</p>
<p>Hilft der Sohn seinen Eltern bei Eigenbauarbeiten, so handelt es sich um eine übliche und zu erwartende Gefälligkeitsleistung, die nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt. Dies hat das Hessische Landessozialgericht entschieden.<span id="more-5338"></span></p>
<h2>Der Sachverhalt</h2>
<p>Im Juli 2004 hat der Kläger bei Umbauarbeiten am Hause seiner Eltern geholfen und sich dabei mit dem Hammer am Fingergelenk verletzt. Die Beklagte Unfallkasse lehnte eine Entschädigung ab, mit der Begründung, dass es sich um eine Gefälligkeitsleistung unter Verwandten handelt. Nun klagt der Kläger vor dem Sozialgericht.</p>
<h2>Die Entscheidung</h2>
<p>Das Hessische Landessozialgericht kam zu dem Entschluss, dass der Unfall nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung zu tragen ist.</p>
<p>Zwar könnten auch unentgeltliche Tätigkeiten unter Verwandten vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst. Jedoch kann hier von keiner Schutzwirkung die Rede sein. Gerade bei Eltern-Kind-Beziehungen, sind Hilfeleistung bei Hausbauarbeiten selbstverständlich und zu erwarten. Vor allem von dem Hintergrund, dass der Sohn kostenlos zu Hause wohnt und das Studium von seinen Eltern bezahlt bekommt. Aus diesem Grund ist der gesetzliche Unfallversicherungsschutz zu verneinen.</p>
<p>Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15.03.2011 &#8211; <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=L%203%20U%2090/09" target="_blank" title="LSG Hessen, 15.03.2011 - L 3 U 90/09: Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschut...">L 3 U 90/09</a> &#8211;</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Arbeitsunfall und Alkohol? Was macht die Unfallversicherung bei Unfall im Alkoholrausch</title>
		<link>https://www.sauerborn.de/rechtsanwalt-sozialrecht-koeln-wesseling-erftstadt-daun/arbeitsunfall-und-alkohol-was-macht-die-unfallversicherung-bei-unfall-im-alkoholrausch/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 29 Oct 2012 20:59:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Unfallversicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Grundsätzlich sind Unfälle auf dem Weg zur und von der Arbeit unfallversichert. Entsteht nun ein Unfall aufgrund von Alkoholkonsum, muss die Berufsgenossenschaft, also die gesetzliche Unfallversicherung beweisen, dass der Unfall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wegen dem Alkohol geschehen ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts hervor. Der Sachverhalt Der Kläger im vorliegenden [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundsätzlich sind Unfälle auf dem Weg zur und von der Arbeit unfallversichert. Entsteht nun ein Unfall aufgrund von Alkoholkonsum, muss die Berufsgenossenschaft, also die gesetzliche Unfallversicherung beweisen, dass der Unfall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wegen dem Alkohol geschehen ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts hervor.</p>
<h2>Der Sachverhalt</h2>
<p>Der Kläger im vorliegenden Fall kam während seiner Heimfahrt, von der Straße ab und verursachte einen Unfall. Über fünf Stunden später suchte er ein Krankenhaus auf. Dort stellte man einen Bruch der Halswirbelsäule fest, aber auch eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,50 Promille.</p>
<p>Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte die Feststellung eines Arbeitsunfalls ab, weil der Kläger während des Unfalls unter Alkohol stand. Aus diesem Grund sei kein Versicherungsschutz gegeben. Das Sozialgericht hatte diese Entscheidung bestätigt.</p>
<p>Der Kläger wollte dies aber nicht wahr haben und ging vor das Landessozialgericht. Dort entschied man zugunsten des Klägers. Aufgrund des längeren Zeitraums, konnte nicht mehr genau festgestellt werden, wie viel Alkohol der Kläger vor und nach dem Unfall getrunken hatte. Ein medizinisches Sachverständigengutachten konnte auch nicht für Klarheit sorgen. Auch die Berufsgenossenschaft konnte letztendlich nicht mehr beweisen, dass der Unfall aufgrund der Alkoholisierung des Klägers verursacht wurde. Das Landessozialgericht stellt deshalb fest, dass ein Arbeitsunfall anzuerkennen ist.</p>
<p>Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 17.04.2012 &#8211;&nbsp;L&nbsp;3&nbsp;U&nbsp;543/10&nbsp;ZVW&nbsp;&#8211;</p>
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