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	<title>stürzen Archives - Sauerborn-Rechtsanwalt</title>
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	<description>Sauerborn.de - Fachanwalt für Arbeitsrecht und Medizinrecht &#124; Sozialrecht, Wesseling (zw. Köln&#124;Bonn) &#124; Daun</description>
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		<title>Fahrradtour mit Kollegen &#8211; Arbeitsunfall &#8211; ja oder nein?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Nov 2012 22:16:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Unfallversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebssport]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrradunfall]]></category>
		<category><![CDATA[gesetzliche Unfallversicherung]]></category>
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		<category><![CDATA[stürzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eine Fahrradtour mit ein paar Kollegen steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht. Der Sachverhalt Im Juni 2001 unternahmen neun Lehrerinnen und Lehrer eines Fördervereins einer Schule eine längere Fahrradtour. Bei einem Sturz verletzte sich eine Pädagogin aus dem am Handgelenk. Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Entschädigung ab. Der Unfall [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Fahrradtour mit ein paar Kollegen steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.</p>
<h2>Der Sachverhalt</h2>
<p>Im Juni 2001 unternahmen neun Lehrerinnen und Lehrer eines Fördervereins einer Schule eine längere Fahrradtour. Bei einem Sturz verletzte sich eine Pädagogin aus dem am Handgelenk. Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Entschädigung ab. Der Unfall sei nicht bei einer versicherten Tätigkeit geschehen.<span id="more-5342"></span></p>
<h2>Die Entscheidung</h2>
<p>Das Hessische Landessozialgericht lehnte einen Arbeitsunfall im vorliegenden Fall ab, weil es sich nicht um einen Betriebssport oder eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung handelt. Das Gericht geht vielmehr von einer privaten Freizeitveranstaltung aus, der nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt ist.</p>
<h2>Warum wurde der Betriebssport verneint?</h2>
<p>Die Radtouren wurden nicht regelmäßig veranstaltet. Aus diesem Grund liegt kein Betriebssport vor.</p>
<h2>Warum wurde die betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung verneint?</h2>
<p>Im vorliegenden Fall machten nur neun der insgesamt 70 Lehrkräfte an der Radtour teil. Die Veranstaltung sei somit von ihrer Programmgestaltung her nicht geeignet gewesen, zur Förderung der Gemeinschaftsgestaltung beizutragen.</p>
<p>Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 18.03.2008 &#8211; <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=L%203%20U%20266/05" target="_blank" title="LSG Hessen, 18.03.2008 - L 3 U 266/05: Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlic...">L 3 U 266/05</a> &#8211;</p>
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		<title>Weg zu Waschmaschine &#8211; Arbeitsunfall oder nicht?</title>
		<link>https://www.sauerborn.de/rechtsanwalt-sozialrecht-koeln-wesseling-erftstadt-daun/unfallversicherung/weg-zu-waschmaschine-arbeitsunfall-oder-nicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Nov 2012 22:13:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unfallversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Friseur]]></category>
		<category><![CDATA[gesetzliche Unfallversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Sturz]]></category>
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		<category><![CDATA[Versicherungsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Waschmaschine]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Sturz einer Friseurmeisterin auf dem Weg von ihrer Wohnung in die Waschküche stellt einen Arbeitsunfall dar. Dies hat das Sozialgericht Karlsruhe entschieden. Der Sachverhalt Die Versicherte ist Friseurmeisterin und besitzt einen eigenen Friseursalon im Erdgeschoß ihres Hauses. In der Nacht vom 30. auf den 31. Dezember stürzte die Versicherte um ca. 1:00 Uhr in [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Sturz einer Friseurmeisterin auf dem Weg von ihrer Wohnung in die Waschküche stellt einen Arbeitsunfall dar. Dies hat das Sozialgericht Karlsruhe entschieden.</p>
<h2>Der Sachverhalt</h2>
<p>Die Versicherte ist Friseurmeisterin und besitzt einen eigenen Friseursalon im Erdgeschoß ihres Hauses. In der Nacht vom 30. auf den 31. Dezember stürzte die Versicherte um ca. 1:00 Uhr in der im Keller gelegenen Waschküche und zog sich dabei schlimme Verletzungen zu. Dabei war die Versicherte stark alkoholisiert. Die Versicherte verlangt nun Leistung von der gesetzlichen Unfallversicherung.<span id="more-5340"></span></p>
<h2>Die Entscheidung</h2>
<p>Das Sozialgericht Karlsruhe entschied, dass der Sturz in der Waschküche einen Arbeitsunfall darstellt und von der gesetzlichen Unfallversicherung zu tragen ist.</p>
<p>Eine Verwandte hatte als Zeugin angegeben, sie habe die Klägerin, die selbst keine Angaben zum Unfall machen konnte, inmitten von Handtüchern und neben einem Wäschekorb vorgefunden.</p>
<p>Aufgrund dessen hatten die entscheidenden Richter keine Zweifel mehr daran, dass die Klägerin entweder auf dem Weg zum Wäschekeller gestürzt war, um Handtücher für den Friseursalon zu waschen oder aus dem Wäschekeller war, um die gewaschenen Handtücher in den Friseursalon zu bringen und dabei auf der Treppe gestürzt ist.</p>
<p>Das macht im Ergebnis aber keinen Unterschied, da die Tätigkeit so oder so vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst wird.</p>
<h2>IM ERGEBNIS:</h2>
<p>Ein Arbeitsunfall ist auch dann anzunehmen, wenn der Weg zwangsläufig durch private Räumlichkeiten führt.</p>
<p>Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 03.06.2008 &#8211; <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=S%208%20U%204187/07" target="_blank" title="SG Karlsruhe, 03.06.2008 - S 8 U 4187/07: Arbeitsunfall auf dem Weg zur Waschmaschine">S 8 U 4187/07</a> &#8211;</p>
<div id="nuan_ria_plugin"></div>
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		<title>Sturz von der Treppe &#8211; Greift die gesetzliche Unfallversicherung?</title>
		<link>https://www.sauerborn.de/rechtsanwalt-sozialrecht-koeln-wesseling-erftstadt-daun/sturz-von-der-treppe-greift-die-gesetzliche-unfallversicherung/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Oct 2012 19:56:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Unfallversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsweg]]></category>
		<category><![CDATA[Heimweg]]></category>
		<category><![CDATA[Sturz]]></category>
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		<category><![CDATA[Versicherungsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Wegeunfall]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Stürzt ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit von einer Treppe, kann dies in bestimmten Fällen zum Erlöschen des gesetzlichen Unfallversicherungsschutz führen. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart. Der Sachverhalt Im zugrunde liegenden Streitfall ging ein Arbeitnehmer zu Fuß von seinem Arbeitsplatz nach Hause. Er trug dabei seine Arbeits-Sicherheitsschuhe. Weil er sich die Schaufensterauslage eines Reisebüros [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.sauerborn.de/rechtsanwalt-sozialrecht-koeln-wesseling-erftstadt-daun/sturz-von-der-treppe-greift-die-gesetzliche-unfallversicherung/">Sturz von der Treppe &#8211; Greift die gesetzliche Unfallversicherung?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.sauerborn.de">Sauerborn-Rechtsanwalt</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Stürzt ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit von einer Treppe, kann dies in bestimmten Fällen zum Erlöschen des gesetzlichen Unfallversicherungsschutz führen. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.</p>
<h2>Der Sachverhalt</h2>
<p>Im zugrunde liegenden Streitfall ging ein Arbeitnehmer zu Fuß von seinem Arbeitsplatz nach Hause. Er trug dabei seine Arbeits-Sicherheitsschuhe. Weil er sich die Schaufensterauslage eines Reisebüros ansehen wollte, verließ er den Bürgersteig und ging eine Treppe mit fünf Stufen hoch. Dabei stürzte er von der Treppe und brach sich den Außenknöchel. Seine Krankenkasse übernahm die Behandlungskosten, wollte dann aber von der Berufsgenossenschaft die Erstattung der Behandlungskosten haben, weil es sich um einen Arbeitsunfall in Form eines Wegeunfalls handelte.</p>
<h2>Die Entscheidung</h2>
<p>Das Sozialgericht Stuttgart wies die Klage ab, weil es sich nicht um einen Wegunfall handelt.</p>
<p><strong>Grund</strong>: Der Versicherungsschutz gilt nur für Wege direkt hin und zurück von der Arbeit. Weil sich aber der Kläger vom direkten Rückweg entfernt hat, d.h. also den Bürgersteig verließ, entfällt der Versicherungsschutz.</p>
<p>Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 26.10.2010 &#8211; <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=S%2013%20U%208068/09" target="_blank" title="SG Stuttgart, 26.10.2010 - S 13 U 8068/09: Wegeunfall bei Verlassen des normalen Arbeitsweges">S 13 U 8068/09</a> &#8211;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.sauerborn.de/rechtsanwalt-sozialrecht-koeln-wesseling-erftstadt-daun/sturz-von-der-treppe-greift-die-gesetzliche-unfallversicherung/">Sturz von der Treppe &#8211; Greift die gesetzliche Unfallversicherung?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.sauerborn.de">Sauerborn-Rechtsanwalt</a>.</p>
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		<title>Arbeitsunfall oder nicht? Pflegende Ehefrau stürzt bei Vorbereitungshandlung</title>
		<link>https://www.sauerborn.de/rechtsanwalt-sozialrecht-koeln-wesseling-erftstadt-daun/arbeitsunfall-oder-nicht-pflegende-ehefrau-stuerzt-bei-vorbereitungshandlung/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 21 Oct 2012 20:05:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Unfallversicherung]]></category>
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		<category><![CDATA[häusliche Krankenpflege]]></category>
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		<category><![CDATA[Sturz im häuslichen Bereich]]></category>
		<category><![CDATA[stürzen]]></category>
		<category><![CDATA[Vorbereitungshandlung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Stürzt eine Pflegeperson während sie nicht aktiv eine Pflegetätigkeit verrichtet, so handelt es sich hierbei nicht um einen Arbeitsunfall. Dies entschied das Sozialgericht Karlsruhe. Der Sachverhalt Im zugrunde liegenden Fall war umstritten gewesen, ob die Klägerin einen Arbeitsunfall erlitten hat. Sie pflegt seit mehreren Jahrzehnten ihren schwer pflegebedürftigen Ehemann. Dieser ist in seiner Mobilität stark [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.sauerborn.de/rechtsanwalt-sozialrecht-koeln-wesseling-erftstadt-daun/arbeitsunfall-oder-nicht-pflegende-ehefrau-stuerzt-bei-vorbereitungshandlung/">Arbeitsunfall oder nicht? Pflegende Ehefrau stürzt bei Vorbereitungshandlung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.sauerborn.de">Sauerborn-Rechtsanwalt</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Stürzt eine Pflegeperson während sie nicht aktiv eine Pflegetätigkeit verrichtet, so handelt es sich hierbei nicht um einen Arbeitsunfall. Dies entschied das Sozialgericht Karlsruhe.</p>
<h2>Der Sachverhalt</h2>
<p>Im zugrunde liegenden Fall war umstritten gewesen, ob die Klägerin einen Arbeitsunfall erlitten hat. Sie pflegt seit mehreren Jahrzehnten ihren schwer pflegebedürftigen Ehemann. Dieser ist in seiner Mobilität stark eingeschränkt. Am Unfalltag sollte der Ehemann gegen 8:00 Uhr ins Krankenhaus gebracht werden. Auf dieser Fahrt wollte die Klägerin ihn begleiten, deshalb machte sie gegen 6 Uhr ihren Koffer fertig. Während dieser Vorbereitung stürzte die Klägerin die Treppe herunter und zog sich zahlreiche Verletzungen zu. Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab, weil die Klägerin zum Unfallzeitpunkt keinen Versicherungsschutz hatte und außerdem zum Unfallzeitpunkt keine aktive Pflegetätigkeit an ihrem Ehemann verrichtet hatte.</p>
<h2>Die Entscheidung</h2>
<p>Die Klägerin erhob daraufhin Klage beim Sozialgericht Karlsruhe, die aber erfolglos blieb. Das Sozialgericht Karlsruhe entschied, dass die Klägerin nicht in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt, denn der Versicherungsschutz setzt voraus, dass die Tätigkeiten des Pflegers überwiegend dem Pflegebedürftigen, also ihrem Ehemann zugutekommt. Dabei können zwar auch vorbereitende Handlungen dem Versicherungsschutz unterfallen. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn aktiv eine Tätigkeit ausgeführt wird, die einen Bezug zur Pflegetätigkeit hat. Diese Voraussetzung sind hier angesichts der zeitlichen Differenz von zwei Stunden zwischen der Vorbereitungshandlung (den Koffer packen) und der beabsichtigten Hilfeleistung (dem Fahren zum Krankenhaus) nicht erfüllt. Aus diesem Grund ist ein Arbeitsunfall nicht gegeben.</p>
<p>Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 09.08.2012 &#8211; <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=S%201%20U%204760/11" target="_blank" title="SG Karlsruhe, 09.08.2012 - S 1 U 4760/11: Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungss...">S 1 U 4760/11</a> &#8211;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.sauerborn.de/rechtsanwalt-sozialrecht-koeln-wesseling-erftstadt-daun/arbeitsunfall-oder-nicht-pflegende-ehefrau-stuerzt-bei-vorbereitungshandlung/">Arbeitsunfall oder nicht? Pflegende Ehefrau stürzt bei Vorbereitungshandlung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.sauerborn.de">Sauerborn-Rechtsanwalt</a>.</p>
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