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	<title>Versicherungsschutz Archives - Sauerborn-Rechtsanwalt</title>
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	<description>Sauerborn.de - Fachanwalt für Arbeitsrecht und Medizinrecht &#124; Sozialrecht, Wesseling (zw. Köln&#124;Bonn) &#124; Daun</description>
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		<title>Weg zu Waschmaschine &#8211; Arbeitsunfall oder nicht?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Nov 2012 22:13:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unfallversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Friseur]]></category>
		<category><![CDATA[gesetzliche Unfallversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Sturz]]></category>
		<category><![CDATA[stürzen]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Waschmaschine]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Sturz einer Friseurmeisterin auf dem Weg von ihrer Wohnung in die Waschküche stellt einen Arbeitsunfall dar. Dies hat das Sozialgericht Karlsruhe entschieden. Der Sachverhalt Die Versicherte ist Friseurmeisterin und besitzt einen eigenen Friseursalon im Erdgeschoß ihres Hauses. In der Nacht vom 30. auf den 31. Dezember stürzte die Versicherte um ca. 1:00 Uhr in [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Sturz einer Friseurmeisterin auf dem Weg von ihrer Wohnung in die Waschküche stellt einen Arbeitsunfall dar. Dies hat das Sozialgericht Karlsruhe entschieden.</p>
<h2>Der Sachverhalt</h2>
<p>Die Versicherte ist Friseurmeisterin und besitzt einen eigenen Friseursalon im Erdgeschoß ihres Hauses. In der Nacht vom 30. auf den 31. Dezember stürzte die Versicherte um ca. 1:00 Uhr in der im Keller gelegenen Waschküche und zog sich dabei schlimme Verletzungen zu. Dabei war die Versicherte stark alkoholisiert. Die Versicherte verlangt nun Leistung von der gesetzlichen Unfallversicherung.<span id="more-5340"></span></p>
<h2>Die Entscheidung</h2>
<p>Das Sozialgericht Karlsruhe entschied, dass der Sturz in der Waschküche einen Arbeitsunfall darstellt und von der gesetzlichen Unfallversicherung zu tragen ist.</p>
<p>Eine Verwandte hatte als Zeugin angegeben, sie habe die Klägerin, die selbst keine Angaben zum Unfall machen konnte, inmitten von Handtüchern und neben einem Wäschekorb vorgefunden.</p>
<p>Aufgrund dessen hatten die entscheidenden Richter keine Zweifel mehr daran, dass die Klägerin entweder auf dem Weg zum Wäschekeller gestürzt war, um Handtücher für den Friseursalon zu waschen oder aus dem Wäschekeller war, um die gewaschenen Handtücher in den Friseursalon zu bringen und dabei auf der Treppe gestürzt ist.</p>
<p>Das macht im Ergebnis aber keinen Unterschied, da die Tätigkeit so oder so vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst wird.</p>
<h2>IM ERGEBNIS:</h2>
<p>Ein Arbeitsunfall ist auch dann anzunehmen, wenn der Weg zwangsläufig durch private Räumlichkeiten führt.</p>
<p>Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 03.06.2008 &#8211; <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=S%208%20U%204187/07" target="_blank" title="SG Karlsruhe, 03.06.2008 - S 8 U 4187/07: Arbeitsunfall auf dem Weg zur Waschmaschine">S 8 U 4187/07</a> &#8211;</p>
<div id="nuan_ria_plugin"></div>
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		<item>
		<title>Hilfe von der Familie beim Hausbau &#8211; Greift die gesetzliche Unfallversicherung?</title>
		<link>https://www.sauerborn.de/rechtsanwalt-sozialrecht-koeln-wesseling-erftstadt-daun/hilfe-von-der-familie-beim-hausbau-greift-die-gesetzliche-unfallversicherung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Nov 2012 22:12:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Unfallversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Eltern]]></category>
		<category><![CDATA[familiäre Hilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Familienangehörige]]></category>
		<category><![CDATA[Familienhilfe]]></category>
		<category><![CDATA[gesetzliche Unfallversicherung]]></category>
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		<category><![CDATA[Unfall]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gesetzlich unfallversichert sind Arbeitnehmer während ihrer Arbeit. Dies gilt auch für Personen, die wie Arbeitnehmer tätig sind. Allerdings fallen darunter nicht die Hilfen von Familienangehörigen. Hilft der Sohn seinen Eltern bei Eigenbauarbeiten, so handelt es sich um eine übliche und zu erwartende Gefälligkeitsleistung, die nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt. Dies hat das [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Gesetzlich unfallversichert sind Arbeitnehmer während ihrer Arbeit. Dies gilt auch für Personen, die wie Arbeitnehmer tätig sind. Allerdings fallen darunter nicht die Hilfen von Familienangehörigen.</p>
<p>Hilft der Sohn seinen Eltern bei Eigenbauarbeiten, so handelt es sich um eine übliche und zu erwartende Gefälligkeitsleistung, die nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt. Dies hat das Hessische Landessozialgericht entschieden.<span id="more-5338"></span></p>
<h2>Der Sachverhalt</h2>
<p>Im Juli 2004 hat der Kläger bei Umbauarbeiten am Hause seiner Eltern geholfen und sich dabei mit dem Hammer am Fingergelenk verletzt. Die Beklagte Unfallkasse lehnte eine Entschädigung ab, mit der Begründung, dass es sich um eine Gefälligkeitsleistung unter Verwandten handelt. Nun klagt der Kläger vor dem Sozialgericht.</p>
<h2>Die Entscheidung</h2>
<p>Das Hessische Landessozialgericht kam zu dem Entschluss, dass der Unfall nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung zu tragen ist.</p>
<p>Zwar könnten auch unentgeltliche Tätigkeiten unter Verwandten vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst. Jedoch kann hier von keiner Schutzwirkung die Rede sein. Gerade bei Eltern-Kind-Beziehungen, sind Hilfeleistung bei Hausbauarbeiten selbstverständlich und zu erwarten. Vor allem von dem Hintergrund, dass der Sohn kostenlos zu Hause wohnt und das Studium von seinen Eltern bezahlt bekommt. Aus diesem Grund ist der gesetzliche Unfallversicherungsschutz zu verneinen.</p>
<p>Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15.03.2011 &#8211; <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=L%203%20U%2090/09" target="_blank" title="LSG Hessen, 15.03.2011 - L 3 U 90/09: Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschut...">L 3 U 90/09</a> &#8211;</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Sturz von der Treppe &#8211; Greift die gesetzliche Unfallversicherung?</title>
		<link>https://www.sauerborn.de/rechtsanwalt-sozialrecht-koeln-wesseling-erftstadt-daun/sturz-von-der-treppe-greift-die-gesetzliche-unfallversicherung/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Oct 2012 19:56:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Unfallversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsweg]]></category>
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		<category><![CDATA[Wegeunfall]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Stürzt ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit von einer Treppe, kann dies in bestimmten Fällen zum Erlöschen des gesetzlichen Unfallversicherungsschutz führen. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart. Der Sachverhalt Im zugrunde liegenden Streitfall ging ein Arbeitnehmer zu Fuß von seinem Arbeitsplatz nach Hause. Er trug dabei seine Arbeits-Sicherheitsschuhe. Weil er sich die Schaufensterauslage eines Reisebüros [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.sauerborn.de/rechtsanwalt-sozialrecht-koeln-wesseling-erftstadt-daun/sturz-von-der-treppe-greift-die-gesetzliche-unfallversicherung/">Sturz von der Treppe &#8211; Greift die gesetzliche Unfallversicherung?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.sauerborn.de">Sauerborn-Rechtsanwalt</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Stürzt ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit von einer Treppe, kann dies in bestimmten Fällen zum Erlöschen des gesetzlichen Unfallversicherungsschutz führen. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.</p>
<h2>Der Sachverhalt</h2>
<p>Im zugrunde liegenden Streitfall ging ein Arbeitnehmer zu Fuß von seinem Arbeitsplatz nach Hause. Er trug dabei seine Arbeits-Sicherheitsschuhe. Weil er sich die Schaufensterauslage eines Reisebüros ansehen wollte, verließ er den Bürgersteig und ging eine Treppe mit fünf Stufen hoch. Dabei stürzte er von der Treppe und brach sich den Außenknöchel. Seine Krankenkasse übernahm die Behandlungskosten, wollte dann aber von der Berufsgenossenschaft die Erstattung der Behandlungskosten haben, weil es sich um einen Arbeitsunfall in Form eines Wegeunfalls handelte.</p>
<h2>Die Entscheidung</h2>
<p>Das Sozialgericht Stuttgart wies die Klage ab, weil es sich nicht um einen Wegunfall handelt.</p>
<p><strong>Grund</strong>: Der Versicherungsschutz gilt nur für Wege direkt hin und zurück von der Arbeit. Weil sich aber der Kläger vom direkten Rückweg entfernt hat, d.h. also den Bürgersteig verließ, entfällt der Versicherungsschutz.</p>
<p>Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 26.10.2010 &#8211; <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=S%2013%20U%208068/09" target="_blank" title="SG Stuttgart, 26.10.2010 - S 13 U 8068/09: Wegeunfall bei Verlassen des normalen Arbeitsweges">S 13 U 8068/09</a> &#8211;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.sauerborn.de/rechtsanwalt-sozialrecht-koeln-wesseling-erftstadt-daun/sturz-von-der-treppe-greift-die-gesetzliche-unfallversicherung/">Sturz von der Treppe &#8211; Greift die gesetzliche Unfallversicherung?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.sauerborn.de">Sauerborn-Rechtsanwalt</a>.</p>
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