Arbeitnehmerkanzlei zwischen Köln und Bonn
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Ich verhelfe Arbeitnehmern bei einer Kündigung zu ihrem Recht
Die Arbeitnehmerkanzlei Sauerborn gehört zu den führenden Kanzleien im Großraum Köln-Bonn, wenn es um die Wahrnehmung von Arbeitnehmerrechten geht. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden in allen Fragen rund um Beginn, Bestand und Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch mich als Fachanwalt für Arbeitsrecht begleitet.
Ich helfe Ihnen, ob Sie nach einer Kündigung nun Ihren Arbeitsplatz erhalten oder ob Sie gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden wollen. Mandanten loben mich häufig für “Biss” und “Hartnäckigkeit”. Und so sehe ich auch meine Aufgabe als Ihr Interessenvertreter. Ich werde Ihnen keinen schlechten Vergleich schönreden. Häufig sind auch die vom Arbeitsgericht vorgeschlagenen Abfindungen in Höhe von nur 1/4 bis 1/2 Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung nicht angemessen.
Schnelles Handeln ist erforderlich
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, dann müssen Sie schnell handeln. Eine Kündigung kann nämlich vor dem Arbeitsgericht nur innerhalb von drei Wochen ab ihrem Zugang angegriffen werden.
Einen Termin erhalten Sie in aller Regel binnen 24 Stunden, oft sogar noch am Tag der Kündigung, notfalls auch in den Abendstunden oder samstags.
Als Arbeitsrechtsspezialist, der tagtäglich mit Kündigungsschutzverfahren zu tun hat, haben Sie in mir einen kompetenten Ansprechpartner, wenn es um Ihr Arbeitsverhältnis geht.
Was Sie bei mir bekommen
Einen Termin noch am selben Tag oder am nächsten Arbeitstag – notfalls auch spät abends.
Eine vollständige Analyse ihrer persönlichen Situation – “Was wollen Sie?”, oder: “Was sollten Sie wollen?”
Einsatzbereitschaft mit Kopf und Herz – “So muss ein Anwalt sein”
Ihr Fall in kompetenter, sicherer Hand
Nehmen Sie Kontakt auf
Sie erreichen mich bzw. mein kompetentes Mitarbeiter-Team montags bis freitags in der Zeit von 8:00 bis 20:00 Uhr und samstags von 8:00 bis 14:00 Uhr telefonisch unter den zentralen Rufnummern 02236 / 39 47 88 oder 02236 / 318 969-0.
Ich bin im Arbeitsrecht über das Rheinland hinaus bundesweit tätig.
Wenn Sie nicht anrufen möchten, nutzen Sie gerne mein Kontaktformular