Ihre Rechte im Überblick – wenn die Gesundheit nicht mehr mitspielt
Eine chronische Erkrankung, eine Behinderung oder psychische Belastung kann das Leben grundlegend verändern – privat wie beruflich. Viele Menschen wissen jedoch nicht, dass sie in solchen Fällen rechtliche Ansprüche geltend machen können: auf einen Grad der Behinderung (GdB), einen Schwerbehindertenausweis, Nachteilsausgleiche im Alltag und besonderen Schutz im Arbeitsleben.
Als auf das Schwerbehindertenrecht spezialisierte Kanzlei unterstütze ich Sie kompetent und mit Herz – vom Antrag auf Anerkennung einer Behinderung bis hin zur Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber dem Versorgungsamt oder Ihrem Arbeitgeber.
Was fällt unter das Schwerbehindertenrecht?
Das Schwerbehindertenrecht ist ein Teil des Sozialrechts und regelt die Rechte von Menschen mit einer anerkannten Behinderung. Im Mittelpunkt stehen:
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die Feststellung des GdB (Grad der Behinderung)
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die Zuerkennung von Merkzeichen (z. B. G, aG, H, B)
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die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises
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der besondere Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis
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steuerliche und praktische Nachteilsausgleiche (z. B. Zusatzurlaub, Kfz-Steuerbefreiung, Parkerleichterungen)
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und ggf. die Gleichstellung bei einem GdB unter 50
Diese Rechte stehen nicht nur Rollstuhlfahrerinnen und -fahrern zu, sondern auch Menschen mit psychischen Erkrankungen, chronischen Schmerzen, Tumorerkrankungen, Diabetes, neurologischen oder rheumatischen Leiden – vorausgesetzt, die Beeinträchtigungen sind dauerhaft und erheblich.
Wie wir Ihnen helfen können
Ich unterstütze Sie:
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beim Ausfüllen des Antrags auf Feststellung des GdB
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bei der Einordnung Ihrer Diagnosen im Sinne der Versorgungsmedizin-Verordnung
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im Widerspruchsverfahren, wenn der GdB zu niedrig oder ein Merkzeichen abgelehnt wurde
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bei der Klage vor dem Sozialgericht
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und bei Konflikten mit dem Arbeitgeber, wenn es z. B. um Sonderkündigungsschutz, Gleichstellung oder Nachteilsausgleiche geht
Die Beratung erfolgt bundesweit – telefonisch oder per Videokonferenz.