Arbeitsförderungsrecht
Die Arbeitslosenversicherung
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses trifft Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer häufig wie ein Blitz aus heiterem Himmel. Nicht immer gelingt der Erhalt des Arbeitsplatzes im Klageweg, so dass Arbeitslosigkeit droht. Dieses Schicksal ereilt täglich viele Menschen.
Mit der Arbeitslosenversicherung hat der Gesetzgeber einen Zweig des Sozialversicherungsrechts geschaffen, mit dem die finanziellen Folgen einer Arbeitslosigkeit weitgehend abgemildert werden sollen.
Versicherungspflichtige Arbeitnehmer, die Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben erhalten Arbeitslosengeld I. Die Dauer der Zahlung ist altersabhängig.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie einige wichtige Hinweise rund um die für viele Menschen bedrückende Situation, plötzlich arbeitslos zu sein. Erkennen Sie Ihre Rechte im Arbeitsförderungsrecht und setzen Sie sie erfolgreich durch.
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie unter anderem mehr zu den Themen Arbeitslosengeld I, Sperrzeiten, Förderung der beruflichen Weiterbildung (“Bildungsgutschein”), Gründungszuschuss und Insolvenzgeld – gewissermaßen ein “Kleines 1×1 des Arbeitsförderungsrechts”