FAQ Sozialrecht
Fragen und Antworten zum Sozialrecht bei Sauerborn – Rechtsanwalt
Was muss ich tun, wenn ich nur etwas zu den Erfolgsaussichten wissen möchte?
Am besten ist es, in einem solchen Fall unsere “Rechtsberatung online” zu benutzen. Natürlich könnten wir auch telefonieren, aber die Schriftlichkeit einer E-Mail hat den Vorteil, dass wir über Ihre Frage nachdenken können und ggf. bereits eine Rechtsprechungsrecherche durchführen können, bevor wir uns bei Ihnen melden
Können Sie mir vor Mandatserteilung sagen, ob meine Angelegenheit überhaupt Aussicht auf Erfolg hat?
Auf einen Versuch kommt es an. Von Beginn meiner Tätigkeit an halte ich es so, dass ich Mandanten offen und ehrlich sage, ob Aussichten auf Erfolg bestehen oder nicht. Sofern wir nur geringe oder keine Erfolgsaussichten sehen, dann teilen wir Ihnen das mit, selbst wenn Ihnen das nicht gefallen mag. Ich gewinne gerne mit meinen Mandanten, so dass ich nur solche Mandate führe, von deren Erfolgsaussichten ich ausgehe.
In Schwerbehindertensachen zum Beispiel gehen wir gemeinsam – “von den Haarspitzen bis zu den Fußnägeln”- sämtliche “Funktionsbereiche” Ihres Körpers durch, damit ich mir ein Bild davon machen kann, welche Beeinträchtigungen Sie haben. Arztberichte interessieren mich in diesem Moment nur zweitrangig, denn dort finden sich “nur” Diagnosen, während es für die Anerkennung einer Schwerbehinderung auf die Beeinträchtigungen im sozialen/gesellschaftlichen Bereich ankommt.
In manchen Angelegenheiten – vor allem gegen die Berufsgenossenschaften – lässt sich oft erst nach Akteneinsicht (in die Verwaltungsakten) feststellen, ob Erfolgsaussichten bestehen.
Kostet es denn bereits Geld, wenn Sie mir eben kurz die Frage nach den Erfolgsaussichten beantworten?
Ja. Es handelt sich dabei um eine Erstberatung. Bei einem Verbraucher darf hierfür nach der gesetzlichen Gebührenordnung nicht mehr als 190 EUR netto in Rechnung gestellt werden. 190 EUR sind der Höchstbetrag. Oft schöpfe ich diesen Rahmen nicht aus, sondern beschränke mich auf 100 EUR brutto für eine Erstberatung. Wenn aus der Erstberatung später ein Mandat wird, gelangt die Erstberatungsgebühr ohnehin zur Anrechnung.
Und was kostet es, wenn ich Ihnen ein Mandat erteile?
Näheres zu den Kosten sehen Sie unter Vergütung Sozialrecht
Zahlt denn meine Rechtsschutzversicherung?
In aller Regel deckt eine Rechtsschutzversicherung erst den “Sozialgerichtsrechtsschutz” ab. Das sollte man wörtlich nehmen, denn versichert ist – von einigen neueren Verträgen bei manchen Versicherern einmal abgesehen – nur das Klageverfahren vor den Sozialgerichten, nicht aber Antrags- und Widerspruchsverfahren.
Im Zweifel können Sie oder kann ich bei der Versicherung nachfragen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt jedenfalls aber nicht mehr als die gesetzlichen Gebühren. Wenn eine Vergütungsvereinbarung geschlossen wurde, muss der Mandant den die gesetzlichen Gebühren überschießenden Betrag selbst tragen – dennoch kann es sich im Zweifel um eine beachtliche Ersparnis handeln.
Wie läuft denn ein Verfahren so ab?
Das werden wir miteinander besprechen. Üblicher Ablauf ist, der Rechtsanwalt bestellt sich, legt einen Widerspruch ein, nimmt Akteneinsicht, begründet den Widerspruch klagt – falls notwendig – gegen Widerspruchsbescheid. Es kann unter Umständen aber auch sinnvoll sein, wenn der Anwalt (zunächst) nicht nach Außen in Erscheinung tritt, sondern der Mandant den vom Anwalt vorformulierten Widerspruch erhebt.
Manches Mal wird auch dem Widerspruch sofort abgeholfen, dann bedarf es natürlich keines Klageverfahrens.
Mehr zum Verfahrensablauf in sozialrechtlichen Sachen finden Sie hier.
Wie lange dauert in etwa das Verfahren?
Darauf kann man leider nur die vermeintlich typische Juristen-Antwort geben: “es kommt ganz darauf an”.
Es macht Sinn, den erfahrenen Rechtsanwalt im Sozialrecht bereits im Widerspruchsverfahren einzuschalten. Es geschieht nicht selten, dass Behörden dann bereits einlenken, wenn ihnen klar aufgezeigt wird, wo die Fehler der Entscheidung lagen. Es kann also schnell gehen. Dies ist aber nicht immer so. Für ein Widerspruchsverfahren in einer Renten- oder Schwerbehindertensache sollten Sie 1/2 – 1 Jahr kalkulieren, für ein sich anschließendes erstinstanzliches Verfahren vor dem Sozialgericht 1-3 Jahre. Das hängt sehr vom Verfahrenszweig ab (Rente oder Krankenkasse, BG oder Versorgungsverwaltung) und auch von den Sozialgerichten, ja sogar von den einzelnen Kammern. Natürlich hängt es im “medizinischen Sozialrecht” auch davon ab, wie viele ärztliche Sachverständigengutachten eingeholt werden usw.[
Muss ich Sie persönlich aufsuchen, um Ihnen einen Auftrag zu erteilen?
Da ich meine Mandanten schon gerne persönlich kenne, wäre das toll, erforderlich ist dies aber gerade in dieser Art von Mandaten nicht. Das Mandat kann auch telefonisch und schriftlich (gerne per eMail) gehandhabt werden. Und wenn Sie Skype oder Facetime haben, lassen Sie uns doch per Videotelefonie kommunizieren!
Etwa 40% meiner Mandanten bekomme ich nie persönlich zu Gesicht. Wenn Sie es wünschen, besuche ich Sie auch gerne an Ihrem Wohnort, allerdings geht dann im Zweifel ein ganzer Arbeitstag verloren, und das ist dann einigermaßen teuer.
Können Sie denn überhaupt mein Verfahren übernehmen? Sie sitzen doch in Köln, ich aber in Hamburg/Stuttgart/München/Berlin ...
Ja, das ist überhaupt kein Problem! Ich arbeite bundesweit und bin berechtigt, vor allen Sozialgerichten für meine Mandanten aufzutreten. Ich habe auch in allen Teilen Deutschlands Mandanten.
Haben Sie denn die nötigen Erfahrungen, mich in meinem Verfahren mit seinen speziellen Problemen zu beraten / zu vertreten?
Fragen Sie mich! Ich werde Ihnen ehrlich sagen, ob ich vergleichbare Mandate schon geführt habe oder nicht und Ihnen auch nicht das Ergebnis verschweigen.
Ich verfüge jedenfalls über die Erfahrung mehrerer Tausend abgeschlossener Verfahren.