Kosten
Was es kostet, wenn ich Ihnen helfen soll
Wenn Sie sich für eine anwaltliche Beratung und Vertretung entscheiden, möchten Sie natürlich auch wissen, was an Kosten auf Sie zukommt. Hierfür ist es im Einzelfall erforderlich, dass ich mir ein Bild von Ihrem Rechtsfall mache, damit ich Art, Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit einschätzen kann. Seien Sie versichert: wenn es aus meiner Sicht keinen Sinn macht, einen Rechtsstreit zu führen, dann sage ich Ihnen das auch.
Folgende allgemeine Grundsätze der Vergütung in meinen Rechtsgebieten lassen sich festhalten:
Im Gegensatz zu früher gibt es seit dem 1.7.2006 keine gesetzliche Grundlage mehr hinsichtlich Gegenstandswert und Gebührentatbestand für eine Erstberatung.
Es ist daher in diesem Bereich eine Vergütungsvereinbarung zwischen dem Anwalt und dem Mandanten zu treffen, um dem Mandanten Sicherheit wegen der Höhe der Vergütung zu geben.
Erstberatungen werden in der Regel pauschal abgerechnet und betragen für Verbraucher
120,00 € – 190,00 €
netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.