Die Anerkennung einer Schwerbehinderung richtet sich nach dem Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigungen, die vorliegen. Häufig wird der Fehler gemacht, der Versorgungsverwaltung nur Diagnosen der Krankheiten mitzuteilen. Der Dozent stellt den Ablauf des Schwerbehindertenverfahrens Schritt für Schritt vor und erläutert, was von der Antragstellung bis in das sozialgerichtliche Verfahren zu beachten ist.
Hinweis:
Bei gebührenfreien Vorträgen bittet Sie die VHS Bornheim/Alfter um eine freiwillige Spende. Der Rat der Stadt Bornheim hat von der Erhebung einer Gebühr für Vorträge bislang abgesehen, damit alle an Weiterbildung teilhaben können. Mit Ihrer Spende tragen Sie dazu bei, dass auch künftig gebührenfreie Vorträge angeboten werden können.