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Schlagwortarchiv für: Daun

Kanzlei

Die Kanzlei für Arbeit, Gesundheit & Soziales – Sauerborn-Rechtsanwalt wurde zum 1. Oktober 2002 gegründet.

Die Kanzlei ist auf die Beratung von Arbeitnehmern, Führungskräften und Betriebsräten im Arbeitsrecht und von Versicherten im „Medizinischen Sozialrecht“, d.h. Recht der Schwerbehinderten, Erwerbsminderungsrenten und der gesetzlichen Unfallversicherung spezialisiert.

Was mich auszeichnet und von meinen Mandanten positiv herausgestellt wird, ist das praktische Verständnis, das Einfühlungsvermögen und die pragmatische Beratung. Rechtsanwalt Sauerborn kennt die Praxis und versteht daher die Wünsche und Bedürfnisse der Mandanten.

Ich sage nicht, was alles nicht geht und wie kompliziert das (Rechts-)Leben ist. Mein Ziel ist es, Ihnen praktische und verständliche Lösungen zu liefern und eine belastbare Risikoeinschätzung zu geben, auch und vor allem in wirtschaftlicher Hinsicht. Prozesse, die nur Ihr Geld kosten aber keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten, führe ich nicht.

Für mich ist es wichtig, Ihnen von Beginn an die Kosten transparent zu machen. Sie erhalten daher von mir vor Beginn der Tätigkeit eine möglichst konkrete Einschätzung der Kosten, die auf Sie zukommen.

Überzeugen Sie sich gerne von meinen Leistungen im Arbeitsrecht oder Sozialrecht, rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail mit Ihrem Beratungswunsch.

10. Oktober 2012/von Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn
https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png 0 0 Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn2012-10-10 09:36:022017-12-09 16:22:26Kanzlei

Fachanwalt für Arbeitsrecht in Wesseling (zw. Köln|Bonn)

Ihr Fachanwalt für

Arbeitsrecht

Jetzt Kontakt aufnehmen

Anwalt Arbeitsrecht Köln – Wesseling | Sauerborn -Rechtsanwalt

Ich mache Arbeitsrecht …

… und das mit Leidenschaft! Im Arbeitsrecht ist die Kanzlei Sauerborn besonders stark! Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit hoher Qualifikation setze ich Ihre Interessen effizient und kostengünstig durch. Die Kanzlei Rechtsanwalt Sauerborn berät und vertritt Mandanten in allen Bereichen des Individual- und kollektiven Arbeitsrechts und des Sozialversicherungsrechts bundesweit.

Zu meinen Mandanten zählen im Wesentlichen Arbeitnehmer und angestellte Führungskräfte, vom Brummi-Fahrer über das mittlere Management bis hin zum Chefarzt, aber auch Betriebsräte zählen zur Klientel.

Arbeitnehmer vertrete ich in Kündigungsschutzverfahren und in allen anderen Fragen des Arbeitsrechts.

Betriebsräten biete ich Vertretung sowohl außergerichtlich, als auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren (Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht, Bundesarbeitsgericht) und vor der Einigungsstelle. Sie können von mir Hilfe erwarten bei Betriebsvereinbarungen, Betriebsänderungen sowie bei Verhandlung und Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan.

Sauerborn-Rechtsanwalt ist bundesweit tätig und an den Standorten Köln – Wesseling und Daun mit Büros vertreten.

Ich biete bundesweite Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht u.a. bei:

  • Hilfe bei Kündigungen aller Art (ordentliche und außerordentliche „fristlose“ Kündigung; betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigung; Änderungskündigung; Kündigung bei Mutterschutz, Elternzeit oder Schwerbehinderung; Kündigung in Kleinbetrieb ohne Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes)
  • Präventive Arbeitsrechts-Gestaltung – fragen Sie mich, bevor das berühmte „Kind in den Brunnen“ fällt 
  • Arbeitsvertrag (Prüfung, Gestaltung, Verhandlung, Optimierung), z.B. Teilzeitvertrag, befristete und unbefristeter Arbeitsvertrag, Geschäftsführervertrag, Chefarztvertrag
  • Aufhebungsvertrag (Prüfung, Gestaltung und Verhandlung)
  • Abmahnung
  • Versetzung / Umsetzung
  • Vergütung – Streit um Lohn- und Gehaltszahlung, Entgeltfortzahlung; Eingruppierungsstreitigkeiten, Leistungsprämie, Boni, Zielvereinbarung, Gratifikationen (wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw.), Insolvenz des Arbeitgebers
  • Wettbewerbsverbot
  • Zeugnis (Prüfung und Korrektur)
  • Anspruch auf Urlaub, Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung
  • Mobbing und Diskriminierung (AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)
  • Arbeitsverhältnis bei Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit
  • BEM – betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Scheinselbständigkeit
  • Haftung im Arbeitsverhältnis
  • Teilzeit
  • Betriebsvereinbarungen
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrates
  • Betriebsratswahlen

Mandanten schätzen mich als erfahrenen Berater, gemäßigt in der Art, hart in der Sache. Mit Branchenkenntnis und Empathie einerseits und profunden Rechtskenntnissen andererseits werden Verhandlungen und Prozesse mit der notwendigen Klarheit und, wenn nötig, Härte und Hartnäckigkeit geführt.

Arbeitnehmer vertrete ich vor allem in Fragen des Arbeitsvertragsrechts und des Kündigungsschutzrechts.

Vorsicht! Fristen!

Arbeitsrecht ist ein schnelles Rechtsgebiet – Eile ist fast immer geboten. So muss etwa eine Kündigungsschutzklage binnen drei Wochen nach Erhalt eines Kündigungsschreibens erhoben werden, gleichgültig ob es sich dabei um eine ordentliche oder außerordentliche „fristlose“ Kündigung handelt, ob diese betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt ist. Eile kann auch angezeigt sein, wenn Sie die Kündigung erhalten, denn unter bestimmten Voraussetzungen kann die Kündigung wegen formeller Fehler des Arbeitgebers zurückgewiesen werden, was gar nicht so selten ist.
Hält man die Fristen nicht ein, kann die Kündigung als wirksam gelten, so dass Sie sich nicht mehr erfolgreich vor dem Arbeitsgericht wehren können.

Auch (fast) alle anderen Ansprüche aus laufendem oder beendeten Arbeitsverhältnis unterliegen Fristen. So regeln Verfallklauseln, dass etwa Ansprüche auf Zahlung des Gehalts, der Überstundenvergütung oder des Weihnachtsgeldes nur innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden können. Manchmal ist es nur erforderlich, die Ansprüche schriftlich bei dem Arbeitgeber geltend zu machen, manchmal muss innerhalb einer weiteren Frist Klage erhoben werden. Versäumen Sie diese Frist(en), kann ihr Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden.

Wichtig!

Also: nachdem Sie eine Kündigung erhalten haben oder wenn Ihnen Geld vom Arbeitgeber vorenthalten wird, holen Sie möglichst schnell fachanwaltlichen Rat ein. Nur so wahren Sie Ihre Rechte!

Bei mir erhalten Sie deshalb schnellst möglich einen Termin – falls erforderlich auch noch am selben Tag.

Kampf um den Arbeitsplatz oder Abfindung? Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich beraten!

Wichtig ist in jedem Falle, ruhig zu bleiben. Wir analysieren die  Lage gemeinsam und entscheiden, wie weiter vorzugehen ist. Dazu gehört z.B.auch die Entscheidung, ob um den Arbeitsplatz gekämpft werden soll oder ob versucht werden soll, eine möglichst hohe Abfindung zu erzielen.

Wichtig!

Achtung: unterschreiben Sie nichts, das Sie nicht vom Fachanwalt für Arbeitsrecht zuvor haben prüfen lassen. Das gilt nicht nur für neue Arbeitsverträge, sondern auch für Vertragsanpassungen. In der Regel werden Arbeitnehmern Vertragsänderungen nicht angeboten, weil der Arbeitgeber Ihnen Gutes tun will.

Ist das Arbeitsverhältnis beendet, muss es abgewickelt werden – offen sind meist der Anspruch auf Zeugnis und Urlaubsabgeltung. Vertrauen Sie auch insoweit auf die Unterstützung eines erfahrenen Fachanwalts für Arbeitsrecht.

Kündigungsschutzklage

Eine Kündigungsschutzklage unterliegt Fristen: innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung muss die Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben sein. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung als rechtlich wirksam. Ob der Arbeitgeber sich auf einen Kündigungsgrund stützen konnte, spielt dann keine Rolle mehr.
Nicht selten machen Arbeitgeber bei der Kündigung Formfehler, die “unverzüglich”, d.h. “ohne schuldhaftes Zögern” geltend gemacht werden müssen, d.h. binnen weniger Tage.

In Kündigungsrechtsstreitigkeiten stehe ich Ihnen deshalb sofort, meist noch am gleichen Tag, für eine Besprechung zur Verfügung.

Wir analysieren in Ruhe Ihre Situation und entscheiden dann gemeinsam, ob Sie um Ihren Arbeitsplatz kämpfen wollen oder ob versucht werden soll, eine Abfindung zu erzielen. Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage setzt den Arbeitgeber in vielen Fällen unter (wirtschaftlichen) Druck (Stichwort: Annahmeverzug), so dass ein günstiges Klima für die Zahlung einer Abfindung geschaffen werden kann.

Sprechen wir darüber! → Kontakt

Aufhebungsvertrag

Unterschreiben Sie bloß keinen Aufhebungsvertrag, der nicht fachanwaltlich überprüft worden ist!
Denn regelmäßig tun Sie sich als Arbeitnehmer keinen Gefallen mit der Unterzeichnung, da ein Aufhebungsvertrag regelmäßig zu einer Sperrzeit für Arbeitslosengeld bei der Arbeitsagentur führt. Hinzu kommt, dass Sie dann, wenn der Arbeitgeber nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages nicht zahlt, darauf angewiesen sind, eine Zahlungsklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Alleine in der ersten Instanz vergeht dann locker schon einmal ein halbes Jahr, ohne dass Sie Ihr Geld sehen …

Wundern Sie sich daher nicht, dass ich in aller Regel eine Kündigungsschutzklage bevorzuge (Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel). Zum einen haben Sie nach Abschluss des Verfahrens, sei es nach obsiegendem Urteil, sei es nach Abschluss eines Abfindungsvergleichs, einen vollstreckbaren Titel in der Hand, zum anderen umgehen Sie damit Probleme der Sperre oder Anrechnung beim Arbeitslosengeld. Mit einem vollstreckbaren Titel (Urteil/Vergleich) kann zahlungsunwilligen Arbeitgebern “das Konto dicht gemacht” werden (=Kontopfändung) – das wirkt Wunder.

In einer arbeitsgerichtlichen Abwicklungsvereinbarung bzw. einem Abwicklungsvertrag können darüber hinaus weitere Streitpunkte von vornherein abschließend geklärt werden, etwa die Erteilung eines guten bis sehr guten Zeugnisses.

Dieser Hinweis ist lediglich ein kleiner Anhaltspunkt, der eine umfangreiche Beratung durch den Fachanwalt für Arbeitsrecht nicht ersetzen kann, denn es kommt auf den Einzelfall an.

Kann ich Ihnen behilflich sein? Dann nehmen Sie gerne → Kontakt mit mir auf.

8. Oktober 2012/von Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn
https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png 0 0 Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn2012-10-08 14:16:072021-03-27 11:49:40Fachanwalt für Arbeitsrecht in Wesseling (zw. Köln|Bonn)

Büro Daun

Sauerborn-Rechtsanwalt – Auswärtiger Sprechtag Daun / Vulkaneifel

Hier finden Sie die Kontaktdaten, Anschrift und Anfahrt zur Zweigstelle Daun / Vulkaneifel der Kanzlei für Arbeit, Gesundheit & Soziales.

Kontakt:
Telefonnummer: 02236 – 318 918 0
Zentral-Fax: 02236 – 318 918 9
E-Mail-Adresse: kanzlei@sauerborn.de

Anschrift:
SAUERBORN-Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn
Trierer Straße 1
54550 Daun

Besprechungstermine

Freitags, nur nach telefonischer Vereinbarung.

Unser Büro in der Region Daun, Gerolstein, Wittlich, Trier, Mayen, Koblenz, Bitburg, Neuerburg, Eifel, Mosel

Hier Sprechtage für die Rechtsgebiete Arbeitsrecht / Kündigungsschutzklage, Medizinrecht/Patientenrecht, „Medizinisches Sozialrecht“: Erwerbsminderungsrente, Schwerbehinderung (GdB), Berufskrankheit, Arbeitsunfall, Wegeunfall, BG

21. Juli 2012/von Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn
https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png 0 0 Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn2012-07-21 09:59:012021-05-02 14:17:20Büro Daun

Rechtsanwalt Sauerborn

Rechtsanwalt Sauerborn

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Medizinrecht

Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn

Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn

LEBENSLAUF

beruflich:

  • 2018 Referent bei W.A.F.-Institut – Seminare für Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen
  • ab 2011 Teilnahme am Lehrgang Fachanwalt für Sozialrecht
  • Fachanwalt für Medizinrecht seit 2007
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2005
  • Kanzleien-Handbuch: Empfohlene Kanzlei für Medizinrecht
  • Rechtsanwalt seit 1999; zunächst tätig in Köln, Brühl und Düsseldorf, seit 2002 in Wesseling, einer Stadt zwischen den Städten Köln und Bonn im Rhein-Erftkreis.
  • Referendarausbildung u.a. bei der Kammer für Arztsachen am Landgericht Köln, im Dezernat Arztstrafsachen der Staatsanwaltschaft Köln, in einer Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht.
  • Mitarbeit in diversen Rechtsanwaltskanzleien, vor allem im Bereich des Arbeits- und Medizinrechts, bereits vor dem 1. juristischen Staatsexamen seit 1993
  • Verschiedene Tätigkeiten während der Schul- und Studienzeit (u.a. bei der DEA – seinerzeit UK – in Wesseling, am Lehrstuhl für Handel- und Wirtschaftsrecht der Universität Bonn)
  • ehemaliges Mitglied des Rates der Stadt Wesseling / Stadtverordneter, Ausschussarbeit in Schulausschuss, Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umweltschutz sowie Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales
  • Autor zahlreicher fachjuristischer Aufsätze und Urteilsbesprechungen (siehe unten)
  • Interviews in diversen Medien, siehe Pressespiegel
  • Dozententätigkeit im Arbeits- und Medizinrecht, u.a. bei der Volkshochschule Rhein-Erft, dem Forum für Führungskräfte und anderen Anbietern (siehe auch das aktuelle Vortragsangebot)
  • Mitglied in der “Arbeitsgemeinschaft der Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V.”

privat:

  • Geboren 1968 in Wesseling, verheiratet, 2 Kinder
  • Ich habe eine Vorliebe für Computer, Programme, Internet und andere elektronische “Spielzeuge”, die mehr und mehr auch zu meinem beruflichen “Handwerkszeug” geworden sind. Ich bin ambitionierter Hobby-Fotograf → www.foto-wanderungen.de
  • Ich koche gerne, noch lieber esse ich allerdings. ausgedehnte Spaziergänge mit meinem Hund und gelegentliches Tanzen dienen da dem Ausgleich – klassische Musik (am liebsten des Barock) und Pfeiferauchen der Entspannung.

FACHVERÖFFENTLICHUNGEN

Arbeits- und medizinrechtliche Veröffentlichungen der Kanzlei SAUERBORN – Rechtsanwalt in juristischen Fachzeitschriften:

  • Wienke / Sauerborn: „Budgetüberschreitung und Kollektivhaftung (§ 84 SGB V) – eine Rechtmäßigkeitsprüfung“, Zeitschrift für Medizinrecht (MedR) 1996, 243 ff.
  • Wienke / Sauerborn: „Der ständige ärztliche Vertreter gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 GOÄ – Die Delegation ärztlicher Leistungen“, MedR 1996, 352 ff.
  • Wienke / Sauerborn: „Die Bildung von arztbezogenen Honorartöpfen nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 07.02.1996“ , MedR 1997, 40 ff.
  • Wienke / Sauerborn: „Honoraranspruch des vertretenen Chefarztes – Urteilsaufbereitung LG Bonn – 8 S 30/96 (Urt. v. 20.06.1996)“, MedR 1997, 81 ff.
  • Wienke / Sauerborn: “EDV-gestützte Patientendokumentation und Datenschutz“, HNO-Mitteilungen Extra 6/1999 und Zeitschrift für manuelle Medizin 2/2000, S. 87 ff. sowie – überarbeitet – MedR 2000, 517 ff.
  • Sauerborn: “Weisungsbefugnis bei Nachtdienst“ , Zeitschrift „HNO“, Heft 11/2000, S. 856
  • Giebel / Wienke / Sauerborn u.a.: „Das Aufklärungsgespräch zwischen Wollen, Können und Müssen – Wege vom richterrechtlichen Aufklärungspflichtverschulden zum ärztlichen Aufklärungsstandard” , in NJW 2000, Heft 12, S. 863-867
  • Sauerborn: “Die Zukunft des Chefarztvertrages – zugleich kritische Anmerkungen zum neuen DKG-Mustervertrag”, in: Krankenhaus und Recht 2003
  • Sauerborn / Mack: “EuGH-Generalanwalt: Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit”, in: Chefarzt-aktuell 4/2003 (IWW)
  • Sauerborn: “Tücken der Arzthaftung”, in: ViaMedici 4/2003 (Thieme Verlag)
  • Schöneseiffen: “Beweiswürdigung medizinischer Aufzeichnungen zwischen Richter und Sachverständigem am Beispiel der digitalen Volumentomographie”, in: GesR (Zeitschrift für Gesundheitsrecht), Heft 1/2009, Seite 17 ff.
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  • Das Team der Kanzlei
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Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn, Fachanwalt für Arbeitsrecht+Medizinrecht, Köln - WesselingRA Jürgen Sauerborn
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16. März 2012/von Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn
https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png 0 0 Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn2012-03-16 23:59:532020-10-03 10:31:51Rechtsanwalt Sauerborn

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Aktuelles

  • Petra HagenhoffVerabschiedung von Frau Hagenhoff30. April 2021 - 01:39
  • Rechtsanwalt Jürgen SauerbornRechtsanwalt Jürgen SauerbornOnline-Vortrag „Anerkennung einer Schwerbehinderung – GdB leicht gemacht“6. Juli 2020 - 02:13
  • Schwerbehinderung - Rechtsanwalt Sauerborn hilftFamiliäres Mittelmeerfieber und GdB3. März 2018 - 12:49
  • Ratgeber Anerkennung einer Schwerbehinderung - GdB leicht gemachtRatgeber „Anerkennung einer Schwerbehinderung – GdB leicht gemacht“ erschienen21. Februar 2018 - 16:21
  • Merkzeichen aGVoraussetzungen des Merkzeichen aG geändert5. März 2017 - 16:28

Jürgen Sauerborn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

Flach-Fengler-Str. 67-69
50389 Wesseling (Köln|Bonn)

Telefon: 02236 / 318 918 0
Fax: 02236 / 318 918 9

kanzlei@sauerborn.de

Unsere Bürozeiten:

MO-FR: 9:00 - 12:30 Uhr
MO, DI, DO: 14:00 - 17:00 Uhr
Sprechzeiten nur nach Vereinbarung!

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