Ist das Arbeitsverhältnis beendet, muss es abgewickelt werden – offen sind meist der Anspruch auf Zeugnis und Urlaubsabgeltung. Vertrauen Sie auch insoweit auf die Unterstützung eines erfahrenen Fachanwalts für Arbeitsrecht.
Kündigungsschutzklage
Eine Kündigungsschutzklage unterliegt Fristen: innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung muss die Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben sein. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung als rechtlich wirksam. Ob der Arbeitgeber sich auf einen Kündigungsgrund stützen konnte, spielt dann keine Rolle mehr.
Nicht selten machen Arbeitgeber bei der Kündigung Formfehler, die “unverzüglich”, d.h. “ohne schuldhaftes Zögern” geltend gemacht werden müssen, d.h. binnen weniger Tage.
In Kündigungsrechtsstreitigkeiten stehe ich Ihnen deshalb sofort, meist noch am gleichen Tag, für eine Besprechung zur Verfügung.
Wir analysieren in Ruhe Ihre Situation und entscheiden dann gemeinsam, ob Sie um Ihren Arbeitsplatz kämpfen wollen oder ob versucht werden soll, eine Abfindung zu erzielen. Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage setzt den Arbeitgeber in vielen Fällen unter (wirtschaftlichen) Druck (Stichwort: Annahmeverzug), so dass ein günstiges Klima für die Zahlung einer Abfindung geschaffen werden kann.
Sprechen wir darüber! → Kontakt
Aufhebungsvertrag
Unterschreiben Sie bloß keinen Aufhebungsvertrag, der nicht fachanwaltlich überprüft worden ist!
Denn regelmäßig tun Sie sich als Arbeitnehmer keinen Gefallen mit der Unterzeichnung, da ein Aufhebungsvertrag regelmäßig zu einer Sperrzeit für Arbeitslosengeld bei der Arbeitsagentur führt. Hinzu kommt, dass Sie dann, wenn der Arbeitgeber nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages nicht zahlt, darauf angewiesen sind, eine Zahlungsklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Alleine in der ersten Instanz vergeht dann locker schon einmal ein halbes Jahr, ohne dass Sie Ihr Geld sehen …
Wundern Sie sich daher nicht, dass ich in aller Regel eine Kündigungsschutzklage bevorzuge (Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel). Zum einen haben Sie nach Abschluss des Verfahrens, sei es nach obsiegendem Urteil, sei es nach Abschluss eines Abfindungsvergleichs, einen vollstreckbaren Titel in der Hand, zum anderen umgehen Sie damit Probleme der Sperre oder Anrechnung beim Arbeitslosengeld. Mit einem vollstreckbaren Titel (Urteil/Vergleich) kann zahlungsunwilligen Arbeitgebern “das Konto dicht gemacht” werden (=Kontopfändung) – das wirkt Wunder.
In einer arbeitsgerichtlichen Abwicklungsvereinbarung bzw. einem Abwicklungsvertrag können darüber hinaus weitere Streitpunkte von vornherein abschließend geklärt werden, etwa die Erteilung eines guten bis sehr guten Zeugnisses.
Dieser Hinweis ist lediglich ein kleiner Anhaltspunkt, der eine umfangreiche Beratung durch den Fachanwalt für Arbeitsrecht nicht ersetzen kann, denn es kommt auf den Einzelfall an.
Kann ich Ihnen behilflich sein? Dann nehmen Sie gerne → Kontakt mit mir auf.