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Mit Berufungsurteil vom 20.06.2012 hat das OLG Bamberg der HUK-Coburg Rechtsschutzversicherung verboten, von ihren Versicherungsnehmern dann eine höhere Selbstbeteiligung zu verlangen, wenn diese im Streitfall ihren Rechtsanwalt frei wählen und nicht den Anwalt, den ihnen der Versicherer empfohlen hat, mandatieren.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen.

Quelle: DAV-Depesche 26/12