Viele stark übergewichtige Menschen sehen eine operative Magenverkleinerung durch Anlegung eines Magenbandes als letzten Ausweg, um endlich ihr Traumgewicht erreichen zu können. Bei der Kostenübernahme zeigen sich die Krankenkassen mitunter jedoch alles andere als spendabel.
So hat das Sozialgericht Dortmund mit Urteil vom 31.08.2010 (Az.: S 40 KR 313/07) entschieden, dass Krankenkassen die Operationskosten nur dann übernehmen müssen, wenn zunächst eine integrierte Adipositastherapie durchgeführt wurde. Diese Therapie müsse mindestens ein halbes bis ein ganzes Jahr lang dauern und Ernährungs-, Bewegungs- und Verhaltensfragen umfassen.
Der vorgelegte Fall betraf eine 49jährige Frau (Klägerin), die infolge ihres Übergewichts an Diabetes mellitus sowie Knie- und Wirbelsäulenproblemen litt. An einer sog. „multimodalen Adipositastherapie” hatte sie zwar nicht teilgenommen, wohl aber an speziellen Diät-Programmen. Nun begehrte sie von ihrer Krankenversicherung (Beklagte) die Kostenübernahme für eine „minimalinvasive operative Magenverkleinerung”. Diese verweigerte jedoch die begehrte Sachleistung, woraufhin es zum Rechtsstreit kam.
Das SG Dortmund entschied, dass die Klägerin zunächst alle konservativen Behandlungsmöglichkeiten ausschöpfen müsse, bevor sie eine operative Magenverkleinerung einfordern könne. Nach den Leitlinien der Deutschen Adipositas-Gesellschaft zur Prävention und Therapie zähle zu diesen vor allem eine umfassende Adipositastherapie. Der Besuch von Diät-Programmen sei nicht als gleichwertig anzusehen, weil sie „nur” auf die Gewichtsreduktion angelegt seien, aber keine Elemente einer Verhaltens- oder Bewegungstherapie enthielten. Zudem sei die medizinische Kontrolle und Beratung, gerade auch in Ernährungsfragen, nicht in vergleichbarem Umfang gewährleistet. Daher müsse die Klägerin zunächst an einer multimodalen Adipositastherapie teilnehmen und ggf. dann eine Magenverkleinerung beantragen.
Ihre Klage wurde daher als unbegründet abgewiesen.