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Schlagwortarchiv für: Rechtsanwalt

Podcast-Arbeitsrecht.deJürgen Sauerborn

3. Zehn typische Fehler bei der Arbeitnehmerkündigung (Teil 2 von 4)

Podcast

 

Fehler des Arbeitgebers bei einer Kündigung, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nutzen können

Form, Inhalt, Zustellung, Fristen: Arbeitgeber müssen Vieles beachten, damit eine Kündigung rechtswirksam ist. Machen sie dies nicht, können sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer freuen.
Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder sprechen über zehn Fehler, die Arbeitgeber teuer zu stehen kommen können, wenn der Gekündigte vor’s Arbeitsgericht zieht. Diese vierteilige Miniserie hilft Arbeitnehmern dabei, eine erhaltene Kündigung einer ersten Prüfung zu unterziehen. Weiterlesen

8. August 2022/von Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn
https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2022/08/580d5ee9-0c1c-4b5c-9364-7e4a4e03fb56-Klein.jpeg 320 320 Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn2022-08-08 07:20:272022-08-08 07:20:273. Zehn typische Fehler bei der Arbeitnehmerkündigung (Teil 2 von 4)

Befristung des Urlaubsabgeltungsanspruchs – Bundesarbeitsgericht gibt sog. Surrogatstheorie auf

Arbeitsrecht, Urlaub

Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG muss der Erholungsurlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden (§ 7 Abs. 3 Satz 3 BurlG). Diese Befristung galt nach bisheriger Senatsrechtsprechung grundsätzlich auch für den Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs, weil der Abgeltungsanspruch als Ersatz (Surrogat) für den wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr realisierbaren Urlaubsanspruch verstanden wurde. Dieser Anspruch ist aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben nach der neueren Rechtsprechung des Senats allerdings dann nicht ebenso wie der Urlaubsanspruch befristet, wenn der Arbeitnehmer über den Übertragungszeitraum hinaus arbeitsunfähig ist. Weiterlesen

20. Juli 2012/von Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn
https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png 0 0 Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn2012-07-20 14:25:342012-09-18 14:27:49Befristung des Urlaubsabgeltungsanspruchs – Bundesarbeitsgericht gibt sog. Surrogatstheorie auf

Schlagwortarchiv für: Rechtsanwalt

Erftstadt: Anerkennung einer Schwerbehinderung

Sozialrecht

Die Anerkennung einer Schwerbehinderung richtet sich nach dem Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigungen, die vorliegen. Häufig wird der Fehler gemacht, der Versorgungsverwaltung nur Diagnosen der Krankheiten mitzuteilen. Beleuchtet wird Schritt für Schritt der Ablauf des Schwerbehindertenverfahrens und was von der Antragstellung bis in das sozialgerichtliche Verfahren zu beachten ist.

15. April 2016/von Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn
https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2014/03/logo_vhs.jpg 94 180 Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn2016-04-15 17:00:002015-10-15 05:52:16Erftstadt: Anerkennung einer Schwerbehinderung

Schlagwortarchiv für: Rechtsanwalt

Kanzlei

Die Kanzlei für Arbeit, Gesundheit & Soziales – Sauerborn-Rechtsanwalt wurde zum 1. Oktober 2002 gegründet.

Die Kanzlei ist auf die Beratung von Arbeitnehmern, Führungskräften und Betriebsräten im Arbeitsrecht und von Versicherten im „Medizinischen Sozialrecht“, d.h. Recht der Schwerbehinderten, Erwerbsminderungsrenten und der gesetzlichen Unfallversicherung spezialisiert.

Was mich auszeichnet und von meinen Mandanten positiv herausgestellt wird, ist das praktische Verständnis, das Einfühlungsvermögen und die pragmatische Beratung. Rechtsanwalt Sauerborn kennt die Praxis und versteht daher die Wünsche und Bedürfnisse der Mandanten.

Ich sage nicht, was alles nicht geht und wie kompliziert das (Rechts-)Leben ist. Mein Ziel ist es, Ihnen praktische und verständliche Lösungen zu liefern und eine belastbare Risikoeinschätzung zu geben, auch und vor allem in wirtschaftlicher Hinsicht. Prozesse, die nur Ihr Geld kosten aber keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten, führe ich nicht.

Für mich ist es wichtig, Ihnen von Beginn an die Kosten transparent zu machen. Sie erhalten daher von mir vor Beginn der Tätigkeit eine möglichst konkrete Einschätzung der Kosten, die auf Sie zukommen.

Überzeugen Sie sich gerne von meinen Leistungen im Arbeitsrecht oder Sozialrecht, rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail mit Ihrem Beratungswunsch.

10. Oktober 2012/von Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn
https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png 0 0 Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn2012-10-10 09:36:022017-12-09 16:22:26Kanzlei

Fachanwalt für Arbeitsrecht in Wesseling (zw. Köln|Bonn)

Ihr Fachanwalt für

Arbeitsrecht

Jetzt Kontakt aufnehmen

Anwalt Arbeitsrecht Köln – Wesseling | Sauerborn -Rechtsanwalt

Ich mache Arbeitsrecht …

… und das mit Leidenschaft! Im Arbeitsrecht ist die Kanzlei Sauerborn besonders stark! Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit hoher Qualifikation setze ich Ihre Interessen effizient und kostengünstig durch. Die Kanzlei Rechtsanwalt Sauerborn berät und vertritt Mandanten in allen Bereichen des Individual- und kollektiven Arbeitsrechts und des Sozialversicherungsrechts bundesweit.

Zu meinen Mandanten zählen im Wesentlichen Arbeitnehmer und angestellte Führungskräfte, vom Brummi-Fahrer über das mittlere Management bis hin zum Chefarzt, aber auch Betriebsräte zählen zur Klientel.

Arbeitnehmer vertrete ich in Kündigungsschutzverfahren und in allen anderen Fragen des Arbeitsrechts.

Betriebsräten biete ich Vertretung sowohl außergerichtlich, als auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren (Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht, Bundesarbeitsgericht) und vor der Einigungsstelle. Sie können von mir Hilfe erwarten bei Betriebsvereinbarungen, Betriebsänderungen sowie bei Verhandlung und Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan.

Sauerborn-Rechtsanwalt ist bundesweit tätig und an den Standorten Köln – Wesseling und Daun mit Büros vertreten.

Ich biete bundesweite Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht u.a. bei:

  • Hilfe bei Kündigungen aller Art (ordentliche und außerordentliche „fristlose“ Kündigung; betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigung; Änderungskündigung; Kündigung bei Mutterschutz, Elternzeit oder Schwerbehinderung; Kündigung in Kleinbetrieb ohne Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes)
  • Präventive Arbeitsrechts-Gestaltung – fragen Sie mich, bevor das berühmte „Kind in den Brunnen“ fällt 
  • Arbeitsvertrag (Prüfung, Gestaltung, Verhandlung, Optimierung), z.B. Teilzeitvertrag, befristete und unbefristeter Arbeitsvertrag, Geschäftsführervertrag, Chefarztvertrag
  • Aufhebungsvertrag (Prüfung, Gestaltung und Verhandlung)
  • Abmahnung
  • Versetzung / Umsetzung
  • Vergütung – Streit um Lohn- und Gehaltszahlung, Entgeltfortzahlung; Eingruppierungsstreitigkeiten, Leistungsprämie, Boni, Zielvereinbarung, Gratifikationen (wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw.), Insolvenz des Arbeitgebers
  • Wettbewerbsverbot
  • Zeugnis (Prüfung und Korrektur)
  • Anspruch auf Urlaub, Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung
  • Mobbing und Diskriminierung (AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)
  • Arbeitsverhältnis bei Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit
  • BEM – betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Scheinselbständigkeit
  • Haftung im Arbeitsverhältnis
  • Teilzeit
  • Betriebsvereinbarungen
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrates
  • Betriebsratswahlen

Mandanten schätzen mich als erfahrenen Berater, gemäßigt in der Art, hart in der Sache. Mit Branchenkenntnis und Empathie einerseits und profunden Rechtskenntnissen andererseits werden Verhandlungen und Prozesse mit der notwendigen Klarheit und, wenn nötig, Härte und Hartnäckigkeit geführt.

Arbeitnehmer vertrete ich vor allem in Fragen des Arbeitsvertragsrechts und des Kündigungsschutzrechts.

Vorsicht! Fristen!

Arbeitsrecht ist ein schnelles Rechtsgebiet – Eile ist fast immer geboten. So muss etwa eine Kündigungsschutzklage binnen drei Wochen nach Erhalt eines Kündigungsschreibens erhoben werden, gleichgültig ob es sich dabei um eine ordentliche oder außerordentliche „fristlose“ Kündigung handelt, ob diese betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt ist. Eile kann auch angezeigt sein, wenn Sie die Kündigung erhalten, denn unter bestimmten Voraussetzungen kann die Kündigung wegen formeller Fehler des Arbeitgebers zurückgewiesen werden, was gar nicht so selten ist.
Hält man die Fristen nicht ein, kann die Kündigung als wirksam gelten, so dass Sie sich nicht mehr erfolgreich vor dem Arbeitsgericht wehren können.

Auch (fast) alle anderen Ansprüche aus laufendem oder beendeten Arbeitsverhältnis unterliegen Fristen. So regeln Verfallklauseln, dass etwa Ansprüche auf Zahlung des Gehalts, der Überstundenvergütung oder des Weihnachtsgeldes nur innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden können. Manchmal ist es nur erforderlich, die Ansprüche schriftlich bei dem Arbeitgeber geltend zu machen, manchmal muss innerhalb einer weiteren Frist Klage erhoben werden. Versäumen Sie diese Frist(en), kann ihr Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden.

Wichtig!

Also: nachdem Sie eine Kündigung erhalten haben oder wenn Ihnen Geld vom Arbeitgeber vorenthalten wird, holen Sie möglichst schnell fachanwaltlichen Rat ein. Nur so wahren Sie Ihre Rechte!

Bei mir erhalten Sie deshalb schnellst möglich einen Termin – falls erforderlich auch noch am selben Tag.

Kampf um den Arbeitsplatz oder Abfindung? Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich beraten!

Wichtig ist in jedem Falle, ruhig zu bleiben. Wir analysieren die  Lage gemeinsam und entscheiden, wie weiter vorzugehen ist. Dazu gehört z.B.auch die Entscheidung, ob um den Arbeitsplatz gekämpft werden soll oder ob versucht werden soll, eine möglichst hohe Abfindung zu erzielen.

Wichtig!

Achtung: unterschreiben Sie nichts, das Sie nicht vom Fachanwalt für Arbeitsrecht zuvor haben prüfen lassen. Das gilt nicht nur für neue Arbeitsverträge, sondern auch für Vertragsanpassungen. In der Regel werden Arbeitnehmern Vertragsänderungen nicht angeboten, weil der Arbeitgeber Ihnen Gutes tun will.

Ist das Arbeitsverhältnis beendet, muss es abgewickelt werden – offen sind meist der Anspruch auf Zeugnis und Urlaubsabgeltung. Vertrauen Sie auch insoweit auf die Unterstützung eines erfahrenen Fachanwalts für Arbeitsrecht.

Kündigungsschutzklage

Eine Kündigungsschutzklage unterliegt Fristen: innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung muss die Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben sein. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung als rechtlich wirksam. Ob der Arbeitgeber sich auf einen Kündigungsgrund stützen konnte, spielt dann keine Rolle mehr.
Nicht selten machen Arbeitgeber bei der Kündigung Formfehler, die “unverzüglich”, d.h. “ohne schuldhaftes Zögern” geltend gemacht werden müssen, d.h. binnen weniger Tage.

In Kündigungsrechtsstreitigkeiten stehe ich Ihnen deshalb sofort, meist noch am gleichen Tag, für eine Besprechung zur Verfügung.

Wir analysieren in Ruhe Ihre Situation und entscheiden dann gemeinsam, ob Sie um Ihren Arbeitsplatz kämpfen wollen oder ob versucht werden soll, eine Abfindung zu erzielen. Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage setzt den Arbeitgeber in vielen Fällen unter (wirtschaftlichen) Druck (Stichwort: Annahmeverzug), so dass ein günstiges Klima für die Zahlung einer Abfindung geschaffen werden kann.

Sprechen wir darüber! → Kontakt

Aufhebungsvertrag

Unterschreiben Sie bloß keinen Aufhebungsvertrag, der nicht fachanwaltlich überprüft worden ist!
Denn regelmäßig tun Sie sich als Arbeitnehmer keinen Gefallen mit der Unterzeichnung, da ein Aufhebungsvertrag regelmäßig zu einer Sperrzeit für Arbeitslosengeld bei der Arbeitsagentur führt. Hinzu kommt, dass Sie dann, wenn der Arbeitgeber nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages nicht zahlt, darauf angewiesen sind, eine Zahlungsklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Alleine in der ersten Instanz vergeht dann locker schon einmal ein halbes Jahr, ohne dass Sie Ihr Geld sehen …

Wundern Sie sich daher nicht, dass ich in aller Regel eine Kündigungsschutzklage bevorzuge (Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel). Zum einen haben Sie nach Abschluss des Verfahrens, sei es nach obsiegendem Urteil, sei es nach Abschluss eines Abfindungsvergleichs, einen vollstreckbaren Titel in der Hand, zum anderen umgehen Sie damit Probleme der Sperre oder Anrechnung beim Arbeitslosengeld. Mit einem vollstreckbaren Titel (Urteil/Vergleich) kann zahlungsunwilligen Arbeitgebern “das Konto dicht gemacht” werden (=Kontopfändung) – das wirkt Wunder.

In einer arbeitsgerichtlichen Abwicklungsvereinbarung bzw. einem Abwicklungsvertrag können darüber hinaus weitere Streitpunkte von vornherein abschließend geklärt werden, etwa die Erteilung eines guten bis sehr guten Zeugnisses.

Dieser Hinweis ist lediglich ein kleiner Anhaltspunkt, der eine umfangreiche Beratung durch den Fachanwalt für Arbeitsrecht nicht ersetzen kann, denn es kommt auf den Einzelfall an.

Kann ich Ihnen behilflich sein? Dann nehmen Sie gerne → Kontakt mit mir auf.

8. Oktober 2012/von Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn
https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png 0 0 Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn2012-10-08 14:16:072021-03-27 11:49:40Fachanwalt für Arbeitsrecht in Wesseling (zw. Köln|Bonn)

Sozialrecht

Medizinisches Sozialrecht

Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht mit Bezug zu Krankheit / Gesundheit

Rund 20 Jahre Erfahrung im Sozial- und Sozialversicherungsrecht

Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn


Ich mache Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht …

… und das mit Engagement! Im Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht berate und vertrete ich Mandanten bundesweit gegenüber Behörden zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche u.a. bei

  • Schwerbehindertenrecht (etwa Anerkennung oder Höherstufung eines GdB – Grad der Behinderung -),
  • Rentenrecht / Erwerbsminderungsrente (Berufsunfähigkeitsrente)
  • Gesetzliche Unfallversicherung (BG, Berufskrankheit, Verletztenrente, Arbeitsunfall/Wegeunfall)
  • Krankenversicherung (Beiträge, Krankengeld usw.)
  • Pflegeversicherung (Einstufung Pflegestufe I, II oder III)
  • Arbeitslosengeld
  • Rehabilitation

außergerichtlich und gerichtlich vor allen Sozialgerichten sowie in Verwaltungs-, Antrags- und Widerspruchsverfahren.


Ihr Anwalt im Schwerbehinderten- und Rentenrecht - bundesweit tätig

sauerbon_diktiertGerade im Medizinischen Sozialrecht spielen Entfernungen dank modernster Technik überhaupt keine Rolle mehr für die Zusammenarbeit. Per Telefon, eMail, Skype oder Facetime bin ich für Sie da. Näher kann ein Anwalt nicht sein.


Ihre kostenlose Anfrage

Schildern Sie mir Ihren Fall.

Ich antworte Ihnen kostenlos, schnell und unverbindlich  – und einen Termin erhalten Sie in der Regel noch am gleichen Tag, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden.

Kontakt

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Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn, Fachanwalt für Arbeitsrecht+Medizinrecht, Köln - WesselingRA Jürgen Sauerborn
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Medizinrecht

02236 318 918 0


„Gemäßigt in der Art,
hart in der Sache“

6. Oktober 2012/von Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn
https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png 0 0 Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn2012-10-06 02:05:402018-05-18 23:44:23Sozialrecht

Kosten

Kosten

Was es kostet, wenn ich Ihnen helfen soll

Wenn Sie sich für eine anwaltliche Beratung und Vertretung entscheiden, möchten Sie natürlich auch wissen, was an Kosten auf Sie zukommt. Hierfür ist es im Einzelfall erforderlich, dass ich mir ein Bild von Ihrem Rechtsfall mache, damit ich Art, Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit einschätzen kann. Seien Sie versichert: wenn es aus meiner Sicht keinen Sinn macht, einen Rechtsstreit zu führen, dann sage ich Ihnen das auch.

Folgende allgemeine Grundsätze der Vergütung in meinen Rechtsgebieten lassen sich festhalten:


Erstberatung

Im Gegensatz zu früher gibt es seit dem 1.7.2006 keine gesetzliche Grundlage mehr hinsichtlich Gegenstandswert und Gebührentatbestand für eine Erstberatung.

Es ist daher in diesem Bereich eine Vergütungsvereinbarung zwischen dem Anwalt und dem Mandanten zu treffen, um dem Mandanten Sicherheit wegen der Höhe der Vergütung zu geben.

Erstberatungen werden in der Regel pauschal abgerechnet und betragen für Verbraucher

120,00 € – 190,00 €

netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Arbeitsrecht

Im arbeitsrechtlichen Verfahren trägt jede Partei bis zum Abschluss der ersten Instanz (vor dem Arbeitsgericht) ihre Kosten selbst, und zwar unabhängig davon, ob sie gewinnt oder verliert. Das ist eine Besonderheit des arbeitsgerichtlichen Verfahrens, § 12 a ArbGG – Arbeitsgerichtsgesetz. In der Berufung vor dem Landesarbeitgericht und vor den Bundesarbeitgericht in der Revision findet dagegen eine Kostenerstattung statt, so dass die unterliegende Partei die Gesamtkosten der Instanz trägt.

Streitet man sich um den Bestand des Arbeitsverhältnisses, etwa im Rahmen einer Kündigungsschutz- oder Statusklage, dann beträgt der Regelstreitwert 3/12 Bruttojahresgehalt, d.h. ein Vierteljahresbezug. Ausgehend von diesem Streitwert berechnen sich auf der Grundlage des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) die anwaltlichen Gebühren.

Für den Bereich des Arbeitsrechts ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung dringend – rechtzeitig – zu empfehlen, zum einen, da keine Kostenerstattung stattfindet, zum anderen wegen der Höhe des Anwaltshonorars.

In der Regel werden Arbeitsrechtssachen nach dem RVG abgerechnet.

Sozialrecht

Im Bereich des Sozialrechts ist meine Kanzlei vor allem in Angelegenheiten wegen Erwerbsminderungsrente, Schwerbehinderung und Berufskrankheit, Arbeits- und Wegeunfall tätig.

Gerichtskosten fallen in diesen Verfahren vor dem Sozialgericht nicht an, auch das Widerspruchsverfahren ist verfahrenskostenfrei.

Die Anwaltsvergütung im Sozialrecht richtet sich grundsätzlich nach dem RVG. Allerdings reichen die im RVG vorgesehenen Mindesthonorare in der Regel nicht aus, um kostendeckend zu arbeiten, so dass ich in Anbetracht des teilweise erheblichen Aufwands und der erforderlichen medizinischen Spezialkenntnisse (deshalb: „medizinisches Sozialrecht“) mit Mandanten die Höhe der Vergütung individuell vereinbare und eine Vergütungsvereinbarung abschließe. Insoweit bieten sich Pauschalen oder aber Stundensätze an.

Waren das Widerspruchs- und/oder das Klageverfahren erfolgreich, werden die gesetzlichen Anwaltskosten von der Behörde ganz oder zum Teil erstattet (= Kostenerstattung).

Vertretung gegenüber Versicherungen, Behörden, Gerichten etc. werden idR mit einem pauschalen Zusatzhonorar zusätzlich zu den gesetzlichen Gebühren abgerechnet. Die Höhe der Zusatzpauschale richtet sich u.a. nach Schwierigkeit, Umfang und Bedeutung der Angelegenheit. Die Abrechnung erfolgt mindestens in Höhe der gesetzlichen Gebühren.

Zivilrecht

In Verfahren vor den den Zivilgerichten fallen Gerichts- und Anwaltskosten an, deren Höhe sich regelmäßig nach der Höhe des Streitwertes berechnen. Streitwert ist der Geldbetrag, den Sie vom Gegner (oder der Gegner von Ihnen) haben möchte. Anhand von Vergütungstabellen wird ermittelt, in welcher Höhe Kosten anfallen. Ich informiere Sie gerne vorab über die in Ihrem Fall entstehenden Kosten.

Rechtsschutzversicherung

In der Regel übernehmen Rechtsschutzversicherer die Kosten eines Rechtsstreits auf Basis der gesetzlichen Gebühren (also des RVG), jedenfalls dann, wenn der Rechtsstreit von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt ist und der Versicherungsvertrag rechtzeitig, d.h. in der Regel drei Monate vor Eintritt des Schadensfalls, abgeschlossen wurde.

Im Sozialrecht beachten Sie bitte, dass in aller Regel das vorgerichtliche Verfahren (Widerspruchsverfahren) nicht mitversichert ist, sondern die Versicherung erst ab dem Klageverfahren die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG zahlt („Sozialgerichtsrechtsschutz“); eine ggf. darüber hinaus gehende Vergütung ist von Ihnen selbst zu tragen.  Manche Rechtsschutzversicherer übernehmen aus Kulanz die Kosten einer Beratung über die Erfolgsaussichten eines Widerspruchsverfahrens. Bitte erkundigen Sie sich selbst bei Ihrem Versicherer.

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Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn, Fachanwalt für Arbeitsrecht+Medizinrecht, Köln - WesselingRA Jürgen Sauerborn
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Medizinrecht

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3. Oktober 2012/von Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn
https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png 0 0 Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn2012-10-03 08:46:382015-10-31 07:38:53Kosten

Lexikon A-Z

Lexikon

von A – Z

Arbeitsrecht / Sozialrecht


A
  • Abberufung
  • Abfindung
  • Abfindung und Arbeitslosengeld
  • Abmahnung
  • Abschlagszahlung
  • Abwicklungsvertrag
  • Änderungskündigung
  • AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen im Arbeitsrecht)
  • Altersrente für langjährig Versicherte (Rente)
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen (Rente)
  • Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit (Rente)
  • Anerkennung rentenrechtlicher Zeiten (Rente)
  • Anerkennung Schwerbehinderung (Behinderung)
  • Annahmeverzug
  • Antragstellung Sozialrecht (Rente, BG, Schwerbehinderung usw.)
  • Anwartschaftszeit
  • Arbeitgeberhaftung
  • Arbeitnehmer
  • Arbeitnehmerähnliche Selbstständige
  • Arbeitnehmererfindung
  • Arbeitnehmerhaftung
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Arbeitsbescheinigung
  • Arbeitsentgelt
  • Arbeitsgerichtsprozess
  • Arbeitslosengeld (Voraussetzungen, Dauer, Höhe)
  • Arbeitslosenversicherung
  • Arbeitslosmeldung
  • Arbeitsnachweis
  • Arbeitspapiere
  • Arbeitspflicht
  • Arbeitsschutz
  • Arbeitsunfähigkeit (ALG)
  • Arbeitsunfähigkeit (Krankheit)
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (“gelber Schein”)
  • Arbeitsunfall
  • Arbeitsverhinderung
  • Arbeitsvermittlung
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitszeit
  • Aufhebungsvertrag
  • Ausbildungsverhältnis
  • Ausgleichsquittung
  • Auskunftspflicht
  • Auslandsrente (Rente)
  • Ausschlussfrist
  • Auswahlrichtlinien
  • Auslandsarbeit (Rechtswahl)
B
  • Befangenheitsantrag Sachverständigengutachten
  • Befristung
  • Behandlungsfehler, ärztlicher
  • Behinderung / Behinderte
  • Beitragsforderungen (Rente)
  • Beitragsforderungen (ALG)
  • Bereitschaftsdienst
  • Berufskrankheit
  • Berufsunfähigkeitsrente (Rente)
  • Beschäftigungsanspruch
  • Beschäftigungsverbot
  • Beschwerderecht
  • Betrieb
  • Betriebliche Übung
  • Betriebsänderung
  • Betriebsarzt
  • betriebsbedingte Kündigung
  • Betriebsgeheimnis – Verschwiegenheitsverpflichtung – Geheimhaltungsvereinbarung
  • Betriebsordnung
  • Betriebsrat
  • Betriebsratsanhörung
  • Betriebsübergang
  • Betriebsurlaub
  • Betriebsvereinbarung
  • Bewerbung
  • Bewerbungskosten
  • Bildungsgutschein
  • Blindengeld
  • Blindenhilfe
C, D
  • Chefarztvertrag
  • Clearingstelle (Statusfeststellungsverfahren) (Rente)
  • Dienstreise
  • Dienstwagen
  • Direktionsrecht
  • Diskriminierung und AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)
E
  • Eingliederungshilfe für wesentlich behinderte Menschen
  • Eingliederungszuschuss / Eingliederungszuschüsse (ALG)
  • Eingruppierung
  • Einigungsstelle
  • Einsatzwechseltätigkeit
  • Elternzeit
  • Entgeltfortzahlung
  • Entgeltverzicht / Lohnverzicht
  • ergänzende Hilfe zur Pflege (Behinderte)
  • Erwerbsminderungsrente – Übersicht
  • Erwerbsminderungsrente, volle
  • Erwerbsminderungsrente, teilweise
  • Erwerbsobliegenheit (Elternunterhalt)
F
  • Fahrtkosten
  • Fahrtkosten (ALG)
  • Faktisches Arbeitsverhältnis
  • Falsche Rentenauskunft (Rente)
  • Freie Mitarbeit
  • Freistellung
  • Fürsorgepflicht
  • Fragerecht des Arbeitgebers
  • Fremdrentenrecht (Rente)
  • Fristen und Verjährung Arzthaftungsrecht
  • Frühförderung und Hilfen für Familien mit behinderten Kindern
  • Frühverrentung / vorzeitige Inanspruchnahme  (Rente)
G
  • Geburtsschaden
  • Geringfügige Beschäftigung (ALG)
  • Geschäftsführer GmbH
  • Gleichbehandlung
  • Grad der Behinderung (GdB), Feststellungsverfahren
  • Gratifikation – 13. Gehalt – Weihnachtsgeld – Sonderzahlung
  • Gründungszuschuss (ALG)
  • Günstigkeitsprinzip
H
  • Haftung des Arbeitnehmers
  • Haftung Dritter: Die Haftung von Arbeitgebern, Unternehmern und Kollegen (Unfallversicherung)
  • Handelsvertreter
  • Headhunter
  • Heilpädagogische Leistungen (Behinderte)
  • Heilungsbewährung (nach Krebserkrankungen) (Behinderte)
  • Hilfsmittel (Behinderte)
  • Hinterbliebenenrente (Rente)
  • Hinzuverdienst (Rente)
I, J
  • Insolvenz des Arbeitgebers
  • Interessenausgleich
  • Insolvenzgeld
K
  • Kinderbetreuungskosten (ALG)
  • Kindererziehungszeiten (Rente)
  • Kinderzuschlag (ALG)
  • Kirchenarbeitsrecht
  • Klageverfahren Sozialrecht
  • Kleinbetrieb
  • Krankengeld
  • Krankenbehandlung (Behinderte)
  • “Kranken-ALG”
  • Krankengeldzuschuss
  • Kündigung
  • Kündigungsarten
  • Kündigung – außerordentliche/fristlose Kündigung
  • Kündigung – betriebsbedingte Kündigung
  • Kündigung – krankheitsbedingte/personenbedingte Kündigung
  • Kündigung – verhaltensbedingte Kündigung
  • Kündigung vor Antritt des Arbeitsverhältnisses
  • Kündigungsfristen
  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzgesetz
  • Kündigungsschutz, besonderer (Behinderte)
  • Kündigungsschutzklage
  • Kündigung von “Low-Performern” / Minderleistung
  • Kurbewilligung (Rente)
  • Kurzarbeitergeld
L
  • Lehrgangskosten (ALG)
  • Leiharbeitnehmer
  • Leistungen zum Lebensunterhalt (Behinderte)
  • Leistungen zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohngemeinschaften (Behinderte)
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Behinderte)
  • Leistungsbeurteilung
  • Leistungsverweigerungsrecht
  • Leitender Angestellter
  • Lohn und Gehalt
M
  • Massenentlassung
  • MDK – Medizinischer Dienst der Krankenkassen
  • Meinungsfreiheit
  • Meldeversäumnis (ALG)
  • Merkzeichen G, aG, B, H, RF, Bl, Gl (Behinderte)
  • Minderung der Leistungsfähigkeit (ALG)
  • Minijob
  • Mitbestimmung des Betriebsrats
  • Mitbestimmung des Betriebsrates bei Einzelmaßnahmen
  • Mobbing
  • Mutterschutz
N
  • Nachtarbeit
  • Nachteilsausgleich für Schwerbehinderte
  • Nebeneinkommen, Anrechnung von (ALG)
  • Nebentätigkeit
  • Neufeststellungsantrag (Behinderung)
  • Nichtraucherschutz
O, P, Q
  • Pausenzeiten
  • Persönlichkeitsrecht
  • Personalakte
  • personenbedingte Kündigung
  • Praktikant
  • Private Internetnutzung
  • Probearbeitsverhältnis
  • Prokurist
  • Provision
  • Pflegezeit
  • Personalrat – Mitbestimmung
  • Parkausweis für Schwerbehinderte
  • Persönliches Budget / trägerübergreifendes Budget
R
  • Rechte Schwerbehinderter
  • Regelaltersrente (Rente wegen Alters)
  • Rehabilitation (medizinische oder berufliche) (Rente)
  • Rehabilitationsleistungen (Behinderte)
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  • Rentenhöhe (Rente)
  • Rückforderung von Zuschüssen zur Krankenversicherung (Rente)
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Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn, Fachanwalt für Arbeitsrecht+Medizinrecht, Köln - WesselingRA Jürgen Sauerborn
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02236 318 918 0

2. Oktober 2012/von Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn
https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png 0 0 Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn2012-10-02 21:47:512016-04-10 08:59:18Lexikon A-Z

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Sauerborn-Rechtsanwalt – Auswärtiger Sprechtag Daun / Vulkaneifel

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Hier Sprechtage für die Rechtsgebiete Arbeitsrecht / Kündigungsschutzklage, Medizinrecht/Patientenrecht, „Medizinisches Sozialrecht“: Erwerbsminderungsrente, Schwerbehinderung (GdB), Berufskrankheit, Arbeitsunfall, Wegeunfall, BG

21. Juli 2012/von Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn
https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png 0 0 Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn2012-07-21 09:59:012021-05-02 14:17:20Büro Daun

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Sauerborn-Rechtsanwalt – Kanzleisitz Wesseling

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21. Juli 2012/von Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn
https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png 0 0 Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn2012-07-21 09:58:172021-05-02 14:18:27Büro Wesseling
Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn

Kanzlei für Arbeit, Gesundheit & Soziales

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Jürgen Sauerborn

Arbeitsrecht & Kündigung


Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und vertrete ich Arbeitnehmer, Führungskräfte und Betriebsräte in allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis. Schwerpunkt sind hierbei Kündigungsschutzklagen und Abfindungen, Arbeitsverträge, Abmahnung, Mobbing und Diskriminierung, Arbeitszeit und Überstunden.

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Medizinrecht & Arzthaftungsrecht


Als Fachanwalt für Medizinrecht berate und vertrete ich Patientinnen und Patienten in allen Fragen rund um Ärztepfusch und Behandlungsfehler. Schwerpunkt sind hierbei Kompensationsmöglichkeiten durch Schadensersatz und Schmerzensgeld.

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Medizinisches Sozialrecht


Schwerpunkt meiner sozialrechtlichen Tätigkeit sind Verfahren wegen Anerkennung einer Schwerbehinderung (GdB), einer Erwerbsminderungsrente sowie das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung (BG) (z.B. Berufskrankheit, Arbeitsunfall,
Wegeunfall). Sie erhalten ebenso kompetente Beratung zur Kranken- und Pflegeversicherung und zum Arbeitslosengeld. 
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Anwalt & Team



Als Mandant weiß man gerne, mit wem man es zu tun hat. Kein Problem – wir stellen uns vor: → Anwalt und → Team der Kanzlei

Vorträge und Seminare



Ich behalte mein Wissen nicht für mich und bin regelmäßig Referent bei diversen Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Meine nächsten Vorträge finden Sie → hier

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Klar, die Inanspruchnahme eines Anwalts kostet Geld. Guter Rat muss aber nicht teuer sein. Ich erläutere Ihnen die Grundlagen meiner Vergütung → hier

Blog „Aktuelles“



Bleiben Sie in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts auf dem Laufenden. Profitieren Sie von zahllosenkostenlosen Beiträgen. Wo? In meinem Blog → hier

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Bundesweite Vertretungsbereitschaft

Die Kanzlei für Arbeit, Gesundheit & Soziales ist bundesweit vertretungsbereit.


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Gerichtstermine nehme ich bundesweit grundsätzlich persönlich wahr. Auf Wunsch begleite ich Sie auch zum Gutachter.

Mandanten kommen etwa aus:

Aachen, Adenau, Alfter, Bad Münstereifel, Bad Neuenahr/Ahrweiler, Bad Rothenfelde, Baden Baden, Bedburg, Bergheim, Bergisch Gladbach, Berlin, Bielefeld, Bonn, Borken/Westfalen, Bornheim, Brühl, Castrop Rauxel, Daun, Detmold, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Elsdorf, Erftkreis, Erftstadt, Euskirchen, Frankfurt am Main, Frechen, Gerolstein, Gifhorn, Hamburg, Hamm, Hamminkeln, Hanau, Hannover, Hennef, Horb am Neckar, Hückelhoven, Hürtgenwald, Hürth, Jena, Jülich, Kassel, Kerpen, Kleinmachnow, Koblenz, Köln, Lengerich, Leverkusen, Limburg a.d. Lahn, Lohmar, Mainz, Mayen, Meckenheim, Mönchengladbach, Monschau/Eifel, Neuss, Neuwied, Nörvenich, Odenthal, Offenbach, Paderborn, Radolfzell, Remscheid, Rheda-Wiedenbrück, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Rohrbach, Rösrath, Ruhrgebiet, Sankt Augustin, Schleiden, Sechtem, Siegburg, Sinzig, Stuttgart, Swisttal, Telgte, Trier, Troisdorf, Ulmen, Vettweiß, Vorgebirge, Wachtberg, Walberberg, Weilerswist, Wesseling, Wiesbaden, Windeck, Würselen, Zülpich, Zwickau

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SAUERBORN-Aktuell

Aktuelle Beiträge aus dem Arbeits- , Medizin- und Sozialrecht rund um Rechtsprechung, Veröffentlichungen sowie Kanzlei-Meldungen. Wenn Sie keine Nachrichten mehr verpassen möchten, abonnieren Sie hier unseren kostenlosen Newsletter.

Petra Hagenhoff
30. April 2021

Verabschiedung von Frau Hagenhoff

Sie sind die „guten Geister“ der Kanzlei, die Mitarbeiterinnen…

Rechtsanwalt Jürgen SauerbornRechtsanwalt Jürgen Sauerborn
6. Juli 2020

Online-Vortrag „Anerkennung einer Schwerbehinderung – GdB leicht gemacht“

Schwerbehinderung - Rechtsanwalt Sauerborn hilft
3. März 2018

Familiäres Mittelmeerfieber und GdB

Ratgeber Anerkennung einer Schwerbehinderung - GdB leicht gemacht
21. Februar 2018

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Merkzeichen aG
5. März 2017

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Podcast-Arbeitsrecht.de

Mit dem Podcast-Arbeitsrecht informieren mein Co-Host, Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder und ich, unterhaltsam, kurzweilig und in leicht verständlicher Sprache über Wichtiges und Neues aus dem Arbeitsrecht und dem angrenzenden Sozialrecht.

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