Die Anerkennung einer Schwerbehinderung richtet sich nach dem Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigungen, die vorliegen. Häufig wird der Fehler gemacht, der Versorgungsverwaltung nur Diagnosen der Krankheiten mitzuteilen. Beleuchtet wird Schritt für Schritt der Ablauf des Schwerbehindertenverfahrens und was von der Antragstellung bis in das sozialgerichtliche Verfahren zu beachten ist.
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Gemeinsam mit anderen Eltern in verantwortlichen Positionen aus unterschiedlichen Berufssparten hat Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn einen Nachmittag lang mit Neuntklässlern des Wesselinger Käthe-Kollwitz-Gymnasiums ein Bewerbungstraining durchgeführt. Näheres im Artikel aus dem Werbekurier.
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Die Anerkennung einer Schwerbehinderung richtet sich nach dem Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigungen, die vorliegen. Häufig wird der Fehler gemacht, der Versorgungsverwaltung nur Diagnosen der Krankheiten mitzuteilen. Beleuchtet wird Schritt für Schritt der Ablauf des Schwerbehindertenverfahrens und was von der Antragstellung bis in das sozialgerichtliche Verfahren zu beachten ist.
Jürgen Sauerborn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
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Fax: 02236 / 318 918 9
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