Kann jemand am Arbeitsmarkt nur noch weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten, so hat er einen Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente. Dies gilt unabhängig davon, ob jemand Arbeitnehmer oder Selbstständiger ist!
Einen Anspruch auf die volle Rente wegen Erwerbsminderung haben auch Schwerbehinderte und Menschen, die in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen oder ähnlichen Einrichtungen tätig sind.
Als voll erwerbsgemindert gilt schließlich, wer zwar noch drei bis sechs Stunden in Teilzeit arbeiten könnte, aber arbeitslos ist.
Achtung! Wer neben einer vollen Erwerbsminderungsrente trotzdem mehr als 400,- € im Monat hinzuverdient, muss Renteneinbußen hinnehmen!
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