Die Anerkennung einer Schwerbehinderung richtet sich nach dem Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigungen, die vorliegen. Häufig wird der Fehler gemacht, der Versorgungsverwaltung nur Diagnosen der Krankheiten mitzuteilen. Beleuchtet wird Schritt für Schritt der Ablauf des Schwerbehindertenverfahrens und was von der Antragstellung bis in das sozialgerichtliche Verfahren zu beachten ist.
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Die in der Praxis bewährten Vorträge von Sauerborn-Rechtsanwalt zum Thema „Anerkennung einer Schwerbehinderung“ und „Anerkennung einer Erwerbsminderungsrente“ werden im Herbstsemester 2012 nun auch an der Volhshochschule Wittlich-Land angeboten. Näheres unter Vorträge.
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Jürgen Sauerborn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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