ABGESAGT: Kerpen-Horrem: Anerkennung einer Schwerbehinderung
Diese Veranstaltung muss leider wegen fiebrigen Infekts abgesagt werden. Bitte nutzen Sie ggf. die Veranstaltung in Bergheim im April 2014. Vielen Dank! Ihr J. Sauerborn Rechtsanwalt
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Die Anerkennung einer Schwerbehinderung richtet sich nach dem Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigungen, die vorliegen. Häufig wird der Fehler gemacht, der Versorgungsverwaltung nur Diagnosen der Krankheiten mitzuteilen. Beleuchtet wird Schritt für Schritt der Ablauf des Schwerbehindertenverfahrens und was von der Antragstellung bis in das sozialgerichtliche Verfahren zu beachten ist.
Die Anerkennung einer Schwerbehinderung richtet sich nach dem Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigungen, die vorliegen. Häufig wird der Fehler gemacht, der Versorgungsverwaltung nur Diagnosen der Krankheiten mitzuteilen. Beleuchtet wird Schritt für Schritt der Ablauf des Schwerbehindertenverfahrens und was von der Antragstellung bis in das sozialgerichtliche Verfahren zu beachten ist.
Die Anerkennung einer Schwerbehinderung richtet sich nach dem Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigungen, die vorliegen. Häufig wird der Fehler gemacht, der Versorgungsverwaltung nur Diagnosen der Krankheiten mitzuteilen. Beleuchtet wird Schritt für Schritt der Ablauf des Schwerbehindertenverfahrens und was von der Antragstellung bis in das sozialgerichtliche Verfahren zu beachten ist.
Die Anerkennung einer Schwerbehinderung richtet sich nach dem Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigungen, die vorliegen. Häufig wird der Fehler gemacht, der Versorgungsverwaltung nur Diagnosen der Krankheiten mitzuteilen. Beleuchtet wird Schritt für Schritt der Ablauf des Schwerbehindertenverfahrens und was von der Antragstellung bis in das sozialgerichtliche Verfahren zu beachten ist.
Die Anerkennung einer Schwerbehinderung richtet sich nach dem Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigungen, die vorliegen. Häufig wird der Fehler gemacht, der Versorgungsverwaltung nur Diagnosen der Krankheiten mitzuteilen. Beleuchtet wird Schritt für Schritt der Ablauf des Schwerbehindertenverfahrens und was von der Antragstellung bis in das sozialgerichtliche Verfahren zu beachten ist.
Die Anerkennung einer Schwerbehinderung richtet sich nach dem Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigungen, die vorliegen. Häufig wird der Fehler gemacht, der Versorgungsverwaltung nur Diagnosen der Krankheiten mitzuteilen. Beleuchtet wird Schritt für Schritt der Ablauf des Schwerbehindertenverfahrens und was von der Antragstellung bis in das sozialgerichtliche Verfahren zu beachten ist.
Die Anerkennung einer Schwerbehinderung richtet sich nach dem Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigungen, die vorliegen. Häufig wird der Fehler gemacht, der Versorgungsverwaltung nur Diagnosen der Krankheiten mitzuteilen. Beleuchtet wird Schritt für Schritt der Ablauf des Schwerbehindertenverfahrens und was von der Antragstellung bis in das sozialgerichtliche Verfahren zu beachten ist.
Die Anerkennung einer Schwerbehinderung richtet sich nach dem Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigungen, die vorliegen. Häufig wird der Fehler gemacht, der Versorgungsverwaltung nur Diagnosen der Krankheiten mitzuteilen. Der Dozent stellt den Ablauf des Schwerbehindertenverfahrens Schritt für Schritt vor und erläutert, was von der Antragstellung bis in das sozialgerichtliche Verfahren zu beachten ist. Hinweis: Bei gebührenfreien Vorträgen bittet […]
Die Anerkennung einer Schwerbehinderung richtet sich nach dem Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigungen, die vorliegen. Häufig wird der Fehler gemacht, der Versorgungsverwaltung nur Diagnosen der Krankheiten mitzuteilen. Beleuchtet wird Schritt für Schritt der Ablauf des Schwerbehindertenverfahrens und was von der Antragstellung bis in das sozialgerichtliche Verfahren zu beachten ist.