Eine Fahrradtour mit ein paar Kollegen steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Der Sachverhalt
Im Juni 2001 unternahmen neun Lehrerinnen und Lehrer eines Fördervereins einer Schule eine längere Fahrradtour. Bei einem Sturz verletzte sich eine Pädagogin aus dem am Handgelenk. Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Entschädigung ab. Der Unfall sei nicht bei einer versicherten Tätigkeit geschehen. Weiterlesen