Viele Menschen haben von Geburt an oder im fortgeschrittenen Alter Probleme mit dem Gehörsinn und sind daher auf Hörgeräte angewiesen. Dabei gibt es ganz unterschiedliche Modelle wie z.B. analoge oder digitale Hörgeräte, wobei letztere zwar teuer sind, aber auch als funktionstüchtiger gelten.
Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 17.12.2009 (Az.: B 3 KR 20/08 R) müssen die Krankenkassen die vollen Kosten eines qualitativ hochwertigen – auch digitalen (!) – Hörgerätes übernehmen und können sich nicht auf die Zahlung eines anteiligen Festbetrages beschränken. Dies hat das Gericht im Fall eines „nahezu ertaubten“ Krankenversicherten entschieden, dessen Versicherung von den für ein digitales Hörgerät entstehenden Kosten in Höhe von 4.060,31 € nur 987,31 € übernehmen wollte. Weiterlesen