Schlagwortarchiv für: GdB bei Krebs

Glücklich ist, wer eine Krebserkrankung – soweit erkennbar – überstanden hat. Oder vielleicht doch nicht immer? Es gibt durchaus Menschen, die in dieser Diagnose einen „Nachteil“ sehen, nämlich durch Verlust ihres bisherigen individuellen Grades der Behinderung (GdB). Bei diesem handelt es sich schließlich nicht um einen statischen Wert. Sollte eine wesentliche Änderung des Gesundheitszustandes eintreten, kann der individuelle GdB vielmehr nach oben, aber auch nach unten korrigiert werden.

So im Falle eines 1936 geborenen Klägers, bei dem 2002 Prostatakrebs festgestellt und behandelt worden war. Im Oktober desselben Jahres anerkannte die zuständige Behörde bei dem Kläger einen GdB von 50, der neben dem „operierten Prostataleiden im Stadium der Heilungsbewährung“ auch Bluthochdruck mit einem Einzel-GdB von 10 berücksichtigte. Nach positivem Verlauf dieser Heilungsbewährungsphase wurde 2007 von Amts wegen überprüft, inwiefern die Teilhabe am täglichen Leben noch beeinträchtigt sei. Der versorgungsärztliche Dienst kam dabei zu dem Ergebnis, dass dem Kläger nur noch ein Gesamt-GdB von 20 zustehe, und zwar wegen Bluthochdrucks und „operiertem Prostataleiden, Harninkontinenz und erektiler Dysfunktion“. Daraufhin erließ die zuständige Behörde einen Neufeststellungsbescheid, der den GdB zum 01.06.2008 von 50 auf 20 herabsetzte. Gegen diesen ging der Kläger im Wege der Anfechtungsklage vor, die er u.a. damit begründete, dass die Gefahr eines (neuen) Tumors gegenüber 2002 keineswegs verringert sei. Weiterlesen