Viele Arbeitnehmer genießen zwar den Vorteil, einen Dienstwagen gestellt zu bekommen und diesen auch privat nutzen dürfen, aber aus dieser vermeintlichen Begünstigung kann sich schnell auch so manches rechtliche oder tatsächliche Problem ergeben. Das beginnt u.U. damit, dass das Wagenmodell schlicht „unpraktisch“ ist und führt z.B. über verschiedenste Abrechnungsprobleme zu der Frage, was mit dem Fahrzeug geschieht, wenn der Arbeitnehmer krank wird.
Mit dieser letzten Frage beschäftigt sich ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 (Az.: 9 AZR 631/09). Weiterlesen