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Schlagwortarchiv für: Erwerbsminderungsrente

www.rentenpaket.de

Rentenversicherung, Sozialrecht

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine eigene Internetseite zu dem Rentenpaket – Rente mit 63, Mütterrente, Erwerbsminderungsrente – erstellt. Unter www.rentenpaket.de finden Sie die Fakten zur Rentenreform zum 1.7.2014. Für weitere Fragen stehen wir – wie gewohnt – gerne zur Verfügung.

6. Juni 2014/von Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn
https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png 0 0 Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn2014-06-06 07:41:322020-04-19 05:38:19Infos zum Rentenpaket – Rente mit 63, Mütterrente, Erwerbsminderungsrente

Urlaubsanspruch verfällt bei Krankheit über einen längeren Zeitraum innerhalb von 15 Monaten bei ruhenden Arbeitsverhältnissen

Arbeitsrecht, Erwerbsminderungsrente, Sozialrecht, Urlaub

Nach § 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Dies gilt auch dann, wenn er im gesamten Urlaubsjahr arbeitsunfähig krank war oder wenn er eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung bezogen hat und eine tarifliche Regelung bestimmt, dass das Arbeitsverhältnis während des Bezugs dieser Rente auf Zeit ruht. Bei langjährig arbeitsunfähigen Arbeitnehmern ist § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG, wonach im Fall der Übertragung der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden muss, unionsrechtskonform so auszulegen, dass der Urlaubsanspruch 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfällt. Der EuGH hat in der KHS-Entscheidung vom 22. November 2011 seine Rechtsprechung bezüglich des zeitlich unbegrenzten Ansammelns von Urlaubsansprüchen arbeitsunfähiger Arbeitnehmer geändert und den Verfall des Urlaubs 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres nicht beanstandet. Weiterlesen

11. September 2012/von Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn
https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png 0 0 Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn2012-09-11 13:28:492012-09-18 13:32:26Urlaubsanspruch verfällt bei Krankheit über einen längeren Zeitraum innerhalb von 15 Monaten bei ruhenden Arbeitsverhältnissen

Vorträge nun auch in Wittlich

Vorträge

logo_vhs_wittlichDie in der Praxis bewährten Vorträge von Sauerborn-Rechtsanwalt zum Thema „Anerkennung einer Schwerbehinderung“ und „Anerkennung einer Erwerbsminderungsrente“ werden im Herbstsemester 2012 nun auch an der Volhshochschule Wittlich-Land angeboten. Näheres unter Vorträge.

22. Juni 2012/von Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn
https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png 0 0 Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn2012-06-22 23:25:052012-09-09 20:22:32Vorträge nun auch in Wittlich

Erwerbsminderung: Keine Sozialplanabfindung bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente?

Arbeitsrecht, Erwerbsminderungsrente, Sozialplan, Sozialrecht

Einen Abfindungsanspruch kann ein Arbeitnehmer auf unterschiedlichste Art und Weise erwerben, z.B. durch vertragliche Vereinbarung oder Gesetz (s. § 1a KSchG). Wurde ihm wegen einer (geplanten) Betriebsänderung rechtswirksam gekündigt, kann ein Abfindungsanspruch aber auch aus einem Sozialplan folgen.

Sozialpläne begründen Leistungsansprüche der Arbeitnehmer

Durch einen Sozialplan (§§ 111 ff. Betriebsverfassungsgesetz, kurz: BetrVG) sollen die wirtschaftlichen Nachteile einer Betriebsänderung zugunsten der von ihr betroffenen Arbeitnehmer zumindest gemildert oder gar völlig kompensiert werden (vgl. § 112 BetrVG). Zu diesem Zweck können dort z.B. Abfindungsansprüche ausgewiesen werden.

Dem Sozialplan, der gemeinsam mit dem Betriebsrat aufgestellt wird, kommt dieselbe Wirkung wie einer Betriebsvereinbarung zu (§ 112 I 3 BetrVG). Grundsätzlich haben die Arbeitnehmer nach den §§ 112 I 3, 77 IV BetrVG daher einen Anspruch auf die im Sozialplan vereinbarten Leistungen.

Erwerbsminderungsrente kann Abfindungsanspruch entfallen lassen

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 07.06.2011 (Az.: 1 AZR 34/10) kann ein Sozialplan aber vorsehen, dass ein Abfindungsanspruch solchen Arbeitnehmern vorbehalten wird, die arbeitsfähig sind und keine dauerhafte Erwerbsminderungsrente beziehen. Umgekehrt dürfen also Angestellte ausgeschlossen werden, die eine volle (ggf. befristete) Erwerbsminderungsrente beziehen, aktuell nicht beschäftigt werden und bei denen ein Wiedereintritt ihrer Arbeitsfähigkeit auch langfristig nicht prognostizierbar ist.

Was auf den ersten Blick wie eine unerhörte Benachteiligung erwerbsgeminderter Personen aussieht, rechtfertigt das BAG wie folgend: Die Sozialplanabfindung diene allein dem Zweck, wirtschaftliche Nachteile von Arbeitnehmern auszugleichen, die im Zuge einer Betriebsänderung ihren Arbeitsplatz und somit auch ihre Einnahmequelle verlieren. Wer aber bereits längere Zeit eine volle Erwerbsminderungsrente beziehe und auch künftig nicht wieder arbeitsfähig werde, erleide durch den Verlust seines Arbeitsplatzes keinen derartigen Nachteil, da ihm ja immer noch die Rentenleistungen verbleiben. Folglich komme es durch eine derartige Sozialplanvereinbarung nicht zu einer unmittelbaren Schlechterstellung erwerbsgeminderter Personen, denn sie würden nicht schlechter behandelt als andere in vergleichbarer Lage.

Wird ein Sozialplan aufgestellt, dürfen Arbeitgeber daher davon ausgehen, dass arbeitsunfähige Arbeitnehmer unter den genannten Voraussetzungen auch künftig keinen Lohn am Arbeitsmarkt erzielen werden, und dass ihnen deshalb kein Ausgleich für einen Lohnverlust in Form einer Sozialplanabfindung zu zahlen ist.

Der Ausgangsfall

Das Urteil betrifft den Sozialplan einer Arbeitgeberin (Beklagte), nach dem Arbeitnehmer dann keine Sozialplanabfindung erhalten, wenn sie gegenwärtig nicht arbeiten können, eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen und falls auch künftig nicht zu erwarten ist, dass sie wieder arbeitsfähig sein werden. Erfasst werden sollten Angestellte, die seit mehr als drei Jahren arbeitsunfähig sind und entsprechende Rentenleistungen erhalten oder denen eine volle Erwerbsminderungsrente für mehr als drei Jahre bewilligt wurde.

Diese Regelung betraf u.a. einen Arbeitnehmer (Kläger), der Ende 2001 einen Wegeunfall erlitten hatte und seitdem dauerhaft arbeitsunfähig ist. Er bezieht seit dem 01.04.2003 eine Erwerbsminderungsrente, die zunächst bis zum 30.06.2007 und dann bis zum 30.06.2009 befristet war. Inzwischen wird die Rente unbefristet geleistet.

Aus betriebsbedingten Gründen wurde dem Kläger zum 31.12.2008 gekündigt. Auf Grundlage des geschlossenen Sozialplanes machte er nun einen Abfindungsanspruch über 220.000,- € geltend. Allerdings ohne Erfolg, wie man sich nach den Ausführungen des BAG bereits denken kann.

Das BAG wiederholt, dass dem Kläger durch die betriebsbedingte Kündigung keine weiteren wirtschaftlichen Nachteile entstünden, sodass den Arbeitgeber auch keine Ausgleichspflicht treffe. Mangels unmittelbarer Benachteiligung behinderter Personen sei der im Sozialplan vereinbarte Leistungsausschluss zulässig und stehe dem geltend gemachten Abfindungsanspruch des Klägers somit entgegen.

26. Juni 2011/von Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn
https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png 0 0 Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn2011-06-26 21:08:322012-10-08 21:14:09Erwerbsminderung: Keine Sozialplanabfindung bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente?

Erwerbsminderungsrente: Rentenkürzung bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr durch Staffelung des Zugangsfaktors ist nicht verfassungswidrig

Erwerbsminderungsrente, Sozialrecht

Nach § 43 des Sechsten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB VI) hat einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, wer teilweise oder ganz erwerbsgemindert ist, während der letzten fünf Jahre wenigstens drei Jahre Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet und die allgemeine Wartezeit erfüllt hat.

Abhängigkeit der Rentenhöhe vom Zugangsfaktor

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente wird mithilfe der sog. Rentenformel ermittelt. Ein Bestandteil dieser Formel ist der sog. Zugangsfaktor, der mit den von dem Versicherten erworbenen Entgeltpunkten multipliziert wird.

Bis Ende 2000 betrug dieser Zugangsfaktor einheitlich 1,0. Seit dem 01.01.2001 wird er bei „vorzeitigem“ Rentenbeginn jedoch nach Maßgabe von § 77 II 1 Nr. 3 SGB VI in seiner jeweils geltenden Fassung gekürzt: Weiterlesen

23. März 2011/von Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn
https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png 0 0 Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn2011-03-23 18:51:032012-07-24 08:10:11Erwerbsminderungsrente: Rentenkürzung bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr durch Staffelung des Zugangsfaktors ist nicht verfassungswidrig

Bei „1 Euro-Job“ kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrente, Sozialrecht

Nach einem Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 17.12.2009 (Az.: S 26 (1) R 40/08) kann ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente entfallen, wenn der betroffene Antragsteller gleichzeitig eine „Arbeitsgelegenheit des Grundsicherungsträgers“ – kurz: „1 Euro-Job“ – ausübt.

Geklagt hatte ein 47jähriger Langzeitarbeitsloser (Kläger) aus Hagen, der bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen eine Rente wegen Erwerbsminderung eingefordert hatte. Er trug vor, an einer sozialen Phobie, Alkoholismus und einer depressiven Störung zu leiden, sodass er nicht arbeitsfähig sei. Gleichzeitig übte der Kläger jedoch einen „1 Euro-Job“ als Hausmeistergehilfe aus. Weiterlesen

30. Januar 2010/von Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn
https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png 0 0 Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn2010-01-30 13:12:442012-09-18 13:14:03Bei „1 Euro-Job“ kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente

Fibromyalgie begründet per se keinen Rentenanspruch wegen verringerter Erwerbsfähigkeit

Erwerbsminderungsrente, Sozialrecht

Immer mehr Menschen leiden unter der sog. Fibromyalgie (auch Fibrositissyndrom oder Tendomyopathie genannt), einer rheumatischen Erkrankung, die zu Schmerzen in Muskulatur, Knochen und Bindegewebe führt. Genauer gesagt treten diese Schmerzen an bestimmten Schmerzpunkten auf, den sog. tender points. Kennzeichnend ist dabei, dass ein pathologischer Befund auf internistischem, orthopädischem, psychiatrischem oder neurologischem Felde nicht eindeutig nachgewiesen werden kann.

Fraglich ist, ob Betroffene wegen ihrer Fibromyalgie einen Anspruch auf Rente wegen (teilweiser) Erwerbsunfähigkeit haben. Nach einem Urteil des bayerischen Landessozialgerichts vom 04.08.2005 (Az.: L 14 R 4241/02) ist diese Frage jedoch grundsätzlich zu verneinen. In dem zitierten Urteil wird vielmehr deutlich, dass das Gericht dem gesamten Phänomen der „Fibromyalgie“ eher zweifelnd, wenn nicht gar ablehnend gegenüber steht. Weiterlesen

30. Januar 2010/von Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn
https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png 0 0 Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn2010-01-30 13:09:172012-09-18 13:10:30Fibromyalgie begründet per se keinen Rentenanspruch wegen verringerter Erwerbsfähigkeit

Schlagwortarchiv für: Erwerbsminderungsrente

VHS Rhein-Erft

Wesseling: Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben bei Krankheit – Richtig in die Rente

Sozialrecht

Das Seminar erläutert die Bezugsgründe und Voraussetzungen, die Abgrenzung zu anderen Sozialleistungen, die medizinischen Fehlerquellen und die Möglichkeiten der Abhilfe durch Widerspruch und Klage aus anwaltlicher Sicht.

3. November 2014/von Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn
https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/09/Vhs-Logo-1.gif 85 175 Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn2014-11-03 19:30:002014-09-12 08:46:26Wesseling: Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben bei Krankheit – Richtig in die Rente

Mechernich: Vorzeitig aus der Arbeit in die Rente – Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit

Sozialrecht

ENTFÄLLT

Das Seminar erläutert die Bezugsgründe und Voraussetzungen, die Abgrenzung zu anderen Sozialleistungen, die medizinischen Fehlerquellen und die Möglichkeiten der Abhilfe durch Widerspruch und Klage aus anwaltlicher Sicht.

11. September 2014/von Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn
https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2013/12/logo-1.gif 124 607 Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn2014-09-11 19:00:002014-09-11 17:02:19Mechernich: Vorzeitig aus der Arbeit in die Rente – Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit
VHS Rhein-Erft

Wesseling: Vorzeitig aus der Arbeit in die Rente – Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit

Sozialrecht

Das Seminar erläutert die Bezugsgründe und Voraussetzungen, die Abgrenzung zu anderen Sozialleistungen, die medizinischen Fehlerquellen und die Möglichkeiten der Abhilfe durch Widerspruch und Klage aus anwaltlicher Sicht.

31. März 2014/von Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn
https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/09/Vhs-Logo-1.gif 85 175 Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn2014-03-31 19:30:002013-09-13 11:52:57Wesseling: Vorzeitig aus der Arbeit in die Rente – Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit

Schlagwortarchiv für: Erwerbsminderungsrente

Sozialrecht

Medizinisches Sozialrecht

Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht mit Bezug zu Krankheit / Gesundheit

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6. Oktober 2012/von Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn
https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png 0 0 Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn2012-10-06 02:05:402018-05-18 23:44:23Sozialrecht

Höhe des Rentenanspruchs Erwerbsminderungsrente

Ob und in welchem Umfang eine Erwerbsminderungsrente ausbezahlt wird, hängt von der verbleibenden Arbeitsfähigkeit ab, die am allgemeinen Arbeitsmarkt bemessen wird.

Arbeitsfähigkeit: Rentenanspruch:
< 3 Stunden pro Tag volle Erwerbsminderungsrente
3 – 6 Stunden pro Tag halbe Rente, bei Arbeitslosig-
keit volle Rente
≥ 6 Stunden pro Tag keine Erwerbsminderungsrente

Eine Ausnahme gilt für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden und Berufsschutz genießen. Diese haben einen Anspruch auf die hälftige Erwerbsminderungsrente, wenn sie in ihrem erlernten bzw. einem gleichwertigen Beruf weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten können. Dies gilt selbst dann, wenn sie in einem anderen Beruf länger als sechs Stunden täglich arbeiten könnten! Es sei denn, es ist zumutbar, einen vergleichbaren Beruf, ggf. nach einer Fortbildung bzw. Umschulung auszuüben; nimmt der Versicherungsträger die Zumutbarkeit solchen Tätigkeit an, dann entfällt der Rentenanspruch auch dann, wenn tatsächlich alle Stellen belegt sind, solange es nur überhaupt entsprechende Arbeitsplätze am Arbeitsmarkt gibt.

Die Rente wegen voller Erwerbsminderung liegt in den alten Bundesländern zwischen 460,- € (25 Versicherungsjahre, unterdurchschnittliches Einkommen) und 1.537,- € (45 Versicherungsjahre, überdurchschnittlicher Verdienst), in den neuen Bundesländern schwankt sie (entsprechend) zwischen 404,- und 1.351,- €.
Zusätzliches Einkommen neben der (teilweisen) Erwerbsminderungsrente reduziert den Rentenanspruch.
Beispiele: Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, bestimmte Sozialleistungen, Vorruhestandsgeld, Lohnfortzahlung sowie Bezüge aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Hinzuverdienstgrenze wird – mit Ausnahmen (z.B. nach Minijobs) – individuell ermittelt. Erst wenn sie pro Kalenderjahr dreimal bis zum doppelten Betrag überschritten wird, kommt es – im Regelfall – zu Kürzungen. Dabei ist zwischen verschiedenen Grenzen zu unterscheiden: Bei den unteren führt dreimaliges Überschreiten „nur“ zu Kürzungen, bei Überschreiten auch der höchsten Grenze entfallen die Rentenzahlungen hingegen vollständig! Der Rentenanspruch als solcher bleibt aber bestehen; wird die Grenze nicht länger überschritten, wird daher wieder eine (höhere) Rente ausgezahlt.

4. Oktober 2012/von Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn
https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png 0 0 Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn2012-10-04 23:53:132012-10-06 20:13:19Höhe des Rentenanspruchs Erwerbsminderungsrente

Volle Erwerbsminderungsrente

Kann jemand am Arbeitsmarkt nur noch weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten, so hat er einen Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente. Dies gilt unabhängig davon, ob jemand Arbeitnehmer oder Selbstständiger ist!
Einen Anspruch auf die volle Rente wegen Erwerbsminderung haben auch Schwerbehinderte und Menschen, die in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen oder ähnlichen Einrichtungen tätig sind.
Als voll erwerbsgemindert gilt schließlich, wer zwar noch drei bis sechs Stunden in Teilzeit arbeiten könnte, aber arbeitslos ist.
Achtung! Wer neben einer vollen Erwerbsminderungsrente trotzdem mehr als 400,- € im Monat hinzuverdient, muss Renteneinbußen hinnehmen!

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4. Oktober 2012/von Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn
https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png 0 0 Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn2012-10-04 23:52:002012-10-08 01:29:58Volle Erwerbsminderungsrente

Übersicht Erwerbsminderungsrente

Die Rente wegen verringerter Erwerbsfähigkeit kann nur unter den folgenden Bedingungen beansprucht werden (vgl. § 43 Abs. 1 und 2 SGB VI):

Die Regelaltersgrenze für Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung ist noch nicht erreicht. Wer eine Altersrente erhält, bekommt also nicht zusätzlich eine Erwerbsminderungsrente.

Infolge einer Krankheit bzw. Behinderung kann der Betroffene in keinem (!) Beruf länger als sechs Stunden pro Tag arbeiten. Um dies nachzuweisen, sind ärztliche Unterlagen einzureichen. Ferner kann der Rentenversicherungsträger die Einholung weiterer Gutachten anregen bzw. verlangen.

Der Betroffene muss die Wartezeit erfüllt haben. Hierzu muss er seit drei Jahren Mitglied der Rentenversicherung sein und in den letzten drei Jahren die Pflichtbeiträge für eine versicherte Tätigkeit entrichtet haben. Bei der Wartezeit werden neben Beitragszeiten auch Ersatzzeiten, Rentensplitting und der Erhalt eines Versorgungsausgleichs infolge einer Scheidung berücksichtigt.

Beispiele: Zeiten freiwilliger Versicherung; Erhalt eines Krankengeldes, eines Übergangsgeldes oder Arbeitslosengeldes (auch ALG II); Zuschlag aus 400,- €-Job; Zeiten für Kindererziehung oder häusliche Pflege sowie politische Verfolgung.

In bestimmten Fällen kann die Wartezeit auch schon vorzeitig erfüllt sein.

4. Oktober 2012/von Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn
https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png 0 0 Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn2012-10-04 23:51:082012-10-06 20:17:02Übersicht Erwerbsminderungsrente

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Bundesweite Vertretungsbereitschaft

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Gerichtstermine nehme ich bundesweit grundsätzlich persönlich wahr. Auf Wunsch begleite ich Sie auch zum Gutachter.

Mandanten kommen etwa aus:

Aachen, Adenau, Alfter, Bad Münstereifel, Bad Neuenahr/Ahrweiler, Bad Rothenfelde, Baden Baden, Bedburg, Bergheim, Bergisch Gladbach, Berlin, Bielefeld, Bonn, Borken/Westfalen, Bornheim, Brühl, Castrop Rauxel, Daun, Detmold, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Elsdorf, Erftkreis, Erftstadt, Euskirchen, Frankfurt am Main, Frechen, Gerolstein, Gifhorn, Hamburg, Hamm, Hamminkeln, Hanau, Hannover, Hennef, Horb am Neckar, Hückelhoven, Hürtgenwald, Hürth, Jena, Jülich, Kassel, Kerpen, Kleinmachnow, Koblenz, Köln, Lengerich, Leverkusen, Limburg a.d. Lahn, Lohmar, Mainz, Mayen, Meckenheim, Mönchengladbach, Monschau/Eifel, Neuss, Neuwied, Nörvenich, Odenthal, Offenbach, Paderborn, Radolfzell, Remscheid, Rheda-Wiedenbrück, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Rohrbach, Rösrath, Ruhrgebiet, Sankt Augustin, Schleiden, Sechtem, Siegburg, Sinzig, Stuttgart, Swisttal, Telgte, Trier, Troisdorf, Ulmen, Vettweiß, Vorgebirge, Wachtberg, Walberberg, Weilerswist, Wesseling, Wiesbaden, Windeck, Würselen, Zülpich, Zwickau

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Petra Hagenhoff
30. April 2021

Verabschiedung von Frau Hagenhoff

Sie sind die „guten Geister“ der Kanzlei, die Mitarbeiterinnen…

Rechtsanwalt Jürgen SauerbornRechtsanwalt Jürgen Sauerborn
6. Juli 2020

Online-Vortrag „Anerkennung einer Schwerbehinderung – GdB leicht gemacht“

Schwerbehinderung - Rechtsanwalt Sauerborn hilft
3. März 2018

Familiäres Mittelmeerfieber und GdB

Ratgeber Anerkennung einer Schwerbehinderung - GdB leicht gemacht
21. Februar 2018

Ratgeber „Anerkennung einer Schwerbehinderung – GdB leicht gemacht“ erschienen

Merkzeichen aG
5. März 2017

Voraussetzungen des Merkzeichen aG geändert

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Podcast-Arbeitsrecht.de

Mit dem Podcast-Arbeitsrecht informieren mein Co-Host, Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder und ich, unterhaltsam, kurzweilig und in leicht verständlicher Sprache über Wichtiges und Neues aus dem Arbeitsrecht und dem angrenzenden Sozialrecht.

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19. Juli 2012/von Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn
https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/PC276887-2.jpg 400 300 Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn https://www.sauerborn.de/wp-content/uploads/2012/03/logo1.png Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn2012-07-19 20:25:342022-08-06 10:19:01Kanzlei für Arbeit, Gesundheit & Soziales

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Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn, Fachanwalt für Arbeitsrecht+Medizinrecht, Köln - WesselingRA Jürgen Sauerborn
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02236 318 918 0

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  • Petra HagenhoffVerabschiedung von Frau Hagenhoff30. April 2021 - 01:39
  • Rechtsanwalt Jürgen SauerbornRechtsanwalt Jürgen SauerbornOnline-Vortrag „Anerkennung einer Schwerbehinderung – GdB leicht gemacht“6. Juli 2020 - 02:13
  • Schwerbehinderung - Rechtsanwalt Sauerborn hilftFamiliäres Mittelmeerfieber und GdB3. März 2018 - 12:49
  • Ratgeber Anerkennung einer Schwerbehinderung - GdB leicht gemachtRatgeber „Anerkennung einer Schwerbehinderung – GdB leicht gemacht“ erschienen21. Februar 2018 - 16:21
  • Merkzeichen aGVoraussetzungen des Merkzeichen aG geändert5. März 2017 - 16:28

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