Anwalt für Arbeitsrecht in Köln
Kanzlei Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln – Wesseling
Herzlich willkommen auf der Internetseite der Kanzlei Rechtsanwalt Sauerborn.
Kündigungsschutzklage
Wenn Sie eine Kündigung Ihres Arbeitgebers erhalten haben, müssen Sie schnell handeln, denn im Arbeitsrecht gelten häufig kurze Fristen! Die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht beträgt 3 Wochen nach Zugang der Kündigung. Möchten Sie vor Gericht gegen die Kündigung vorgehen, muss die Kündigungsschutzklage innerhalb dieser Frist eingereicht werden. Erheben Sie in dieser Zeit keine Klage, dann wird die Kündigung rechtskräftig, sei sie auch noch so fehlerhaft und ungültig. Und eine Kündigung kann aus diversen Gründen unwirksam sein, so dass sich die umgehende Kontaktaufnahme mit einem erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht dringend empfiehlt. Häufig relevante Fragestellungen sind:
- Unterliegt das Arbeitsverhältnis dem Kündigungsschutz des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG)? Das ist dann der Fall, wenn Sie mindestens 6 Monate bei Ihrem Arbeitgeber gearbeitet haben (Wartezeit, häufig, aber nicht zwingend deckungsgleich mit Probezeit) und in dem Betrieb mindestens 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind. Liegt danach Kündigungsschutz vor, so kann der Arbeitgeber nicht mehr “einfach so” kündigen, sondern muss sich auf Kündigungsgründe beziehen. So kann die Kündigung betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt sein. Bei der betriebsbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber eine Sozialauswahl durchzuführen.
Aber auch dann, wenn das Kündigunsschutzgesetz keine Anwendung findet, kann eine Kündigung unwirksam sein – lassen Sie sich beraten und wahren Sie Ihre Rechte. - Eine außerordentliche “fristlose” Kündigung kommt bei besonders schwerem Fehlverhalten des Arbeitnehmers in Betracht. In letzter Zeit häufen sich Kündigungen wegen vermeintlicher Unterschlagung, aber auch Beleidigungsfälle u.ä. kommen hier in Betracht. Das scharfe Schwert der fristlosen Kündigung wird von Arbeitgebern häufig zu Unrecht eingesetzt, um sich eines Mitarbeiters zu entledigen. Haben Sie eine solche Kündigung erhalten, so sollten Sie schnellst möglich einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Köln aufsuchen.
Abfindung nach Kündigung oder Kampf um den Arbeitsplatz?
Viele Menschen, die eine Kündigung erhalten haben, glauben, einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung zu haben. Dem ist jedoch nicht so. Abgesehen von Sonderfällen (z.B. Abfindungsregelung im Sozialplan) kennt das Arbeitsrecht keinen automatischen Anspruch auf eine Abfindung.
Dennoch werden viele Verfahren vor dem Arbeitsgericht durch Zahlung einer Abfindung beendet. Das liegt daran, dass der Arbeitgeber jedenfalls dann, wenn die Kündigung auf rechtlich wackligen Beinen steht, nicht selten zu einer vergleichsweisen Einigung zu bewegen sein wird – spätestens im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht. Denn dem Arbeitgeber droht, wird der Kündigungsschutzprozess durch den Arbeitnehmer gewonnen, den Lohn für die gesamte Prozessdauer nachzahlen zu müssen (sog. Annahmeverzug) – ein nicht zu verkennendes Risiko, gerade dann, wenn man weiß, dass eine Prozessdauer vor dem Arbeitsgericht Köln durchaus einmal ein Jahr betragen kann. Allein aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus kauft sich ein Arbeitgeber von dem Risiko des Prozessverlust (und der Lohnzahlung) durch Zahlung einer Abfindung “frei kaufen”.
Ein erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln wird Ihnen darstellen können, wie gut Ihre Chancen auf Aushandeln einer Abfindung stehen. Die Höhe der auszuhandelnden Abfindung hängt von diversen Rahmenumständen ab, z.B. wie hoch waren die Abfindungen des Unternehmens am Standort Köln in der Vergangenheit, aber auch die Prozessaussichten spielen eine entscheidende Rolle.
Je nach Alter und Betriebszugehörigkeit des Mandanten kann es manchmal aber auch klüger sein, um den Erhalt des Arbeitsplatzes zu kämpfen. Diese Strategie besprechen wir stets in einem ersten Gespräch und passen Sie ggf. im Laufe des Prozesses den Gegebenheiten an.
Lohn und Gehalt
Die meisten Menschen arbeiten nicht aus “Spass an d’r Freud”, wie der Kölner so schön sagt, sondern um mit der Hände oder des Kopfes Arbeit Geld zu verdienen, um den Lebensunterhalt zu sichern. Zahlt dann der Arbeitgeber nicht, der Jurist sagt: er gerät in Verzug, sollten Sie umgehend durch einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob für die Geltendmachung des Arbeitsentgelts Ausschlussfristen zu beachten sind. Denn häufig ist es so, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nur innerhalb einer kurzen Frist von wenigen Monaten geltend gemacht werden müssen, manchmal muss dann auch innerhalb bestimmter Fristen geklagt werden, da die Ansprüche ansonsten verfallen und Sie nichts mehr bekommen.
Je nach Dauer des bereits eingetretenen Verzugs bestehen unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten: Aufforderung zur Zahlung mit Fristsetzung bis zur Klageerhebung. Manches Mal macht es Sinn, mit Hilfe des Schreibens eines Anwalts für Arbeitsrecht den Druck auf den Arbeitgeber zu erhöhen. Oft deutet sich bei Nichtzahlung des Arbeitslohns auch die bevorstehende Arbeitgeberinsolvenz an – der erfahrene Fachanwalt für Arbeitsrecht wird Ihnen auch in diesem Falle mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag, Zeugnis und mehr
Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt Sie nicht nur, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, sondern wird auch vorbeugend tätig. So macht es Sinn, bei Stellen- oder Arbeitgeberwechsel den neuen Arbeitsvertrag vom auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Eine derartige Prüfung bieten wir zum Pauschalpreis an – sprechen Sie uns gerne an.
Sie wundern sich, dass Sie bei Bewerbungen nur Absagen erhalten? Vielleicht liegt es an Ihrem letzten Zeugnis?
Der juristische Laie überblickt häufig nicht die versteckten Zeugniscodes, mit denen der Arbeitgeber seine Unzufriedenheit mit Ihrer Leistung zum Ausdruck gebracht hat. Daher auch hier der Rat vom Fachanwalt für Arbeitsrecht: lassen Sie Ihr Zeugnis rechtzeitig überprüfen, damit ggf. Frist gerecht Ansprüche auf Zeugnisberichtigung geltend gemacht werden können.
Besondere Vorsicht ist bei Aufhebungsverträgen geboten! Einmal unterzeichnet, werden Sie sich von den negativen Folgen, die er haben kann, kaum noch lösen können. Der erfahrene Spezialist im Arbeitsrecht in Köln hilft auch in diesen Fällen und berät Sie qualifiziert.
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