Problem beim Aussteigen aus Pkw begründet keine außergewöhnliche Gehbehinderung

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[box type=”info”]Die Zuerkennung des schwerbehindertenrechtlichen Nachteilsausgleichs „aG“ (außergewöhnliche Schwerbehinderung) setzt voraus, dass die Gehfähigkeit des Betroffenen in besonders schwerem Maße eingeschränkt ist und er sich außerhalb von Kraftfahrzeugen nur noch unter großer Anstrengung oder mit Hilfe anderer Personen fortbewegen kann.[/box]

Bei bestimmten Personengruppen wird die Zubilligung des Merkzeichens von der Rechtsordnung zusätzlich erleichtert (z.B. Querschnittsgelähmte, Doppelober- bzw. Doppelunterschenkelamputierte etc.). Durch Eintragung des Merkzeichens in den Schwerbehindertenausweis erlangt der Ausweisinhaber einen Anspruch auf Nutzung von Behindertenparkplätzen sowie steuerliche Vergünstigungen.

Nach einem Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 25.09.2000 berechtigt allein die Tatsache, dass jemand zum Aussteigen aus einem Pkw die Tür vollständig (bis zum Anschlag) öffnen muss, jedoch keine Anerkennung des Ausweismerkzeichens „aG“.

Das Gericht gesteht der Klägerin, einer damals 40jährigen Frau mit einem individuellen Behinderungsgrad (GdB) von 80, zwar zu, dass dieser Umstand zu einem gesteigerten Platzbedarf führe. Dennoch habe sie keinen Anspruch auf Nutzung von Behindertenparkplätzen, da für das Merkzeichen „aG“ ausschließlich die Gehfähigkeit maßgeblich sei – für die Berücksichtigung erhöhten Platzbedarfs lasse das einschlägige Recht keinen Raum. Trotz der rheumatoiden Arthritis der Klägerin kam das SG Düsseldorf hinsichtlich ihrer Fortbewegungsfähigkeit angesichts des medizinischen Befundes zu dem Schluss, dass sie in gewissem Umfang noch zu Fuß gehen könne. Dies belege das Vorhandensein einer „unauffälligen Unterschenkelmuskulatur beiderseits und noch eine vergleichsweise gute röntgenologische Situation beider Kniegelenke“. Folglich fehle es an einer außergewöhnlichen Einschränkung ihrer Gehfähigkeit, sodass sie keinen Anspruch auf die Eintragung des Merkzeichens „aG“ bzw. auf die Nutzung von Behindertenparkplätzen habe.

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