Immer mehr Menschen leiden unter der sog. Fibromyalgie (auch Fibrositissyndrom oder Tendomyopathie genannt), einer rheumatischen Erkrankung, die zu Schmerzen in Muskulatur, Knochen und Bindegewebe führt. Genauer gesagt treten diese Schmerzen an bestimmten Schmerzpunkten auf, den sog. tender points. Kennzeichnend ist dabei, dass ein pathologischer Befund auf internistischem, orthopädischem, psychiatrischem oder neurologischem Felde nicht eindeutig nachgewiesen werden kann.

Fraglich ist, ob Betroffene wegen ihrer Fibromyalgie einen Anspruch auf Rente wegen (teilweiser) Erwerbsunfähigkeit haben. Nach einem Urteil des bayerischen Landessozialgerichts vom 04.08.2005 (Az.: L 14 R 4241/02) ist diese Frage jedoch grundsätzlich zu verneinen. In dem zitierten Urteil wird vielmehr deutlich, dass das Gericht dem gesamten Phänomen der „Fibromyalgie“ eher zweifelnd, wenn nicht gar ablehnend gegenüber steht. Weiterlesen

Schwerbehinderte, in deren Ausweis das Merkzeichen „B“ eingetragen ist, haben nicht nur ein Recht auf freie Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), sondern können darüber hinaus auch eine Begleitperson umsonst mitnehmen. Dies gilt für innerdeutsche Bahn- und Busverbindungen sowie für Flüge. Außerdem können Eintrittsgelder für den Besuch öffentlicher Einrichtungen (anteilig) gekürzt werden.

Aber natürlich hat nicht jeder Schwerbehinderte einen Anspruch auf Eintragung dieses Merkzeichens. Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 24.09.2009 (Az.: L 11 SB 77/09) besteht z.B. grundsätzlich kein entsprechender Anspruch eines Gehörlosen auf kostenlose Mitnahme einer Begleitperson, wenn er eine Gehörlosenschule abgeschlossen hat und des Lesens und Schreibens kundig ist. Weiterlesen

Wenn sich ein Arbeitnehmer „versicherungswidrig“ verhält und seine Arbeitslosigkeit selbst herbeiführt, wird er von der Bundesagentur für Arbeit nach § 144 I 1 SGB III hinsichtlich des Arbeitslosengeldes mit einer Sperrzeit belegt.

Es sei denn, der Betroffene hatte für sein Verhalten einen wichtigen Grund. Nach dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 24.09.2009, Az.: L 1 AL 50/08) verhält sich ein Arbeitnehmer z.B. dann nicht versicherungswidrig, wenn er den Beginn seiner Arbeitslosigkeit durch Eigenkündigung um lediglich einen Tag vorverlegt, um noch von einer für ihn günstigeren gesetzlichen Regelung zu profitieren. Weiterlesen

Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX gilt ein Mensch als behindert, wenn seine Körperfunktionen, seine geistigen Fähigkeiten oder seine seelische Gesundheit voraussichtlich länger als sechs Monate „von dem für sein Lebensalter typischen Zustand“ abweicht, sodass seine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist.

Ein Maßstab für das Vorliegen einer (Schwer-)Behinderung ist also das Alter des Betroffenen. Was aber soll der „alterstypische Zustand“ sein und wie kann man ihn allgemein definieren?

So hat das bayerische Landessozialgericht bereits in einem Urteil vom 12.12.2002 (Az.: L 18 SB 22/01) darauf hingewiesen, dass weder bei sehr jungen noch bei älteren Menschen sicher bestimmt werden könne, welcher geistige, seelische oder körperliche Zustand alterstypisch sei. Weiterlesen

Die Anerkennung einer Schwerbehinderung setzt zunächst einen Antrag des Betroffenen gemäß § 69 V des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX) voraus. Im sich anschließenden Feststellungsverfahren (§ 69 I SGB IX) wird dann ermittelt, ob eine Schwerbehinderung im Sinne von § 2 II SGB IX vorliegt.

Leider kann es jedoch vorkommen, dass der Antragsteller – gerade bei Vorliegen einer schweren Erkrankung – während dieses Verfahrens verstirbt. Für diesen Fall hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg durch Urteil vom 18.06.2009 (Az.: L 6 SB 286/08) unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entschieden, dass ein Anspruch auf Feststellung des individuellen Grades der Behinderung (GdB) oder eines Nachteilsausgleiches (Ausweismerkzeichen) mit dem Tod des Antragstellers entfällt. Weiterlesen

Viele Menschen haben von Geburt an oder im fortgeschrittenen Alter Probleme mit dem Gehörsinn und sind daher auf Hörgeräte angewiesen. Dabei gibt es ganz unterschiedliche Modelle wie z.B. analoge oder digitale Hörgeräte, wobei letztere zwar teuer sind, aber auch als funktionstüchtiger gelten.

Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 17.12.2009 (Az.: B 3 KR 20/08 R) müssen die Krankenkassen die vollen Kosten eines qualitativ hochwertigen – auch digitalen (!) – Hörgerätes übernehmen und können sich nicht auf die Zahlung eines anteiligen Festbetrages beschränken. Dies hat das Gericht im Fall eines „nahezu ertaubten“ Krankenversicherten entschieden, dessen Versicherung von den für ein digitales Hörgerät entstehenden Kosten in Höhe von 4.060,31 € nur 987,31 € übernehmen wollte. Weiterlesen

Durch die gesetzliche Unfallversicherung werden Unfälle abgesichert, die einem Versicherten bei der Verrichtung einer nach den Regelungen des Siebten Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB VII) versicherten Tätigkeit widerfahren. Dies gilt nach § 8 II Nr. 1 SGB VII z.B. grundsätzlich für Wegeunfälle, die sich auf dem Weg zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte ereignen.

Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 10.08.2009 (Az.: L 2 U 105/09) sind auch solche Unfälle als Arbeitsunfälle versichert, die sich auf dem Weg des Versicherten zu seinem Mittagessen ereignen, da dieses die Arbeitskraft des Versicherten wiederherstellen soll. Weiterlesen

Bereits mehrfach wurde an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Bewertung des individuellen Grades der Behinderung (GdB) seit dem 01.01.2009 nicht mehr nach den jeweils geltenden „Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit“ (AHP) erfolgt, sondern nach den „Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“ (VMG) der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV).

In einem Urteil vom 28.08.2009 weist das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (L 13 SB 294/07) darauf hin, dass diese VMG aber auch für Sachverhalte vor dem 01.01.2009 anzuwenden seien, sofern noch keine bestandskräftige Entscheidung über einen Behinderungsgrad nach den AHP vorliege. Ferner zeigt das Gericht dort unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts Besonderheiten auf, die bei der Bewertung eines Diabetes mellitus zu beachten sind. Weiterlesen