Ein Arbeitsunfall im Sinne von § 8 I 1 SGB VII liegt vor, wenn einem in der gesetzlichen

Unfallversicherung Versicherten bei der Ausübung einer versicherten Tätigkeit ein Unfall

widerfährt. Letzteres ist nach § 8 I 2 SGB VII ein zeitlich begrenztes Ereignis, das äußerlich

auf den Körper des Unfallopfers einwirkt und bei diesem zu einem Gesundheitsschaden oder dem Tod

führt.

Hinzukommen muss aber, dass ein innerer oder sachlicher Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Verrichtung, die konkret im Unfallzeitpunkt ausgeführt wurde, besteht. DieseVerrichtung muss ferner ihrerseits zu dem Unfall geführt haben (sog. Unfallkausalität) und der Unfall muss schließlich zu dem Gesundheitsschaden oder dem Tod des Versicherten geführt haben (sog. haftungsbegründende Kausalität). Weiterlesen

Bei der Abwicklung jedes Straßenverkehrsunfalls geht es im Kern um die Frage, wer für die entstandenen Sach- oder Personenschäden aufkommen muss. So ist zu klären, ob ein Unfallbeteiligter dem anderen zivil- oder strafrechtlich haftet, und ob und welche Ansprüche gegen Versicherungen bestehen.

Sollte sich der Unfall im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit ereignet haben, so könnte z.B. ein Arbeitsunfall vorliegen, der Leistungsansprüche aus gesetzlicher Unfallversicherung (SGB VIII) gegen die zuständige Berufsgenossenschaft begründet.

Unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitsunfall vorliegt, regelt § 8 I 1 SGB VII. Nach dieser Vorschrift sind nur solche Unfälle Arbeitsunfälle, die Versicherten bei der Ausübung einer nach den §§ 2, 3 oder 6 SGB VII versicherten Tätigkeit widerfahren. Ein Unfall wiederum ist jedes zeitlich begrenzte Ereignis, das von außen auf den menschlichen Körper einwirkt und zu einem Gesundheitsschaden oder dem Tod des Betroffenen führt (vgl. § 8 I 2 SGB VII). Hinzukommen muss, dass das Unfallopfer im Unfallzeitpunkt eine Verrichtung vornahm, die in einem sachlichen oder jedenfalls inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht. Diese Verrichtung muss ferner zu dem Unfall (sog. Unfallkausalität) und dieser wiederum zu einem Gesundheitserstschaden oder dem Tod geführt haben (sog. haftungsbegründende Kausalität).  Weiterlesen

Blinde Menschen können nach den jeweiligen Landesgesetzen die Zahlung eines Blindengeldes verlangen. So profan dies auch klingen mag, setzt ein etwaiger Anspruch natürlich voraus, dass der Anspruchsteller „blind“ ist. Wann ein Mensch blind ist oder zumindest als blind gilt, kann aber eine im Einzelfall schwer zu beantwortende Frage sein.

Nach einem Urteil des bayerischen Landessozialgerichts vom 27.07.2004 (Az.: L 15 BL 1/02) setzt der Anspruch auf Blindengeld jedenfalls keine völlige Erblindung voraus. Ein Leistungsanspruch könne vielmehr auch dann gegeben sein, wenn einerseits das Sehorgan geschädigt ist und andererseits eine höher, also oberhalb der Sehrinde, angesiedelte cerebrale (= das Gehirn betreffende) Störung existiert, sodass der Betroffene durch Kombination dieser Beeinträchtigungen „praktisch nicht sehen“ könne. Weiterlesen

Nach einem Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 17.12.2009 (Az.: S 26 (1) R 40/08) kann ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente entfallen, wenn der betroffene Antragsteller gleichzeitig eine „Arbeitsgelegenheit des Grundsicherungsträgers“ – kurz: „1 Euro-Job“ – ausübt.

Geklagt hatte ein 47jähriger Langzeitarbeitsloser (Kläger) aus Hagen, der bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen eine Rente wegen Erwerbsminderung eingefordert hatte. Er trug vor, an einer sozialen Phobie, Alkoholismus und einer depressiven Störung zu leiden, sodass er nicht arbeitsfähig sei. Gleichzeitig übte der Kläger jedoch einen „1 Euro-Job“ als Hausmeistergehilfe aus. Weiterlesen

Wenn ein Mensch die Feststellung seines individuellen Grades der Behinderung (GdB) nach dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) beantragt (§ 69 SGB IX), dann müssen die zuständigen Behörden zunächst einmal ermitteln, welche regelwidrigen, dauerhaften Gesundheitsstörungen vorliegen, die die Lebensführung des Antragstellers beeinträchtigen. Diesen wird dann – früher nach Maßgabe der sog. AHP, nunmehr nach den sog. VMG – erst ein Einzel-GdB zugeordnet, aus dem sich schließlich der Gesamt-GdB des Betroffenen ergibt.

Dabei kann sich jedoch die Problematik stellen, dass ein Mensch unter mehreren Gesundheitsstörungen leidet, von denen die eine (mittelbar) Ursache der anderen ist, so. z.B. bei Tumorerkrankungen. Hier ist zu entscheiden, ob diese zusammen mit einem einheitlichen Einzel-GdB zu bewerten sind oder ob zwei Einzel-GdB zu bilden sind. Eine Antwort gibt ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 30.09.2009 (Az.: B 9 SB 4/08 R), jedenfalls für operativ bedingte zusätzliche Gesundheitsstörungen. Weiterlesen

Immer mehr Menschen leiden unter der sog. Fibromyalgie (auch Fibrositissyndrom oder Tendomyopathie genannt), einer rheumatischen Erkrankung, die zu Schmerzen in Muskulatur, Knochen und Bindegewebe führt. Genauer gesagt treten diese Schmerzen an bestimmten Schmerzpunkten auf, den sog. tender points. Kennzeichnend ist dabei, dass ein pathologischer Befund auf internistischem, orthopädischem, psychiatrischem oder neurologischem Felde nicht eindeutig nachgewiesen werden kann.

Fraglich ist, ob Betroffene wegen ihrer Fibromyalgie einen Anspruch auf Rente wegen (teilweiser) Erwerbsunfähigkeit haben. Nach einem Urteil des bayerischen Landessozialgerichts vom 04.08.2005 (Az.: L 14 R 4241/02) ist diese Frage jedoch grundsätzlich zu verneinen. In dem zitierten Urteil wird vielmehr deutlich, dass das Gericht dem gesamten Phänomen der „Fibromyalgie“ eher zweifelnd, wenn nicht gar ablehnend gegenüber steht. Weiterlesen

Schwerbehinderte, in deren Ausweis das Merkzeichen „B“ eingetragen ist, haben nicht nur ein Recht auf freie Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), sondern können darüber hinaus auch eine Begleitperson umsonst mitnehmen. Dies gilt für innerdeutsche Bahn- und Busverbindungen sowie für Flüge. Außerdem können Eintrittsgelder für den Besuch öffentlicher Einrichtungen (anteilig) gekürzt werden.

Aber natürlich hat nicht jeder Schwerbehinderte einen Anspruch auf Eintragung dieses Merkzeichens. Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 24.09.2009 (Az.: L 11 SB 77/09) besteht z.B. grundsätzlich kein entsprechender Anspruch eines Gehörlosen auf kostenlose Mitnahme einer Begleitperson, wenn er eine Gehörlosenschule abgeschlossen hat und des Lesens und Schreibens kundig ist. Weiterlesen

Wenn sich ein Arbeitnehmer „versicherungswidrig“ verhält und seine Arbeitslosigkeit selbst herbeiführt, wird er von der Bundesagentur für Arbeit nach § 144 I 1 SGB III hinsichtlich des Arbeitslosengeldes mit einer Sperrzeit belegt.

Es sei denn, der Betroffene hatte für sein Verhalten einen wichtigen Grund. Nach dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 24.09.2009, Az.: L 1 AL 50/08) verhält sich ein Arbeitnehmer z.B. dann nicht versicherungswidrig, wenn er den Beginn seiner Arbeitslosigkeit durch Eigenkündigung um lediglich einen Tag vorverlegt, um noch von einer für ihn günstigeren gesetzlichen Regelung zu profitieren. Weiterlesen